
Bis 2017 regelte in Sachsen eine Verordnung des sächsischen Kultusministeriums die verbindliche Schulempfehlung beim Übertritt durch den Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Zwischenzeugnis der Grundschule in der 4. Klasse. Auch in Bayern regelt eine …