Änderung einer Note

Änderung einer Note

  • Noten von schriftlichen Prüfungen können grundsätzlich nachträglich verbessert und auch verschlechtert werden, wenn für eine entsprechende Änderung ein sachlicher Grund vorliegt.
  • Für den Fall einer nachträglichen Notenveränderung erscheint eine neuerliche Herausgabe der Arbeit zur neuerlichen Kenntnisnahme der Eltern des betroffenen Schülers geboten.

Grundsätzlich liegt die Gestaltung einer Probe in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers:

  • Die Erstellung und Bewertung der Proben liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. (Art. 52 Abs. 3 BayEUG)
  • Allerdings muss sich der Lehrer prinzipiell nach den grundsätzlichen Festlegungen richten, die alle Lehrer der Schule in der Lehrerkonferenz vor Unterrichtsbeginn eines Schuljahres getroffen haben (§ 37 Abs. 1 GrSO). Abweichungen sind aber möglich und liegen im pädagogischen, aber nicht im willkürlichen Ermessen des Lehrers.
  • Der Lehrer kann die Note auch nach Herausgabe einer schriftlichen Arbeit an die Eltern ändern, so dass die tatsächlich erbrachte Leistung eine entsprechenden Bewertung erhält.
  • Haben die Eltern eine Probe unterschrieben, bestätigen sie ausschließlich die reine Kenntnisnahme. Dies entspricht keiner Einverständniserklärung.

Kann die Schulleitung in die Bewertung einer Probe ändern?

  • Der Schulleiter kann die Note einer schriftlichen Arbeit nur im Einvernehmen mit dem betreffenden Lehrer ändern. Erfolgt keine Einigung zwischen dem Schulleiter und dem Lehrer, kann die Lehrerkonferenz darüber entscheiden. Bei entsprechendem Beschluss der Lehrerkonferenz kann die Note einer schriftlichen Aufgabe ändern werden. (§ 27 Abs. 4 Satz 2 LDO) Ob ein Schulleiter von dieser rechtlichen Regelung Gebrauch macht, steht wiederum in seinem pädagogischen Ermessen.
  • Stellt der Schulleiter nach Rücksprache mit dem Lehrer fest, dass die Anforderungen in einer Probe für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war, so kann er die Probe für ungültig erklären und die Anfertigung einer neuen anordnen.

 

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