Korrektur Fahrrad

Was, wenn die erwartete Antwort des Lehrers den Lehrbüchern und den Empfehlungen der Polizei nicht entspricht? Ist ein Punktabzug akzeptabel, wenn das Kind die Meinung der Polizei und nicht des Lehrers einnimmt?

Das Kind entschied sich also für die sicherere und polizeiliche Aussage „Aus den Grundstück schiebe ich mein Fahrrad immer.“ So wird es auch einheitlich in allen Broschüren für Verkehrserziehung festgehalten. Wer diese Aussage der Polizei für richtig hält, muss die Aussage "Aus dem Grundstück fahre ich langsam heraus" für falsch halten.

Die Polizei lehrt, dass grundsätzlich Kinder ihr Fahrrad erst aus der Grundstücksausfahrt schieben und dann vom Straßenrand aus anfahren müssen. Das Kind beherzigte diese Regel und befand die Aussage „Aus den Grundstück fahre ich langsam heraus“ als falsch. 

Die Lehrerin wich damit vom Inhalt sämtlicher Verkehrserziehungs-Lehrbücher sowie der bundeseinheitlichen Empfehlung der Polizei für den Verkehrsunterricht ab. Der Punkt wurde dem Kind auch nach Nachfrage der Eltern nicht gegeben. Begründung: Der Lehrerin sei ein verantwortungsbewußtes, selbständiges Entscheiden der Kinder wichtig. Diese Aussage meint, die Kinder sollten selbst entscheiden, in welchen Fällen die Empfehlungen der Polizei sinnvoll sind.

Was dann passiert ist

Eine Beschwerde bei Lehrerin und Rektorin führte nicht zu einer Neubewertung der Aufgabe. Das Schulamt berief sie sich auf fehlende rechtliche Normen in der StVO sowie fehlende Umsetzungsrichtlinien des Kultusministeriums.  Das Kultusministerium beteuerte hingegen, dass die sichere und unfallfreie Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr ein erklärtes Ziel des Kultusministeriums sei. Letztendlich enthielt sich das Kultusministerium einer Antwort.

Den abgezogenen Punkt bekam das Kind nicht.

Wichtiger Hinweis

In Schulen arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist zunächst kein Problem. Es kann und darf passieren, dass Aufgaben nicht eindeutig gestellt werden, Aufgaben für die Klassenstufen nicht angemessen sind oder auch eine Korrektur nicht korrekt ist. Allerdings erscheint es nicht akzeptabel, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich bei der Bitte der Eltern, eine Aufgabe nochmals zu überprüfen, sich nicht auf die Sachebene einläßt.

Unsere persönliche Erfahrung zeigt: Dieses Problem tritt in Grundschulen auf. Hier findet sich sehr häufig die Haltung, dass Korrekturen von Proben nicht verändert werden, da man befürchtet, es könnte Schule machen und zahlreichen Eltern könnten dann zum Punktfeilschen kommen. Es wird also versucht Eltern konstant zu frustrieren, unabhängig davon, ob das Anliegen der Eltern berechtigt ist oder nicht.

Auch tritt das Problem deshalb in Grundschulen auf, da die Anzahl der fehlenden Punkte zur nächsten Note so gering ist. Für den Übertritt bedarf es oftmals der Note 1 oder 2. Diese Noten sind in der Regel 2-3 Punkte voneinander entfernt. So führt ein nicht gerechtfertigt abgezogener Punkt sehr häufig zum Abwerten der Note. Und oftmals kann das auch die Übertrittsempfehlung verändern.