Korrektur Pupille

Besonders willkürlich wirkt eine Korrektur, wenn das Kind die erforderliche Kompetenz nachweisen kann und die Antworten richtig sind.

Das Kind soll die Pupillen bei wenig und bei viel Licht einzeichnen. Der Schüler zeichnet die Pupille bei wenig Licht groß und bei viel Licht klein. Die Lehrerin zieht von 2 Punkten einen halben ab mit der Begründung, die bei "viel Licht" gezeichnete Pupille hätte eine normale Größe. Die Pupille sei bei viel Licht deutlich kleiner als die gezeichnete.

 

In der zweiten Teilaufgabe soll das Kind erklären, weshalb sich die Größe der Pupille verändere. Es schreibt: "Die Pupille wird kleiner bei viel Licht, damit nicht zu viel Licht ins Innere des Auge fällt."
Die Lehrer hätte als weitere Antwort erwartet: "Im Dunklen wir sie größer, damit sie mehr Licht aufnehmen kann."

Punktabzug falsche Größe der Pupille

Das Kind hat die Kompetenz, die geprüft werden sollte, nachgewiesen. Trotzdem erhält es Punktabzug, weil es aus Sicht der Lehrerin die Pupille einen Tick zu groß gemalt hat. Tatsächlich halten wir das für eine Fehleinschätzung. Aber unabhängig davon, ob die kleine Pupille noch zu groß ist oder genau richtig: Das Kind hat das Prinzip der Reaktion der Pupille auf Licht verstanden.

Punktabzug für die fehlender Teilerklärung der Funktion der Reaktion der Pupille

Die Pupille versucht durch die Reaktion auf die einfallende Lichtmenge eine Balance zwischen der Gefahr eines Schädigung des Sehnerven bei zu viel Licht und dem zu wenig sehen durch zu wenig einfallendes Licht zu regulieren. Prinzipiell ist hier weniger die Korrektur kritisch zu sehen, als vielmehr die Fragestellung. Hätte die Frage gelautet:

"Wieso verändert die Pupille ihre Größe. Erkläre a) weshalb es notwenig sein kann, dass sie sich vergrößert und b) weshalb es notwenig sein kann, dass sie sich verkleinert."

 

 

 

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.