Notenübersicht – Kennen Sie alle einzelnen Noten Ihres Kindes?

Wir Eltern haben ein Recht darauf alle Noten zu erfahren!

Sehr häufig kennen wir Eltern nur die Noten der schriftlichen Leistungserhebungen (=Proben), die nach Herausgabe der Probe den Kindern mit nach Hause gegeben werden. Oft erfahren wir die Noten der mündlichen, praktischen oder multidimensionalen Leistungsbewertungen nicht. Das Ergebnis ist, dass viele Eltern und Kinder bis zum Übertrittszeugnis auf heißen Kohlen sitzen, weil sie nicht sicher wissen, wie der eigentliche Stand der Noten ist.

Um während des Schuljahres das aktuelle Ergebnis für den Übertritt berechnen zu können, brauchen wir alle Noten der Leistungserhebungen, die in Deutsch, Mathematik und HSU erhoben wurden. Außerdem brauchen wir die Gewichtung der Noten. Wie Sie dann den Notenschnitt berechnen können, können Sie hier nachlesen.

 

Unterschiedliche Transparenz in Grundschulen

Die Erfahrung zeigt, dass Lehrkräfte sehr unterschiedlich mit der Transparenz umgehen.
Vorbildlich: Einige geben den Kindern auch bei mündlichen und praktischen Noten eine Mitteilung an die Eltern mit, manchmal sogar mit den Bewertungskriterien der Leistungserhebung. Gut läuft es in Sachen Transparenz auch, wenn den Eltern am Schuljahresanfang auch wirklich alle Informationen zur prinzipiellen Notenbildung gegeben wurden (das erfolgt meist mündlich am ersten Elternabend, lesen Sie hier).

Aber das ist leider die Ausnahme. Üblicherweise erfahren die Kinder und die Eltern die mündlichen Noten nicht. Die Eltern haben somit zuhause keine Möglichkeit die Noten zu berechnen und zu überprüfen, wie der genaue Notenschnitt ist.

 

Sie kennen die Noten nicht. Was tun?

Zuerst ein rechtlicher Hinweis: Wir, die Seitenbetreiber, sind keine Juristen. Soweit unser Angebot juristische Erläuterungen, Empfehlungen und Ratgeber enthält, so stellen diese unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit dar. Alle Informationen auf den Seiten unserer Website entsprechen lediglich unserem persönlichen, aktuellen Wissensstand und unserer persönlichen Erfahrungen. Die Inhalte stellen keine implizite oder explizite Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder Entscheidungshilfe zu bestimmten Themen dar. Bei Rechtsfragen ist jeweils der Einzelfall unter dem Blickpunkt der aktuellen Rechtslage massgebend, weshalb Rechtssuchenden eine persönliche Rechtsberatung durch Rechtsanwälte empfohlen wird.

Wie wir die Daten beantragen:

Der erste Schritt ist, die LehrerIn per Mail um die Bekanntgabe aller schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungserhebungen und deren Gewichtung in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU bitten. Viele Eltern haben eine Hemmung diese Anfrage zu tätigen das Gefühl, dass die Lehrkraft das nicht gerne macht. In der Regel täuschen sie sich auch nicht.

Fall 1

Manche Lehrkräfte schicken dann die Informationen schriftlich. Transparent, korrekt, unkompliziert.

Fall 2

Andere behaupten, dass sie diese Informationen nicht schriftlich herausgeben dürfen, können oder möchten und bieten einen Telefontermin oder ein persönliches Gespräch an.

Fall 2a:
Es findet ein Gespräch statt und die Eltern erfahren die Noten und deren Gewichtung. Wichtig ist dann, dass die Aussagen notiert werden und als Gesprächsnotiz an die Lehrkraft geschickt werden mit der Nachfrage, ob alles so richtig verstanden wurde.

Fall 2b:
Es findet ein Gespräch statt und die Lehrkraft startet ein Ausweichmanöver. Man sollte auf diesen Fall vorbereitet sein. Denn wir haben häufig erfahren, dass das Gespräch von der Lehrkraft dazu verwendet wird, irgendeine andere Sache überraschend auszupacken. So wurde Eltern hier schon kundgetan, dass ihr Kind wohl depressiv sei, unter auffällig starken Konzentrationsstörungen litte oder sich merkwürdig gegenüber Klassenkameraden verhielte. Die vor den Kopf gestoßenen Eltern vergessen darüber hinaus oft das eigentliche Anliegen oder wagen sich nicht mehr an das eigentliche Thema heran. In diesem Fall sollten die Eltern nach dem Gespräch gleich nochmals schriftlich um die Eröffnung der Noten bitten, nachdem sie sich zuhause wieder gesammelt haben.

Fall 3

Aber es gibt auch Lehrkräfte, die die Anfrage nach Eröffnung der Noten verneinten, z.B. mit dem Hinweis, dass andere Kinder diese Informationen auch nicht erhielten oder es doch eine Zwischeninformation im Januar gegeben hätte. Was bei uns immer geklappt hat: sich auf die Datenschutzverordnung berufen und die Daten zu allen Leistungserhebungen des Kindes schriftlich per Antrag anfordert. Gerne lasse ich Ihnen auf Nachfrage per Mail an uns den Brief zukommen, mit dem wir erfolgreich schon die Noten mit Gewichtung des Kindes erhalten haben.