Übertritt Bayern
Haben Sie in Bayern ein Kind in der 4. Klasse?
Damit es am Tag des Übertrittszeugnis keine böse Überraschung gibt:
- regelmäßiges Erfragen alle Leistungsbewertungen. HIER mehr.
- Berechnung des Notendurchschnitt: HIER mehr.
- Wissen Sie um die Chance des Probeunterrichts: HIER mehr.
Kämpfen Sie für Ihr Kind! Denn der bayerische Übertritt in der 4. Klasse ist mangelhaft und gewährt keine Chancengleichheit.
Worum geht es?
Beim Übertritt in Bayern entscheidet nicht der Elternwille darüber, ob das eigene Kind auf die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium gehen kann. Darüber entscheidet im Wesentlichen das Übertrittszeugnis. Ist der Notendurchschnitt aus Mathematik, Deutsch und Heimat-Sachkunde 2,33 oder besser, so darf das Kind das Gymnasium besuchen. Ist der Schnitt 2,66, so darf das Kind höchstens auf die Realschule. Ist der Schnitt 3,0 oder schlechter, so darf das Kind nur die Mittelschule besuchen. Eine Möglichkeit gibt es für Eltern: sie können ihr Kind zum Probeunterricht anmelden. Sobald Ihr Kind mindestens eine 4 in Mathe und eine 4 in Deutsch hat, darf es die höhere Schule besuchen.
Problem Fehleinschätzung Eignung
Wäre das Übertrittszeugnis objektiv, reliabel und valide, so gäbe es kein Problem. Aber es gibt viele Kinder, die ein "schlechteres" Übertrittszeugnis haben und dennoch auf der höheren Schule bestehen: 90% der Kinder, die über den Probeunterricht in das Gymnasium eintreten, bestehen die 5. Klasse. Sie sind kaum schlechter als diejenigen, die mit einer attestierten Gymnasialeignung im Übertrittszeugnis ins Gymnasium eintreten, diese Schüler bestehen zu 95% die 5. Klasse. Auf der Realschule bestehen Kinder mit Probeunterricht sogar zu 98% die 5. Klasse. Bei alle diesen Kinder hatte das Übertrittszeugnis eine andere Prognose gestellt.
Problem Schulrecht
Zudem halten sich viele Grundschullehrer und Rektoren nicht an die schulrechtlichen Regeln, die Kinder und Eltern schützen und die aktuelle Notensituation des Kindes transparent machen sollten. Sie verschlechtern so die Chancen der Kinder auf eine weiterführende Schule.
Aktuelle Petitionen:
- 1. Petition Bewertung der Rechtschreibung
Die Rechtschreibung wird an vielen Grundschule im Aufsatz, in Sprache untersuchen und im Fach HSU bewertet.
Tatsächlich ist aber die Bewertung der Sprachrichtigkeit, also der Grammatik und der Rechtschreibung, in der Grundschule außerhalb kompetenzorientierter Leistungserhebungen nicht rechtskonform. Das bedeutet, Grammatik darf ausschließlich in den Leistungserhebungen „Sprache untersuchen“ bewertet werden und Rechtschreibung ausschließlich in den Leistungserhebungen „Richtig schreiben“. Hier mehr... - 2. Petition Fehlklassifikation Leistungserhebungen
Es ist gängige Praxis in bayerischen Grundschulen schriftliche Leistungserhebungen als „praktische Leistungserhebungen“ oder sogar als „mündliche Leistungserhebungen“ zu benennen. So umbenannte schriftliche Leistungserhebungen zählen nicht zur Richtzahl der Proben, werden nicht angekündigt und werden auch in den probenfreien Zeiten durchgeführt. Dadurch werden Regelungen des bayerischen Übertrittverfahrens für die Reduzierung der Stressbelastung der Schülerinnen und Schüler, die Qualitätssicherung, die Förderung der Chancengleichheit, die Schulung in Lerntechniken und die Erhöhung der Transparenz unterlaufen. Hier mehr... - weitere Details und Beispiele finden Sie hier.
Problem Qualitätsmängel
Aktuelle Petition:
- 3. Petition Gewichtung der Kompetenzbereiche
Die Gewichtung der Kompetenzbereiche im Fach Deutsch wird in Bayern den Schulen überlassen. Die Unterschiede bei der Regelung sind enorm, sodass keine Chancengleichheit besteht. Konkret wurden vier Grundschulen verglichen und Beschwerde beim Bayerischen Landtag eingereicht. Hier mehr...
Dazu kommt, dass viele Proben pädagogisch nicht handwerklich gut erstellt und korrigiert werden.
Beispiele für Qualitätsmängel finden Sie hier.