Probeunterricht

 

Aktuell: Kostenloser Online-Infoabend zur Vorbereitung auf den Probeunterricht in Bayern

Liebe Eltern,

wir laden Sie herzlich zu unserem kostenlosen Online-Infoabend ein, bei dem wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen zur Vorbereitung Ihres Kindes auf den Probeunterricht in Bayern geben können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich umfassend über den Übertrittsprozess zu informieren und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen.

Datum: 29.02.2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Dauer: 2 Stunden
Ort: Online (Zugangslink wird nach Anmeldung verschickt)

Anmeldung unter: ilona.zehetleitner(ät)gmail.com

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, Sie dabei zu unterstützen, Ihr Kind erfolgreich auf den Probeunterricht vorzubereiten.

 

Infos rund um den Probeunterricht

Rät Ihr Grundschullehrer vom Probeunterricht ab?
Und wurden Sie eigentlich von der Grundschule richtig über den Probeunterricht aufgeklärt?Viele Eltern erfahren von ihrer Grundschule nicht oder nur minimal, dass es den Probeunterricht gibt. Häufig wird den Eltern auch abgeraten, ihr Kind daran teilnehmen zu lassen. Nur wenige Grundschulen bereiten ihre Schüler explizit auf den Probeunterricht vor, damit sie dort eine zweite Chance auf die höhere Schulart bekommen. Manche Grundschullehrer scheinen den Probeunterricht gar nicht zu mögen. Immerhin ist der Probeunterricht ein zweites „Eignungsgutachten“, dass nun aber Gymnasiallehrer bzw. Realschullehrer vornehmen. Wird der Probeunterricht bestanden, wird damit auch der Eignungsfeststellung des Grundschullehrers widersprochen. Vielleicht trifft das den einen oder anderen Grundschullehrer empfindlich.

Lassen Sie Ihr Kind den Probeunterricht trotzdem machen – mit Vorbereitung!
Nutzen Sie die Chance Probeunterricht und bereiten Sie Ihr Kind mit den Prüfungsunterlagen der vergangenen Jahre auf den Probeunterricht vor!

Der Probeunterricht ist viel besser als sein Ruf!
Der Probeunterricht wird landeseinheitlich vom ISB erstellt. Mag sein, dass man als Eltern erst einmal Luft holen muss, wenn man das Niveau der Prüfung besieht, aber dennoch: Diese Prüfung bringt Vorteile gegenüber den Proben der Schule mit sich:

  • Standardisiert und kalkulierbar: Beim Probeunterricht werden jährlich sehr ähnliche Inhalte geprüft, so dass sich die Prüfungen gut vorbereiten lassen.
  • Fair: Inhalte, die das Kind nachweislich noch nicht hatte, werden aus der Bewertung genommen. Allerdings erfordert dieser Schritt auch die Ehrlichkeit der Grundschule, hier könnte der Punkt auch schon wieder scheitern.
  • Kein Vorurteilseffekt: Die Lehrer kennen die Kinder nicht und korrigieren die Prüfung nicht so hin, wie sie das Ergebnis gerne hätten.
  • Das Kind kann mit einer Note 4 in Mathematik und einer Note 4 in Deutsch die weiterführende Schule besuchen. Das bedeutet es braucht nur 50% der Punkte und nicht wie in der Grundschule 70%-80%.

Der Probeunterricht ist bayernweit einheitlich. Er erinnert an das Abitur: Die Aufgaben versendet das Ministerium an die Gymnasien und Realschulen. Alle Teilnehmer werden am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit geprüft.Ein Vorbereiten der Prüfung ist jedoch dringend anzuraten.

Welche Noten braucht mein Kind, um am Probeunterricht teilzunehmen?
Hier gibt es keine Vorgaben. Das Kind kann auch mit Mittelschuleignung zum Probeunterricht am Gymnasium angemeldet werden. Selbst mit einer Note 5 oder 6 darf im Übertrittszeugnis darf ein Kind teilnehmen.

Wie melde ich mein Kind zum Probeunterricht an?
Beim Probeunterricht handelt es sich um eine Prüfung an derjenigen Schule, auf die das Kind gehen möchte.
Es bedarf dieser Schritte:

  • Melden Sie Ihr Kind mit dem Übertrittszeugnis, welches nicht die „richtige“ Eignung enthält, an den Anmeldungstagen am Gymnasium oder der Realschule an. Wie diese Anmeldung erfolgt, persönlich, online, telefonisch oder schriftlich, entnehmen Sie der Website der aufnehmenden Schule. Die Anmeldetage sind im Jahr 2024 vom 6. Mai 2024 bis 8. Mai 2024 und am 10. Mai 2024.
  • Sobald das Sekretariat sieht, dass auf dem Übertrittszeugnis nicht die „richtige“ Eignung steht, erhalten Sie automatisch die Informationen und den Termin zum Probeunterricht. Dann ist Ihr Kind zum Probeunterricht angemeldet und wird zu diesem erwartet.
  • Sie müssen und können Ihr Kind nur an einer Schule anmelden. Sie können Ihr Kind auch nicht an einer zweiten Schule anmelden, für den Fall, dass Ihr Kind den Probeunterricht nicht schafft. Nun gilt es erst das Ergebnis des Probeunterrichts abzuwarten.
    Falls Ihr Kind den Probeunterricht schafft, ist es an der Schule angemeldet, für die es den Probeunterricht gemacht hat.
    Falls Ihr Kind den Probeunterricht nicht schafft, erhalten Sie das Übertrittszeugnis zurück, um sich damit an einer anderen Schule anzumelden. Prinzipiell ist eine Anmeldung an einer Schule nicht nur an den Anmeldetagen möglich, sondern bis in die erste Septemberwoche. Die einzige Schwierigkeit, die in manchen Regionen wie z.B. München bleibt, ist, dass die Schulen dann keine freien Plätze mehr haben könnten.

Wann findet der Probeunterricht 2024 statt?

1. Prüfungstag: Dienstag, 14. Mai 2024

2. Prüfungstag: Mittwoch, 15. Mai 2024

3. Prüfungstag: Freitag, 16. Mai 2024

Hier finden Sie eine Terminzusammenfassung und Zeitplan für 2024 vom ISB

Nach nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium kann das Kind den Probeunterricht an der Realschule auch noch machen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind den Probeunterricht für das Gymnasium machen soll oder die Realschule, gibt es zwei gute Gründe, den Probeunterricht für das Gymnasium zu bevorzugen:

  • Nach einem nichtbestandenen Probeunterricht am Gymnasium darf das Kind den Probeunterricht an der Realschule auch nochmals machen. Da die Zeitpunkte für beide Probeunterrichte – Gymnasium und Realschule – gleichzeitig sind, wird dem Kind ein Nachholtermin angeboten. Hierzu müssen Sie mit dem Übertrittszeugnis, dass Sie bei Nichtbestehen des Probeunterrichts vom Gymnasium wieder zurückbekommen, an die Realschule gehen und einen Probeunterricht für das Kind an der Realschule beantragen. Dieser Vorgang muss auch nicht sofort im Mai noch stattfinden, der Probeunterricht an der Realschule kann bis zum Schulbeginn im September noch durchgeführt werden.
  • Besieht man sich die Probeunterrichtsunterlagen für das Gymnasium und die Realschule für das Fach Deutsch genauer, drängt sich dem Betrachter schon auf, dass der Probeunterricht für das Gymnasium der einfachere ist, da er weniger Varianz in den Aufgabentypen vorweist. Diesen Umstand sollten Sie bedenken.
  • Wer zwei Chancen für den Übertritt auf die Realschule haben möchte, kann also sein Kind zuerst für den Probeunterricht am Gymnasium anmelden. Wird dieser bestanden und soll das Kind dann trotzdem die Realschule besuchen, kann das Übertrittszeugnis nach dem bestandenen Probeunterricht für das Gymnasium vom Gymnasium wieder abgeholt werden. Es enthält dann die Notiz, dass der Probeunterricht am Gymnasium bestanden wurde. Mit diesem Zeugnis kann das Kind dann an der Realschule angemeldet werden. Wenn der Probeunterricht für das Gymnasium nicht geklappt hat, kann das Kind auf der Realschule  – wie unter 1. beschrieben – den Probeunterricht für die Realschule ebenfalls machen. Diese Kinder haben damit zweimal die Chance eine Realschuleignung zu erhalten.

Die Vorbereitung auf den Probeunterricht
Ob Sie selbst oder ein Nachhilfelehrer die Vorbereitung für den Probeunterricht vornimmt, ist eine Frage Ihrer Kapazität und Ihrer häuslichen Strukturen. Dass Ihr Kind den Probeunterricht aus dem Stegreif und ohne Vorbereitung schaffen müsse, um an der weiterführenden Schule bestehen zu können, wird von manchen Grundschullehrern behauptet, stimmt aber nicht. Auch können Sie sich nicht darauf verlassen, dass die Grundschule den Stoff für den Probeunterricht ausreichen behandelt hat, auch wenn sie das rechtlich gesehen müsste und dies auch immer wieder beschwichtigend behauptet wird. Erfahrungsgemäß reicht die Vorbereitung der Grundschule in der Regel nicht aus. Das ist nicht dem Kind anzulasten, sondern der Lehrkraft, und sagt nichts über die Eignung Ihres Kindes aus.

Historische Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Mathematik
Die Prüfungsunterlagen für das Fach Mathematik Gymnasium finden Sie hier: Probeunterricht Gymnasium für das Fach Mathematik
Die Prüfungsunterlagen für das Fach Mathematik Realschule finden Sie hier: Probeunterricht Realschule für das Fach Mathematik

Historische Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Deutsch
Die Prüfungsunterlagen für den Probeunterricht Deutsch Gymnasium und Realschule der vergangenen Jahre wurden bislang aus urheberrechtlichen Gründen nicht online gestellt. Immerhin wurden dieses Jahr die Probeunterrichtsprüfungen Gymnasium für das Fach Deutsch aus dem Jahr 2021 veröffentlicht, so dass Eltern einen Eindruck erhalten, wie die Prüfungen gestaltet sind:
Probeunterricht Gymnasium 2021 für das Fach Deutsch

Für die Realschule wurde hingegen nur Beispielaufgaben veröffentlicht:
Probeunterricht Realschule Beispielaufgaben für das Fach Deutsch

Die Begründung, dass die historischen Probeunterrichtsprüfungen aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden können, wirkt an den Haaren herbeigezogen. In den vier Teilprüfungen des Faches Deutsch findet sich in der Regel pro Jahrgang in einer einzigen Teilprüfung von einer von vier Prüfungen genau eine Zitation, die Urheberrechte vermuten lässt. Weshalb werden die anderen Teilprüfungen dann nicht veröffentlicht?

Problematisch an der fehlenden Veröffentlichung der historischen Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Deutsch
Über die Website Mebis haben die Grundschullehrer Zugang zu den Prüfungsunterlagen des Probeunterrichts Deutsch. Eltern, die ihre Kinder vorbereiten wollen, können die Prüfungsunterlagen an der Grundschule erfragen, antwortete das Kultusministerium wiederholt zu elterlichen Anfragen. Unsere Erfahrung ist: In der Regel stellen Grundschullehrer die Prüfungsunterlagen nicht zur Verfügung. In diesem Fall raten wir Ihnen Ihre Anfrage zusätzlich schriftlich an die Grundschullehrerin zu stellen. Im Falle eines Rechtsstreites können Sie dann nachweisen, dass die Grundschule die Unterlagen nicht herausgegeben hat. Das benachteiligt Ihr Kind, denn vielerorts erhalten die Eltern auch die Unterlagen von den Grundschullehrern. Eltern, die selbst Lehrer sind, haben zudem immer die Möglichkeit, ihre Kinder die Aufgaben üben zu lassen. Hier ist fraglich, ob dieses Vorgehen mit der Chancengleichheit vereinbar ist. Falls Ihre Grundschule die Prüfungsunterlagen nicht zur Vorbereitung zur Verfügung stellt, bitten wir Sie uns den Fall per Mail mitzuteilen

Wie sind die Erfolgschancen mit dem Probeunterricht?
Gar nicht schlecht!Von den 8000 Kindern, die jährlich den Probeunterricht am Gymnasium gemacht haben, bekommen im Schnitt 70% die Möglichkeit auf das Gymnasium überzutreten und ca. 40% der Kinder, die an der Realschule den Probeunterricht machen, werden dort auch zugelassen.Die Grafik enthält neben den bestandenen Probeunterrichts-Teilnehmern auch die Schüler, die durch den Elternwillen nach dem nichtbestandenen Probeunterricht übertreten dürfen (mit Note 4 in Mathe und Deutsch). Während fast alle Schüler, die den Realschulprobeunterricht genutzt haben, dann auch in die Realschule übertreten, treten am Gymnasium trotz der Möglichkeit deutlich weniger Schüler über.
Wie viele Schüler, die über den Probeunterricht übergetreten sind, schaffen die 5. Klasse?Ca. 3500 Schüler bestehen pro Jahr den Probeunterricht und treten dann auch über.Von den 3500 Schülern, die pro Jahr durch den Probeunterricht auf eine höhere Schulart übertreten, verlassen im Schnitt nur 150 Schüler nach der 5. Klasse die Schule wieder. Das „Übertrittsgutachten“ der Grundschule bescheinigt damit 3350 Schülern pro Jahr, dass sie nicht für eine höhere Schulart geeignet sind – obwohl sie dann offensichtlich auf der höheren Schule bestehen.


Die Chancen der Schüler, die durch den Probeunterricht übergetreten sind,  sind fast genauso gut, wie die der Schüler, die das passende Übertrittszeugnis hatten. Das sind alles Schüler, die laut Übertrittszeugnis als „ungeeignet“ galten, aber sich dann doch als geeignet beweisen. Immer noch nutzen nur wenige den Probeunterricht: Gemittelt über die letzten Jahre nehmen nur 1,8% der 4. Klässler am Probeunterricht fürs Gymnasium und 5,8% für die Realschule teil.

Probeunterricht zeigt: die Schulempfehlung im Übertrittszeugnis ist nicht objektiv und nicht valide
Das Kultusministerium preist immer wieder das bayerische Übertrittsverfahren als objektiv und valide an. Dass das Übertrittszeugnis mit seiner Empfehlung oft prinzipiell mit großer Unsicherheit und Fehlern behaftet ist, beweisen die Schüler, die mittels Probeunterricht auf eine höhere Schulart wechselten. Denn Schüler, die mit dem Übertrittszeugnis nicht an ihre Wunschschule übertreten können, können einen dreitägigen Probeunterricht am Gymnasium oder an der Realschule absolvieren.Datengrundlage:(https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0022706.pdf)

Verfassungsbeschwerde Übertritt in Bayern

Verfassungsbeschwerde Übertritt in Bayern

 

Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, das Übertrittsverfahren in Bayern verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.

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