Korrektur Bürgerbeteiligung

Offene Aufgaben erfordern selbst formulierte Antworten und lassen vielfältige Lösungswege zu. Entsprechend muss auch bei der Korrektur Flexibilität bei der Bewertung erfolgen. Der Antwortspielraum des Schülers ist zu beachten, es gibt viele verschiedene Möglichkeiten richtig zu Antworten.

Das Kind nennt als Möglichkeit einer möglichen Bürgerbeteiligung folgende Punkte:

  • Bürgerinitiative
  • Bürgerbegehren
  • Abstimmung
  • Bürgerentscheid

Betrachtet man den dazu gehörenden Hefteintrag, zeigt sich deutlich, dass das was in der Klasse als wichtig festgehalten wurde auch alles von dem Kind genannt wurde. Bei Abstimmung war die Genehmigung des Bürgerentscheids durch den Gemeinderat gemeint.

Offenbar waren die 4 genannten Punkte auch richtig. Dafür wurden 4 halbe Punkte vergeben. Aber 2 Punkte wurden dem Kind abgezogen. Es wurden als Korrektur die Frage "wie läuft das ab?" und "Erkläre an einem Beispiel" notiert. Die Korrektur läßt nicht nachvollziehbar erkennen, für was genau 2 Punkte abgezogen wurden und welche Antworten erwartet wurden.

„Erkläre am konkreten Beispiel“ scheint also ein Hinweis dafür zu sein, dass hier ein Punkt abgezogen wurde. Aber:

  1. Dies war nicht in der Aufgabenstellung verlangt.
  2. Es erscheint auch nicht sinnvoll, denn die Aufgabe selbst beginnt mit einem konkreten Beispiel, das nicht ergänzt zu werden notwendig erscheint.

Ein Punktabzug ist demnach aufgrund der Aufgabenstellung nicht gerechtfertigt.

„Wie läuft das ab?“ war ebenso nicht Teil der Fragestellung. Es war nicht verlangt die Möglichkeiten zu nennen und genau zu beschreiben. Auch hier erscheint ein Punktabzug nicht gerechtfertigt.

Was dann passiert ist

Eine Beschwerde bei Lehrerin und Rektorin führte nicht zu einer Neubewertung der Aufgabe. Die abgezogenen Punkte bekam das Kind nicht.

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.