Erfolgschancen bei Elternwille nach nichtbestandenem Probeunterricht

Das Kultusministerium und das ISB interpretieren die Daten zu den Erfolgschancen

Das bayerische Kultusministerium schreibt auf seiner Website: „Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern, der allein aufgrund des Elternwillens den Weg ins Gymnasium bzw. auf die Realschule gefunden hat, hat nach Rückmeldungen aus den Schulen bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit erheblichen Problemen zu kämpfen.“ (Quelle: Hier.)

Das ISB berichtet in seinem Bildungsbereich aus dem Jahr 2015: „Kinder, die am Probeunterricht teilnehmen, sind in der fünften Klasse ähnlich erfolgreich wie Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Eignungsgutachten.“ (Quelle: Bildungsbericht Bayern 2015)

Für das Jahr 2013 lagen die Erfolgschancen der Kinder, die 5. Klasse zu bestehen, für die Kinder wie folgt:

 Kinder mitan das Gymnasiuman die Realschule
Übertritt nach Eignungsgutachten des Lehrers96%96%
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht91%92%
Übertritt durch Elternwille84%89%

Bestätigt diese Statistik die Interpretation des Kultusministerium?

Erfolgschancen für den Probeunterricht für die Realschule und das Gymnasium

Teilnehmer am Probeunterricht für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4
An die RealschuleAn das Gymnasium
insgesamtbestandenNote 4/4 Elternwillemögliche Anmeldung an Realschule nach ProbeunterrichtinsgesamtbestandenNote 4/4 Elternwillemögliche Anmeldung am Gymnasium nach Probeunterricht
2016/175.8431.5321.11945%1.8641.09430175%
2015/165.7551.6791.08248%1.8341.18424778%
2014/156.0821.2941.8931.103
2013/146.3061.2951.20340%2.0551.05417160%
2012/136.8442.0102.0881.013
Nimmt man das Bestehen der 5. Klasse als Maß für die Eignung der besuchten Schulart, zeigen die Daten, dass die Eignungsgutachten der Grundschullehrer in sehr vielen Fällen nicht mit der tatsächlichen Eignung der Schüler übereinstimmen. Darf an einem System festgehalten werden, dass offensichtlich so oft zum Nachteil der Schüler Fehlurteile fällt?