Corona und Übertritt 2021: Keine Chancengleichheit gewährleistet

Zu unserer Überraschung scheint Ministerpräsident Markus Söder das Problem „Übertritt und Corona“ auf dem Schirm zu haben. Denn bei der Pressekonferenz der Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 sagte Markus Söder:

„Man muss sich natürlich noch überlegen, wie das weitere Schuljahr abläuft. Und zwar um sowohl die Bildungsqualität zu erhalten auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch um das Ganze fair zu gestalten. Deswegen glaube ich wird es sehr wichtig sein auch in diesem Jahr zu überlegen, ob beispielsweise Übertritt oder Versetzung stattfindet, ob man ein freiwilliges Weitergehen oder nochmal Machen des Schuljahres nicht anrechnet. Dafür würde ich sehr plädieren.“

hier: Corona-Gipfel: Merkel, Söder und Müller zu weiteren Corona-Maßnahmen am 19.01.21  (Minute 32:20)

 

Von Michael Piazolo kam zum Übertritt nur Folgendes:

Am 07.01.2021, Pressekonferenz der bayerischen Regierung:

Piazolo sagt zum Übertritt:

  • die Übertrittszeugnisse in der vierten Klasse werden um knapp eine Woche nach hinten verschoben
  • die Anzahl der Proben wird dieses Jahr von 22 auf 14 reduziert werden.
  • die Aufgaben des Probeunterrichts sollen angepasst werden

hier: https://www.youtube.com/watch?v=qeeoE5kHOJ0  (Minute: 14:25)

 

Einzige Reaktion der Opposition:

Strohmayr (SPD): Die Übertrittszeugnisse um eine Woche zu verschieben sei „gelinde gesagt“ ein schlechter Witz. „Warum kann man sich in diesen schweren Zeiten nicht endlich dazu durchringen, die Übertrittsregelung ganz abzuschaffen?“
(Zitat von hier: https://www.br.de/nachrichten/bayern/schulen-im-corona-modus-weniger-proben-spaetere-zeugnisse,SLP2xV9)

 

Wir fordern: „Keine Verbindlichkeit des Übertrittszeugnisses 2021!“

 

Erschwerte Prüfungsbedingungen

Die Verringerung der Anzahl der Proben ist es ein zweischneidiges Schwert: Denn je weniger Proben geschrieben werden, desto mehr wiegt jede einzelne Note und desto schlechter kann eine verpatze Note ausgebessert werden.

Keine Objektivität im Eignungsgutachten

Wie soll den Objektivität, Validität und Reabilität in einem „Eignungsgutachten“ (wie das Übertrittszeugnis vom Kultusministerium auch genannt wird) hergestellt werden, wenn nun nach der Schulöffnung am 22.02.2021 Proben geschrieben werden und alle Schüler mit völlig verschiedenen Lernsituationen in die Grundschulen kommen. Wie will man denn beurteilen, welche Schüler auf welche Schulart gehören, wenn die Schüler seit der 3. Klasse mehr zuhause lernen als in der Schule.

Keine Chancengleichheit

Schon vor dem Lockdown waren einige Schulen geschlossen (z. B. in Berchtesgaden). Diese Schüler konnten noch gar nicht viele Proben schreiben. Auch befanden sich viele Klassen in Quarantäne, was sich ebenfalls auf die Möglichkeit Leistungsnachweise zu schreiben, auswirkt.

Nun haben wir die Situation, dass die Schulen, die in Gebieten mit einer Inzidenz über 100 liegen, auch nach dem Lockdown geschlossen bleiben und ausschließlich Distanzunterricht haben – Leistungsnachweise können da nicht geschrieben werden.

Keine fairen Bedingungen, auch im Vergleich zum Vorjahr

Im Frühjahr des Jahres 2020 hatte man auf die Situation der Coronapandemie mit Blick auf den Übertritt zumindest dahingehend reagiert, dass sich die Viertklässler nach dem Lockdown nicht mehr verschlechtern konnten, sondern nur noch verbessern.