
Pressemitteilung
Aus dem Leben gegriffen …
Lukas sitzt verzweifelt vor seinem Mathematik-Mitschrieb. Er wiederholt gerade den Stoff für die letzte Mathe-Probe in der 4. Klasse. Die zählt für das Übertrittszeugnis, das es am 2. Mai gibt; und auf die kommt es an. Diese Probe entscheidet, ob er mit seinem besten Freund aufs Gymnasium gehen darf oder nicht. Er kann sich einfach nicht konzentrieren… Alles, was er seit einer Woche lernt, scheint weg zu sein. Stress pur! Für ihn, für seine Eltern, für die ganze Familie. Und er weiß genau, die Probe wird nicht leicht. Zudem ist der Notenschlüssel seiner Schule extrem streng; er benötigt mindestens 85% der Punkte für die nötige „2“! Schafft er das? Stress!
Experten sagen …
„In Bayern setzen wir auf einen kind- und begabungsgerechten Übertritt“, so der bayerische Kultusminister Piazolo. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrerinnen und Lehrerverbands (BLLV) Simone Fleischmann hingegen sagt: „Was wir mit zehnjährigen Mädchen und Jungen an unseren Grundschulen anstellen, ist nicht nur fragwürdig, es wird Kindern in keiner Weise gerecht.“
Fazit 1:Kindgerecht? Nein!
Fakten sagen …
Daten des Kultusministeriums, ausgewertet von Prof. Dr. Michael Zehetleitner, zeigen ganz eindeutig, dass überdies keine Chancengerechtigkeit in Bayern besteht (Abbildung 1). Der prozentuelle Anteil der Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium ist zwischen den verschiedenen Landkreisen extrem unterschiedlich. Sie reichen von 38% in Schweinfurt über 50% in Eichstätt bis zu 65% in Erlangen und 71% in Starnberg. Genauso verhält es sich mit der Realschuleignung. „Bemerkenswert ist, dass diese Unterschiede zwischen den Landkreisen stabil sind“, findet Prof. Dr. Michael Zehetleitner. „Es gibt innerhalb der Landkreise keinen wesentlichen Aufwärts- oder Abwärtstrend.“
Fazit 2:Begabungsgerecht? Nein!
Bildungsferne Schichten benachteiligt?
Das Kultusministerium rechtfertigt seit Jahren, dass der bayerische Übertritt die verbindliche Empfehlung für die weiterführenden Schulen dem Schutz der bildungsfernen Schichten diene. Eine Analyse der Zahlen nach Landkreisen zeigte aber, dass dieses Ziel durch das bayerische Übertrittsverfahren nicht erreicht wird. Analysen zeigen, dass Unterschiede zwischen Landkreisen zu 75% durch verschiedene sozioökonomische Faktoren aufgeklärt werden können. Den größten Einfluss auf die Eignungsquote hat der Akademikeranteil im Landkreis: je größer der Akademikeranteil, desto größer ist der Anteil der Kinder, die eine Gymnasial- oder Realschulempfehlung haben.
Fazit 3:Chancengerecht? Nein!
Gesamtfazit: Das Übertrittsverfahren in Bayern ist mehr als fragwürdig und muss dringend reformiert werden!
Im Gegensatz zu Bayern dürfen in 13 von 16 Bundesländern nach einer Schulempfehlungen oder einem Probeunterricht letztendlich die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht. Die Erfahrung aus den anderen Bundesländern zeigt: Den Eltern das letzte Wort bei der Wahl der weiterführenden Schule zu lassen, zieht keine Bildungskatastrophe nach sich. Denn die meisten Eltern richten sich nach den unverbindlichen Schulempfehlungen der Grundschulen. In Baden-Württemberg stieg der Anteil der Schüler, die an das Gymnasium wechselten um nur 3%, nachdem 2012 der Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule freigegeben wurde.
Warum es diese Zahlen nur nach Landkreis gibt
Auf Schulebene veröffentlicht Bayern die Übertritts- und Eignungszahlen nicht. Gegenüber der Bayerischen Staatszeitung begründete das Kultusministerium das damit, die Vergleichsbedingungen seien zu unterschiedlich; ein Sprecher warnte vor „Verwerfungen“ und davor, dass einzelne Schulleitungen „gebrandmarkt“ würden.
(Bayerische Staatszeitung, „Übertrittsquote als Staatsgeheimnis“, 7. Januar 2011)
Der damalige Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD), hielt dagegen:
Entweder die Zeugnisse der Kinder sind objektiv und korrekt, dann kann man die Zahlen der jeweiligen Grundschulen auch bekannt geben, oder man hat etwas zu verbergen.
(Bayerische Staatszeitung, a. a. O.)
In anderen Bundesländern wurde die Herausgabe vergleichbarer Daten erfolgreich eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 31. Januar 2013 auf die Klage des Portals spickmich.de, dass die Bildungsverwaltung unter anderem die Gymnasialempfehlungen jeder einzelnen Grundschule offenlegen muss. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab am 30. Juli 2014 einer presserechtlichen Klage der Zeitschrift FOCUS-SCHULE statt: Baden-Württemberg muss Abiturschnitte sowie Sitzenbleiber- und Abbrecherquoten einzelner Schulen öffentlich machen.
(Tagesspiegel, 31.01.2013; FOCUS online, 30.07.2014)
Bitte beachten Sie die Online-Petition zur Freigabe des Elternwillens beim Übertritt
Datengrundlage:
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine, nicht auf einen konkreten Einzelfall bezogene Informationen zum bayerischen Schulrecht und eine Einordnung aus unserer Sicht. Er enthält keine individuelle rechtliche Prüfung oder Handlungsempfehlung; konkrete Fälle werden hier nicht beurteilt. Für die Beurteilung eines Einzelfalls sind dessen tatsächliche Umstände, die jeweils geltenden amtlichen Fassungen der einschlägigen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen. Bei Bedarf sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Prüfung können die Angaben Fehler enthalten; bitte prüfen Sie die genannten Vorschriften und Entscheidungen selbst.
