Aufgabenstellung Maßstabszahl

Nicht eindeutige Aufgabenstellungen können dazu führen, dass die Antworten der Schüler entsprechend unterschiedlich ausfallen. Bei der Korrektur ist dann der Antwortspielraum des Schülers zu beachten.

Die Aufgabe lautet:

Ist die Aussage „Je größer die Maßstabszahl, desto größer wird das dargestellte Gebiet.“

richtig oder falsch?

Das Problem bei dieser Aufgabe ist, dass es mehrdeutig ist, worauf sich der Term „dargestelltes Gebiet“ in der Frage bezieht.

A) Der Term „dargestelltes Gebiet“ kann Bezug nehmen auf:

  1. den Gesamtausschnitt der insgesamt dargestellten Fläche (blaue Umrahmung)
  2. ein konkretes darzustellendes Objekt (rote Umrahmung)

..........

B) Dabei kann sich die Größe der materiellen Karte ändern oder nicht.

  1. die Größe der materiellen Karte ändert sich
  2. die Größe der materiellen Karte ändert sich nicht.

..........

Dabei verändern sich die korrekten Antwortmöglichkeiten wie folgt:

Als korrekte Lösung dieser Aufgabe sind die Antworten „richtig“ und „falsch“ möglich.

Die Aufgabe war so gestellt, dass sie nicht eindeutig lösbar war. Dem Prüfling muss ein Antwortspielraum zugestanden werden.

 

Was dann passiert ist

Die Bitte um Rekorrektur wurde schriftlich beantragt, vor allem auch, damit es aufgrund der Komplexität keine Missverständnisse gibt. Eine Antwort wurde aber nur mündlich angeboten, mit dem Totschlag-Argument, was immer kommt: "Das haben wir im Unterricht so besprochen." Auf inhaltliche Ebene ließen sich weder die Rektorin noch die Lehrerin ein. "Sie sehen das immer so wissenschaftlich", lautete der Vorwurf. Ein Schreiben an das Kultusministerium mit der Bitte um inhaltliche Stellungnahme wurde zur Beantwortung an die Regierung Oberbayern weitergeleitet. Von dort kam eine dann auch eine schriftliche Antwort, allerdings ohne inhaltlichen Bezug. Inhalt:
- Es sei so im Unterricht besprochen worden (kein Sachargument, nicht belegbar, vielmehr unglaubwürdig)
- 2/3 der Kinder hätten als Antwort "richtig" - also im Sinne der Lehrerin -  gewählt (kein Sachargument, belegt wie viele Schüler davon betroffen waren)
- ich sei nicht gesprächsbereit (kein Sachargument, Angriff auf persönlicher Ebene)

1/3 der Kinder erhielten bei dieser Probe den abgezogenen Punkt nicht. Ob es zu einer Abwertung einer Note geführt hat, ist in diesem Fall nicht bekannt.

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.