Corona und Übertritt 2020: Keine Chancengleichheit gewährleistet

Am 11.05.2020 gab es in Bayern wieder Übertrittszeugnisse. Durch die Corona-Pandemie könnten zahlreiche Grundschüler in diesem Schuljahr eine Benachteiligung erfahren.

In diesem Jahr wurden durch die Schulschließung am 12.03.2020 in allen Übertrittsklassen diese Probeanzahl unterschritten. Ilona Zehetleitner, Sprecherin der Bürgerinitiative, stellt fest: „Wir kennen Fälle, in denen die Richtzahl von 22 Proben um 40% unterschritten wurde und Kinder mit nur einer einzigen weiteren Note 2 in einem Fach eine höhere Schulart besuchen dürften.“ Zunächst stellte das Kultusministerium noch in Aussicht, dass bei einer eventuellen Schulöffnung noch freiwillig weitere drei Proben geschrieben werden können, so dass jede Schülerin und jeder Schüler die Chance bekommt sich zu verbessern und damit „faire Bedingungen“ garantiert werden können.

Nachdem nun aber am 20.04. die erhoffte Schulöffnung ausblieb, war für dieses Schüler keine Verbesserung mehr möglich und die Chancengleichheit ist ganz offensichtlich auch nicht mehr gewährleistet. Die damalige Aussage des Kultusministeriums zu den im Fahrplan zum „Übertritt garantierten fairen Bedingungen“ wurde am 06.04.2020 von der Website genommen, denn offensichtlich kann das Kultusministerium die von ihm selbst erwogenen „fairen Bedingungen“ in dieser besonderen Zeit nicht gewährleisten. Das Kultusministerium vertröstet diese Eltern nun mit dem Probeunterricht, der für die 10-Jährigen gerade in der derzeitigen Ausnahmesituation eine sehr große Hürde darstellt. Prof. Michael Zehetleitner gibt zu bedenken: „Der Probeunterricht verstärkt die soziale Ungerechtigkeit des Übertrittsverfahrens in Bayern, weil Kinder aus Haushalten mit hohem sozioökonomischen Status mehr Vorbereitung durch die Eltern erfahren als Kinder aus prekären Situationen.“

Auch der Probeunterricht, der zwischen dem 26.05.2020 bis 28.05.2020 stattfinden wird, stellt eine Benachteiligung zu vergangenen Jahrgängen dar: Bei Schülern, die die nächsten 2 Wochen weiterhin Homeschooling machen werden, weil sie selbst oder ein Familienangehöriger der Risikogruppe der Corona-Pandemie angehören, werden die entsprechenden Aufgaben mit dem Stoff aus dem Homeschooling aus der Bewertung im Probeunterricht entnommen werden müssen, wenn die Aufgabe vom Kind nicht korrekt gelöst sein wird. Denn im Probeunterricht darf nur getestet werden, was im Unterricht in der Schule vorher behandelt wurde, wie der Bürgerinitiative schriftlich aus dem Kultusministerium vorliegt. Die Behandlung des Stoffes im Fernunterricht zählt nicht dazu. Nur von Schülern, die jetzt noch die kommenden 2 Wochen im Unterricht sitzen und bei denen der Schulstoff im Schnelldurchgang wiederholt wird, kann dieser Stoff im Probeunterricht verlangt werden. „Auch hier liegt keine Chancengleichheit vor“, bemängelt Ilona Zehetleitner. „Der Stoff, der im Homeschooling erarbeitet wurde und in den nächsten zwei Wochen nur noch schnell wiederholt wird, dürfte nicht so gut sitzen, wie in den Jahren davor. Wir hätten uns in diesen Zeiten eine deutliche Lockerung des Übertrittsverfahren dahingehend gewünscht, dass der Elternwille ein stärkeres Gewicht bekommt. Wir können die Eltern nun nur noch darüber aufklären, dass man gegen das Übertrittszeugnis schriftlich Widerspruch einlegen kann, wenn die Grundschulordnung nicht eingehalten wurde.“