Korrektur Schweiz

Schüler finden manchmal Lösungen, die von der Lehrerin oder dem Lehrer nicht erwartet wurden. Dennoch ist zu überprüfen, ob der Schüler tatsächlich etwas falsches geschrieben hat. Bei der Korrektur ist der Antwortspielraum des Schülers zu beachten.

Das Kind nennt die Schweiz als ein an Bayern angrenzendes Land und kennzeichnete auch korrekt mit grüner Farbe, dass die Schweiz für uns Ausland ist.

Die Lehrerin teilt diese Auffassung nicht. Sie erwartete stattdessen die Tschechische Republik.

Jedoch ist laut Wikipedia der Grenzverlauf im Bodensee nicht festgelegt. Prinzipiell können Gewässer Grenzverläufe bilden. Der Bodensee hat verschiedene Anrainerstaaten.

Die Anfrage bei der Bayerische Vermessungsverwaltung ergab, dass in der Frage des Grenzverlaufs am Bodensee verschiedene Rechtsauffassungen gibt. Die deutsche Sicht favorisiere die Haldentheorie der Anliegerstaaten, hat sich aber beim genauen Grenzverlauf noch auf keine Theorie festgelegt.

Demnach sind ufernahe Wasserflächen bis zu einer Tiefe von 25 m Alleineigentum der Anrainerstaaten und das Gebiet des Obersees außerhalb des Uferstreifens ist als Kondominium (= gemeinsames Eigentum) gemeinschaftliches Hoheitsgebiet aller Anrainer. Nach dieser Auffassung ist das Kondominium der Grenzverlauf, an dem sich die Schweiz und Bayern berühren. Der Landkreis Lindau grenzt nach dieser Ansicht an die Schweiz an.

Die Aufgabe wurde vorher nicht im Unterricht behandelt, sie war eine Transferaufgabe.

Punktabzug

In der Aufgabe waren 7 Punkte erreichbar. viermal 1 Punkt für die vier Bundesländer, zweimal 1 Punkt für je ein Nachbarland, zweimal 0,5 Punkte für das Unterstreichen der Nachbarländer in grün.

Gesetzt den Fall, der Punktabzug für die Schweiz wäre berechtigt gewesen. Dann wäre das grüne Unterstreichen immer noch korrekt gewesen und hätte mit einem halben Punkt bewertet werden können. Zweifelsohne ist diese Teilantwort korrekt. Doch nicht genug zog die Lehrerin noch einen weiteren Punkt für die vermeintlich falsche Antwort ab. Insgesamt wurden für die Antwort "Schweiz" 2,5 Punkte abgezogen. Prinzipiell darf eine fehlende Leistung nicht eine weitere Leistung beeinflussen. Die Leistung müssen unabhängig voneinander bewertet werden. Ein weiterer Punktabzug wäre demnach auch nicht zulässig, wenn die Antwort „Schweiz“ falsch gewesen wäre.

Was dann passiert ist

Dem Kind fehlte ein Punkt zur Note 1. Dieser Punktabzug verschlechtere die letzte Probe im Fach HUS und damit die Gesamtnote im Fach HSU von der Note 2 zur Note 3. Die Lehrerin wollte trotz mehrmaligem konsultieren dem Kind nicht den fehlenden Punkt geben. Im Widerspruchsverfahren wurde aber auch noch eine praktische Leistungserhebung im Fach HSU als nicht rechtskonform bemängelt. Die Möglichkeit einer praktischen Leistungserhebung war im Vorfeld den Eltern und Schülern nicht bekannt gegeben worden. In die Bewertung flossen sachfremde Erwägungen mit ein. Nach der Benotung wurden diese praktische Leistungserhebung den Schülern mit nach Hause gegeben. Die Schule hätte die Leistungserhebung in der Schule aufbewahren müssen. Mit der Herausnahme dieser praktischen Leistungserhebung hätte das Kind ebenso die Note 2 im Übertrittszeugnis gehabt.

Das Widerspruchsverfahren verlief erfolgreich. Dem Kind wurde der zusätzliche abgezogene extra Punkt noch gegeben, damit änderte sich auch die Gesamtnote für den Übertritt. In den restlichen Kritikpunkten bekam man nicht Recht (der Schweiz, der korrekten grünen Unterstreichung, der praktischen Leistungserhebung). Es wirkt so, als ob die Behörden erkannt hatte, dass einem Gerichtsverfahren zu Gunsten des Kindes verlaufen wäre. So suchte man sich ein minimales Zugeständnis, dass nur bei diesem Kind zum schlechteren Zeugnis geführt hatte. Denn bei weiteren Punkten wären möglicherweise noch mehr Übertrittzeugnisse noch zu ändern gewesen. Dieses Vorgehen offenbart: Es geht nicht um die betroffenen Kinder oder die Wahrheit. Es ging darum den guten Ruf zu wahren.

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.