Laut Gesetz müssen die Eltern am Schuljahresanfang über die „Art und Weise der Leistungserhebungen“ in Kenntnis gesetzt werden, also darüber, wie und was die Schule prinzipiell benoten wird.
„Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungsstandes ist den Schülerinnen und Schülern vorher bekannt zu geben.“ (Art. 52 Abs. 1 BayEUG)
Die „Art und Weise der Leistungserhebung“ beinhaltet z.B.:
- Anzahl der Proben pro Fach
- welche mündlichen und praktischen Leistungserhebungen es geben wird (z.B. Basteln in HSU – Höhenmodell, Kopfrechnen in Mathe,…)
- ob die mündlichen und praktische Leistungserhebungen auch angekündigt werden
- Gewichtung der mündlichen /schriftlichen/ praktischen Leistungserhebungen
- Anforderungsniveau
- Notenschlüssel
- …
Gemeint ist an dieser Stelle also nicht, dass die Eltern informiert werden müssen, wenn das Kind im Gedicht aufsagen eine Note 2 bekommen hat. Natürlich müssen die Eltern auch über die konkrete Gedichtnote aufgeklärt werden (das wird in diesem Artikel behandelt). Nein, es geht hier darum, dass den Eltern am Schuljahresanfang prinzipiell gesagt werden muss, dass überhaupt auf „Gedicht aufsagen“ eine mündliche Note im Fach Deutsch erhalten kann und wie viel diese Note dann zählt. Das macht auch Sinn und ist wichtig: Denn wenn Ihr Kind als Hausaufgabe ein Gedicht lernen soll, dann können Sie wissen, dass es dafür eine Note bekommen kann.
Vielleicht wissen die meisten auch noch, dass Gedichte benotet werden, aber bei anderen Leistungserhebungen kann das durchaus überraschend für die Schüler und Eltern sein. So wurde schon gebastelte Höhenmodell in HSU bewertet, von denen die Schüler nicht wußten, dass es benotet wird. Der Ärger der Eltern war anschließend groß, denn die Schüler hätten sich deutlich mehr angestrengt, um ein bessere Ergebnis zu erzielen. Wenn eine solche Note dann den Schnitt vom Übertritt kippt, ist das als kritisch anzusehen.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Nur sehr wenige Grundschulen zeigen sich hier vorbildlich. Sie stellen diese Informationen ins Internet oder verschicken einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen.
Der erste Elternabend
Die meisten Schulen informieren ihre Eltern über die Benotung an ihrer Schule am ersten Elternabend, und meist nur die, die anwesend sind. Den ersten Elternabend assoziieren viele mit der Wahl des Elternklassensprechers und dem Kennenlernen der neuen Lehrkräfte. Aber der erste Elternabend ist in der Regel mehr. Gerade für die 4. Klasse ist er wichtig. Denn hier sollte den Eltern gesagt werden, wie die Lehrkräfte prüfen werden.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Informationen häufig nur unvollständig und machmal auch gar nicht kommuniziert werden. Es nimmt fast den Anschein, dass die nicht aus Unwissenheit der Lehrkräfte passiert, sondern dass bewußt die Eltern nicht ins Bild gesetzt werden sollen.
Folgende Fragen stellen wir unseren Lehrkräften:
Dies ist sowohl am Elternabend möglich, wie auch zu jedem weiteren Zeitpunkt.
Zu den mündliche und praktische Noten:
- Werden mündliche oder praktische Leistungserhebungen in Deutsch, Mathe oder HSU vorgenommen und wenn ja, welche (z.B. Gedichtvortrag, Würfel basteln)?
- Wie ist die Gewichtung zwischen schriftlichen und mündlichen Noten innerhalb eines Faches?
- Wird den Schülern im Vorfeld die Leistungserhebungen angekündigt, so dass sich die Schüler vorbereiten können?
- Wird den Schülern im Moment der Erhebung gesagt, dass sie bewertet werden?
- Wird die mündliche Note umgehen den Eltern schriftlich mitgeteilt, so dass die Eltern zeitnah von der Note Kenntnis nehmen? Wenn ja, in welcher Form?
Deutsch:
- Wie ist die Gewichtung in Deutsch der einzelnen Teilbereiche Leseverständnis, Rechtschreibung, Aufsatz, Sprache untersuchen, Hörverstehen (z.B. zählt der Aufsatz doppelt so viel wie die Leseprobe)?
- Werden die Bereiche Rechtschreibung und Sprache Untersuchen zu einer Probe zusammengefasst?
Rechtschreibung:
- In welchen Proben außer der Rechtschreib-Probe wird die Rechtschreibung bewertet?
Notenschlüssel:
- Wie ist der in der Lehrerkonferenz beschlossene Notenschlüssel der Schule?
Beispiel: Note 1: 100 – 96 %, Note 2: 95 – 80 %, Note 3: 79 – 60 %, Note 4: 59 – 45 %, Note 5: 44 – 16 %, Note 6: 15 – 0 %
Zum Lernen:
- Werden die Schüler denn von der Lehrerin ermutigt auf die Proben zu lernen?
- Werden den Schülern an den Tagen vor der Probe keine aufwendigen anderen Hausaufgabengegeben, so dass es ihnen möglich ist zu lernen? (z.B. Aufsatzschreiben vor einer HSU Probe ist gemein = aktive Lernverhinderung)
- Werden den Schülern am Wochenende vor der Probe alle relevanten Hefte und Bücher mitgegeben?
- Werden die Schüler über den konkreten Stoff informiert, der in einer Probe abgefragt wird?
(Manche Lehrkräfte sagen ihren Schülern z.B.: Im Heft kommt Seite 1,2,3,5,8 dran, der Rest nicht.)
Krankheit:
- Wie erfährt das Kind, dass eine Probe wegen einer Krankheit verpasst hat, wann die Nachholprobe geschrieben wird?
- Wie erhält das Kind, dass wegen Krankheit nicht in der Schule war die mündlich vermittelten Inhalte, die in einer Probe geprüft werden
- Wie wird sichergestellt, dass Sachen, die im Unterricht nur mündliche behandelt wurden, auch bei den Schülern abgefragt werden können, die erkrankt?waren?
Nicht zuletzt: Wir schreiben diese Informationen mit und bewahren sie bei unseren Unterlagen.
Fallen Ihnen weitere relevante Fragen ein, die an diesem Abend gestellt werden können? Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen!
Verfassungsbeschwerde Übertritt in Bayern
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Quellen und weitere Informationen
Quelle: KMS vom 22.10.2009 „Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase“, Az.: IV.1-5 S 7200-4.70 113
Eine sehr hilfreiche Broschüre des ISB finden Sie hier:
https://www.isb.bayern.de/download/19518/leistung_grundschule_internet.pdf