Proben kopieren erlaubt

Es tummelt sich seit Jahren das Gerücht, Eltern dürften die Proben aus urheberrechtlichen oder gar datenschutzrechtlichen Gründen zu Hause nicht kopieren oder fotografieren. Auch ein Elternverband hat dazu immer noch eine falsche Aussage im Netz.

Eine Anfrage beim Kultusministerium sowie beim Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ergab:

Da Eltern ein berechtigtes Interesse an den Leistungserhebungen haben, z.B. um die Lernstands-Entwicklung über die Zeit nachvollziehen zu können, dürfen sie selbst eine Ablichtung oder Kopie der Probe vornehmen. Es stehen dem weder datenschutzrechtliche noch urheberrechtliche Gründe entgegen.

Unser Rat: Dokumenierten Sie in der 4. Klasse alle Leistungserhebungen, am besten farbig.

Wenn wir das Kopieren der Proben nicht vorgenommen hatten, beantragten wir die Anfertigung von Ablichtungen oder Kopien eines oder mehrerer oder auch aller Leistungsnachweise. In § 41 BaySchO ist die Einsichtnahme in die Schülerunterlagen sowie die Anfertigung von Kopien durch die Schule geregelt. Auch die „Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen“ (KWMBl. I 2015 S. 221) regeln, dass Kopien aller Leistungserhebungen bei berechtigtem Interesse zu Verfügung gestellt werden müssen.
Die Schulen sind bis jetzt immer dieser Bitte nachkommen, denn Eltern haben immer ein „berechtigtes Interesse“.

 

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