Korrektur Auge

Kinder sind in ihren Antworten kreativ. Es gibt zahlreiche Variationen, die als richtige gelten gelassen werden können. Vielmehr muss der Lehrer oder die Lehrerin sogar den Antwortspielraum des Kindes achten.

Was schützt das Auge vor Sonne? Das Kind schreibt als Antwort: "Nicht direkt in die Sonne schauen."
Die Lehrerkraft zieht einen halben Punkt ab und notiert als fehlend "Sonnenbrille"

Das Kind soll die Gefahr auf dem Bild für das Auge erkennen. Es schreibt:
"Zu nah am TV und am Papier." Die Lehrerkraft zieht einen halben Punkt ab und notiert als fehlend "Überanstrengung"

Punktabzug wegen fehlender „Sonnenbrille“

Das Kind erhält Punktabzug, weil es nicht die Sonnenbrille als Schutz vor der Sonne genannt hat. Tatsächlich darf man auch mit der Sonnenbrille nicht in die Sonne blicken. Ausschließlich das „nicht in die Sonne schauen“, wie das Kind es korrekt schreibt, ist der richtige Schutz.

 

Punktabzug für die fehlende „Überanstrengung“.

Das Auge leidet aber nach nicht unter „Überanstrengung“, weil zu nah am Fernseher sitzt. Tatsächlich aber soll man trotzdem nicht zu nah am Bildschirm sitzen, weil die Strahlung des blauen Lichts die Netzhautschädigungen und Schlafproblemen führen kann.

 

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.