Wiederholen in der Sekundarstufe

Wer nach dem Übertritt sitzenbleibt

Wie oft bleiben Kinder nach dem Übertritt sitzen? Diese Seite zeigt die Wiederholerzahlen je Landkreis, kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk: für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 an Gymnasium und Realschule (fünf Schuljahre 2017/18 bis 2021/22) und über alle Schularten zusammen (zehn Schuljahre 2015/16 bis 2024/25).

Nach dem Übertritt wird deutlich häufiger wiederholt als in der Grundschule, wo das Sitzenbleiben die Ausnahme ist (die Zahlen dazu stehen auf Wiederholen in der Grundschule): Von 100 Realschülerinnen und Realschülern wiederholen rund 3 pflichtgemäß, von 100 Gymnasiasten 1,6, an der Mittelschule 1,1 (2024/25, alle Jahrgangsstufen, Drs. 19/8227).

Direkt nach dem Übertritt ist das Sitzenbleiben selten und nimmt ab der 6. Klasse zu; die Zahlen je Klasse stehen unten unter „Ganz Bayern“ (die Kreisauswahl zählt nur Wiederholer der eigenen Schulart und liegt deshalb deutlich niedriger als die Landesamtswerte, an der Realschule um etwa ein Drittel). In den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 gab es sehr wenige pflichtgemäße Wiederholer, dafür deutlich mehr Kinder, die auf Probe vorrückten.

Die Kreiswerte zeigen die Zahlen Ihrer Region. Beim Vergleich zwischen Kreisen ist Vorsicht nötig: Die Quote über alle Schularten hängt davon ab, welche Schulen in einem Kreis stehen (Fach- und Berufsoberschulen haben hohe Quoten, Grundschulen sehr niedrige), und bei kleinen Zahlen sind viele Werte gesperrt.

Datenstand: Kreiswerte der Klassen 5 bis 7 bis 2021/22, Kreiswerte über alle Schularten bis 2024/25, bayernweite Klassenwerte bis 2025/26.

Das Wichtigste in drei Sätzen

An der Realschule wird in den Klassen 5 bis 7 etwa doppelt so oft pflichtgemäß wiederholt wie am Gymnasium, 2025/26 waren es 3,0 gegenüber 1,3 von 100 Kindern. Nach der 5. Klasse steigt das Wiederholen deutlich: am Gymnasium ist die 6. Klasse die Stufe mit den meisten Wiederholern, an der Realschule die 7. Wo viele Kinder aufs Gymnasium gehen, wird an der Realschule häufiger wiederholt, am Gymnasium gilt das nur in den Städten; warum, sagen die Zahlen nicht.

Vier Gruppen von Wiederholern: welche diese Seite zählt

Die Amtliche Schulstatistik unterscheidet vier Gruppen. Mit Ausnahme des Diagramms in diesem Abschnitt beziehen sich alle Quoten dieser Seite nur auf die erste: pflichtgemäße Wiederholer, die das Klassenziel nicht erreicht haben (Art. 53 Abs. 2 BayEUG). Daneben zählt das Landesamt freiwillige Wiederholer (am Gymnasium § 37 GSO in der im Berichtszeitraum geltenden Fassung, seit 1. August 2026 § 36 GSO; an der Realschule § 29 RSO), Wiederholer der Probezeit und Wiederholer aus sonstigen Gründen, als Beispiel nennt es den Schulartwechsel. Das Diagramm zeigt die vier Gruppen im Verlauf seit 2019/20. Es bezieht sich auf die Klassen 5 bis 7; die Quoten in der Einleitung gelten für alle Jahrgangsstufen und liegen deshalb etwas anders.

Vier Gruppen im Verlauf

Wiederholer je 100 Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7, 2019/20 bis 2025/26, je Schulart ein Feld mit gleicher Skala

Corona-SonderregelnGymnasium0 %1 %2 %3 %4 %2019/202020/212021/222022/232023/242024/252025/26pflichtgemäß 1,26 %freiwillig 0,52 %sonstige Gründe 0,20 %Probezeit 0,01 %Corona-SonderregelnRealschule0 %1 %2 %3 %4 %2019/202020/212021/222022/232023/242024/252025/26pflichtgemäß 3,02 %sonstige Gründe 1,97 %freiwillig 0,32 %Probezeit 0,08 %

Durchgezogen: pflichtgemäß; gestrichelt: freiwillig; gepunktet: Wiederholer der Probezeit; Strich-Punkt: sonstige Gründe. Die zwei grau hinterlegten Schuljahre sind Corona-Jahre.

Schuljahre 2019/20 bis 2025/26, ganz Bayern, Klassen 5 bis 7 zusammen · Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Berichte B1400C (Tabelle 1.21) und B1300C (Tabelle 1.19), Ausgaben 2019 bis 2025 · Anteile eigene Rechnung

Zwei Dinge fallen in den Zahlen des Landesamts für 2025/26 auf. Am Gymnasium wiederholen in der 5. Klasse etwa halb so viele Kinder freiwillig wie pflichtgemäß, 154 gegenüber 311; 2019/20 waren es 218 gegenüber 294. Das freiwillige Wiederholen ist am Gymnasium also ein eigener Weg neben der pflichtgemäßen Wiederholung, der in keiner Pflichtquote auftaucht, auch wenn er seit Corona seltener genutzt wird. An der Realschule ist die 5. Klasse die Klasse der sonstigen Gründe: 1.248 Kinder, mehr als doppelt so viele wie die pflichtgemäßen Wiederholer. Das Landesamt nennt als Beispiel den Schulartwechsel. Naheliegend ist, dass hier vor allem Kinder gezählt sind, die vom Gymnasium kommen und die 5. Klasse an der Realschule noch einmal beginnen, ohne dort das Klassenziel verfehlt zu haben. Belegt ist das nicht, denn die Statistik weist den Grund nicht einzeln aus. Die Wiederholer der Probezeit sind in beiden Schularten eine kleine Gruppe; an der Realschule rechnet das Landesamt auch die vorübergehende Rückkehr an eine Grund- oder Mittelschule dazu. Das Diagramm zeigt außerdem den Verlauf über sieben Schuljahre. In den zwei Corona-Jahren kehrte sich das Bild um: Die pflichtgemäßen Wiederholungen fielen fast weg, das freiwillige Wiederholen stieg stark an, am Gymnasium von 828 auf 2.017 Kinder in den Klassen 5 bis 7, an der Realschule von 334 auf 1.645. Seit 2022/23 liegt es am Gymnasium wieder unter dem Stand vor Corona, an der Realschule etwa auf ihm. Ein Teil dieses Anstiegs dürften die Rücktritte sein, die eine Allgemeinverfügung im Schuljahr 2020/21 ohne Wiederholungsstatus erlaubte; Einzelheiten unten unter „Was die Zahlen zeigen“.

Wählen Sie Ihren Landkreis, Ihren Regierungsbezirk oder ganz Bayern

Ihr Kreis: Jahrgangsstufen 5 bis 7 als Tabelle, alle Schularten zusammen als Verlaufsdiagramm.

Ganz Bayern: nach Schulart und nach Klasse

Pflichtgemäße Wiederholer nach Schulart

Anteil an allen Schülerinnen und Schülern der Schulart, alle Jahrgangsstufen.

Wer sitzenbleibt, nach Schulart

Pflichtgemäße Wiederholer je 100 Schülerinnen und Schüler der Schulart, alle Jahrgangsstufen, zehn Schuljahre

Corona-Sonderregeln0 %1 %2 %3 %4 %5 %6 %2015/162016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/232023/242024/25Wirtschaftsschule 4,09 %Fachoberschule 3,82 %Berufsoberschule 3,73 %Realschule 2,99 %Gymnasium 1,58 %alle zusammen 1,23 %Mittelschule 1,07 %Grundschule 0,10 %Förderzentrum 0,05 %

Dicke graue Linie: alle Schularten zusammen. Außerhalb der Corona-Jahre (grau) bleibt die Reihenfolge fast gleich, nur 2018/19 tauschen Realschule und Berufsoberschule; in den Corona-Jahren brechen die Quoten ein.

Schuljahre 2015/16 bis 2024/25, ganz Bayern · Drs. 19/8227 (Anlage) · Anteile eigene Rechnung

Klassen 5 bis 7 an Gymnasium und Realschule: der Verlauf seit 2015/16

Pflichtgemäße Wiederholer je Klasse, Anteil an den Schülerinnen und Schülern der Klasse. Die Zahl der Kinder, die nur auf Probe vorrückten, zeigt die Kreisauswahl oben.

Sitzenbleiben nach Klasse: Gymnasium

Pflichtwiederholer je 100 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, 5. bis 7. Klasse, 2015/16 bis 2025/26

Corona-Sonderregeln0 %1 %2 %3 %4 %5 %2015/162017/182019/202021/222023/242025/266. Klasse 1,62 %7. Klasse 1,57 %5. Klasse 0,65 %

Punkt 5. Klasse, Quadrat 6., Dreieck 7.; jedes zweite Schuljahr ist beschriftet. Nach Corona (grau) stiegen die Quoten 2022/23 auf den alten Stand und sinken seither.

Bis 2018/19 Drs. 18/23984 (Antwort vom 29.08.2022; Tabelle zu Frage 4.1), ab 2019/20 Landesamt, B1400C Tabelle 1.21, Ausgaben 2019 bis 2025 · Anteile eigene Rechnung, Zählweise unten

Sitzenbleiben nach Klasse: Realschule

Pflichtwiederholer je 100 Schülerinnen und Schüler der Realschule, 5. bis 7. Klasse, 2015/16 bis 2025/26

Corona-Sonderregeln0 %1 %2 %3 %4 %5 %2015/162017/182019/202021/222023/242025/267. Klasse 4,64 %6. Klasse 2,90 %5. Klasse 1,41 %

Gleiche Skala wie beim Gymnasium. Die Stufung bleibt in jedem Jahr: 7. vor 6. vor 5. Klasse, außerhalb der Corona-Jahre in der 7. Klasse mehr als doppelt so hoch wie am Gymnasium. 2025/26 sind die Werte der 5. und 6. Klasse die niedrigsten außerhalb der Corona-Jahre.

Bis 2018/19 Drs. 18/23984 (Antwort vom 29.08.2022; Tabelle zu Frage 3.1), ab 2019/20 Landesamt, B1300C Tabelle 1.19, Ausgaben 2019 bis 2025 · Anteile eigene Rechnung, Zählweise unten

Mehr Übertritte, mehr Sitzenbleiben?

Man könnte meinen: Wenn zu viele Kinder aufs Gymnasium gehen, überfordert man sie, und dann bleiben mehr sitzen. Das lässt sich nachrechnen. Die Gymnasialquote schwankt in Bayern stark: im Landkreis München gehen 59 von 100 Kindern aufs Gymnasium, im Landkreis Dillingen a. d. Donau 26. Verglichen werden die zwanzig Kreise mit den höchsten Gymnasialquoten (48,7 %) mit den zwanzig mit den wenigsten (29,5 %), jeweils die Wiederholer der Klassen 5 bis 7 in den drei Schuljahren vor Corona.

Zwanzig Kreise gegen zwanzig: der Vergleich

An der Realschule mehr, am Gymnasium nur in den Städten

Pflichtgemäße Wiederholer je 100 Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7, Schuljahre 2017/18 bis 2019/20. Beide Vergleiche gruppieren dieselben Kreise nach ihrer Gymnasialquote.

0,0 %0,5 %1,0 %1,5 %2,0 %2,5 %3,0 %3,5 %4,0 %Wiederholer am GymnasiumKreise mit hoher Gymnasialquote (48,7 %)1,6 %Kreise mit niedriger (29,5 %)1,1 bis 1,3 %Wiederholer an der Realschuledieselben Kreise, Realschulquote 22,2 %3,4 bis 3,5 %dieselben Kreise, Realschulquote 34,4 %1,8 bis 1,9 %

Balken: mittlerer Wert; schwarzer Strich: Spanne zwischen der Rechnung mit einem und mit zwei Kindern je gesperrtem Wert. Nur mit den 71 Landkreisen gerechnet bleibt der Unterschied an der Realschule (2,5 bis 2,6 gegenüber 1,8 bis 1,9), am Gymnasium verschwindet er (1,2 bis 1,3 gegenüber 1,1 bis 1,3).

Wiederholer: Drs. 18/29064 · Gymnasialquote: Mittel der Kohorten 2016/17 bis 2018/19, Fundstellen unten · Gruppierung und Quoten eigene Rechnung

So liest man die Grafik: Der Balken zeigt, wie viele von hundert Kindern wiederholt haben. Der schwarze Strich zeigt die Spannweite zweier Rechenannahmen. Denn wo in einem Kreis nur ein oder zwei Kinder wiederholt haben, verschweigt die Statistik den Wert und druckt ein „X“, damit niemand auf einzelne Kinder schließen kann. Knapp ein Drittel der Werte fehlt so, am Gymnasium mehr als an der Realschule. Gerechnet wurde deshalb zweimal, einmal mit einem Kind je X, einmal mit zwei; der Strich zeigt beide Ergebnisse. Ein statistisches Konfidenzintervall ist er nicht.

Ergebnis: An der Realschule wird in den Kreisen mit hoher Gymnasialquote fast doppelt so oft wiederholt, 3,4 gegenüber 1,8 von hundert Kindern. Am Gymnasium sieht es zunächst ähnlich aus (1,6 gegenüber 1,1 bis 1,3), doch dieser Unterschied kommt allein aus den Städten: Dreizehn der zwanzig Kreise mit hoher Gymnasialquote sind kreisfreie Städte, in der Vergleichsgruppe ist keine. Unter den Landkreisen allein gibt es am Gymnasium keinen Zusammenhang, an der Realschule schon. Die zweite Grafik zeigt das für alle 96 Kreise einzeln.

Stadt oder Land? Alle 96 Kreise einzeln

Alle 96 Kreise auf einen Blick

Waagrecht die Gymnasialquote, senkrecht die Wiederholerquote der Klassen 5 bis 7 vor Corona; die senkrechten Skalen der beiden Felder unterscheiden sich (3,5 und 7 Prozent). Gefüllt: kreisfreie Städte, leer: Landkreise; Punktgröße nach Schülerzahl, senkrechter Strich: Spanne bei gesperrten Werten.

Gymnasium, Klassen 5 bis 7kreisfreie StadtLandkreisPunktgröße: Schülerzahl0 %0,5 %1 %1,5 %2 %2,5 %3 %3,5 %20 %30 %40 %50 %60 %Gymnasialquote des Kreises (Mittel der Kohorten 2016/17 bis 2018/19)Realschule, Klassen 5 bis 7kreisfreie StadtLandkreisPunktgröße: Schülerzahl0 %1 %2 %3 %4 %5 %6 %7 %20 %30 %40 %50 %60 %Gymnasialquote des Kreises (Mittel der Kohorten 2016/17 bis 2018/19)

Gymnasium: Die Städte liegen rechts oben; unter den Landkreisen allein kein Zusammenhang (r −0,07 bis +0,03). Realschule: Die Quote steigt mit der Gymnasialquote, r +0,38 bis +0,39 über alle Kreise, +0,27 bis +0,28 in den Landkreisen. Große Punkte sind große Kreise, die Ausreißer am Rand kleine.

Quellen wie oben · Korrelation eigene Rechnung, Einzelheiten in der Fußnote am Ende des Abschnitts

Warum an der Realschule? Drei Vermutungen

Drei Vermutungen liegen nahe, keine ist bewiesen. Erstens: Wo nur jedes fünfte Kind an die Realschule geht statt jedes dritten, ist die Schülerschaft dort anders zusammengesetzt. Zweitens: Zugänge vom Gymnasium. Weil das Gymnasium in diesen Kreisen groß und die Realschule klein ist, kommen auf 100 Realschüler 7 bis 9 Kinder vom Gymnasium statt 3 bis 4; wer ein Jahr später an der Realschule das Klassenziel verfehlt, zählt dort als Wiederholer. Drittens: Die Statistik zählt den Schulort, nicht den Wohnort. In den Städten stehen die Realschulen, und Kinder aus dem Umland pendeln dorthin.

Zur Methode: Die Gymnasialquote ist das Mittel der Kohorten 2016/17 bis 2018/19, also der Kinder, die in diesen Jahren in die 5. Klasse kamen. Die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 sind ausgeklammert, weil damals kaum wiederholt wurde und in der Vergleichsgruppe neun von zehn Werten gesperrt waren. Mit ihnen sinken alle Quoten (Gymnasium 1,13 bis 1,17 gegenüber 0,86 bis 1,10, Realschule 2,30 bis 2,39 gegenüber 1,26 bis 1,40); die Reihenfolge bleibt, am Gymnasium berühren sich die Spannen dann aber fast. Gesperrt sind in der Gruppe mit niedriger Gymnasialquote am Gymnasium 48 % der Werte, in der anderen 22 %; die Rechnung mit einem oder zwei Kindern wirkt deshalb vor allem auf die untere Gruppe, und beim oberen Gymnasialbalken ist die Spanne kaum sichtbar. Wie groß der Abstand genau ist, lässt sich wegen der ungleich vielen Sperrungen nicht bestimmen; die Spanne gilt nur unter der Annahme von einem oder zwei Kindern je X, Sperrungen zum Schutz anderer Zellen könnten mehr verbergen. Die Korrelationen sind mit einem und mit zwei Kindern je X gerechnet: Gymnasium Landkreise −0,07 bis +0,03 (n = 69; die Landkreise Bamberg und Schweinfurt haben kein Gymnasium), Städte −0,20 bis −0,13 (n = 25); Realschule alle 96 Kreise +0,38 bis +0,39, Landkreise +0,27 bis +0,28 (n = 71), Städte +0,11. Gewichtet nach Schülerzahl, wie in den Balken, steigt der Realschulwert auf +0,47 über alle Kreise und +0,37 in den Landkreisen. Die Zugänge vom Gymnasium sind je nach Rechenweg 7 oder 9 gegen 3 oder 4 je 100 Realschüler: einmal mit den Schülerzahlen der Klassen 5 bis 7 und dem bayernweiten Anteil von 87 % der Abgänge, die an die Realschule gehen, einmal mit den Übertrittsquoten und allen Abgängen; die Abgangsquoten der beiden Gruppen betragen 3,97 und 4,66 %. Kinder, die nach dem Wechsel sofort wiederholen, zählt die Kreistabelle nicht als Wiederholer der Realschule; der Effekt ist in diesen Zahlen also gedämpft.

Was die Zahlen zeigen, und was nicht

Nach dem Übertritt steigt das Sitzenbleiben von der 5. zur 6. Klasse deutlich an; am Gymnasium ist die 6. Klasse die Stufe mit den meisten Wiederholern, an der Realschule die 7. Über alle Jahrgangsstufen hat die Realschule etwa doppelt so hohe Quoten wie das Gymnasium. In den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 brechen alle Wiederholerquoten ein (alle Schularten 0,37 % und 0,61 % gegenüber sonst 1,2 bis 1,5 %), während das Vorrücken auf Probe stark zunahm: In der 7. Klasse des Gymnasiums rückten drei Jahre lang je 54 Kinder nur auf Probe vor, 2020/21 waren es 579, 2021/22 noch 300. Die Staatsregierung weist darauf hin, dass auch in der Pandemie die Regelungen zum Vorrücken und zum Vorrücken auf Probe galten (Drs. 19/8227). Angewendet wurden sie aber weit: Zum Schuljahresende 2019/20 wies das Kultusministerium die Schulen an, bei allen Schülerinnen und Schülern ohne Vorrückungserlaubnis ein Vorrücken auf Probe zu prüfen (KMS vom 23.06.2020), und im Schuljahr 2020/21 erleichterte die Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen (BayMBl. 2021 Nr. 97) an Realschule und Gymnasium den Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe ohne Wiederholungsstatus. Das Ministerialschreiben erklärt den Einbruch der Pflichtquoten 2020/21 und den Anstieg des Vorrückens auf Probe; für das Schuljahr 2021/22 haben wir für Gymnasium und Realschule keine verkündete Anordnung gefunden. Die Rücktritte nach der Allgemeinverfügung tauchen vermutlich als freiwillige Wiederholer auf, deren Zahl sich in diesen zwei Jahren mehr als verdoppelte (Abschnitt „Vier Gruppen von Wiederholern“). Die Fundstellen stehen auf der Seite Schulartwechsel.

Die Zahlen sagen nicht, warum wiederholt wurde, und nichts über einzelne Schulen. Die Kreisquote über alle Schularten eignet sich nicht für eine Rangliste, weil sie vom Schulangebot im Kreis abhängt. Wie viele Kinder freiwillig zurücktreten, weisen die Drucksachen nicht aus; das Landesamt schon, siehe den Abschnitt „Vier Gruppen von Wiederholern“. Die Zahlen zeigen nicht, ob ein Kind später die Schulart wechselt oder welchen Abschluss es erreicht.

Lesen Sie weiter

Wiederholen in der Grundschule: dieselbe Frage für die Jahrgangsstufen 1 bis 4
Schulartwechsel: wer statt zu wiederholen die Schulart wechselt
Übertrittsquoten: wohin die Kinder nach der 4. Klasse gingen
Alle Zahlen zum Übertritt: die Übersicht.

Quellen: Antworten der Staatsregierung auf Schriftliche Anfragen im Bayerischen Landtag:

  • Drs. 18/29064 (Antwort vom 16.05.2023; Tabellen zu den Fragen 3.1 und 4.1: Schülerzahlen, Tabelle 1 zu den Fragen 3.2 und 4.2: pflichtgemäße Wiederholer, Tabelle 2 zu den Fragen 3.2 und 4.2: auf Probe Vorgerückte in den Jahrgangsstufen 6 und 7; jeweils Gymnasium und Realschule 2017/18 bis 2021/22)
  • Drs. 19/8227 (Antwort vom 01.10.2025; Anlage, Tabellen zu den Fragen 1.1 und 1.2: pflichtgemäße Wiederholer je Kreis und Schulart 2015/16 bis 2024/25; übernommen sind ausschließlich diese Zahlentabellen der Amtlichen Schulstatistik; die Anlage ist nicht im Drucksachen-PDF abgedruckt, sondern liegt als eigene Datei auf dem Landtagsserver)
  • Drs. 18/23984 (Antwort vom 29.08.2022; Tabellen zu den Fragen 3.1 Realschule und 4.1 Gymnasium: Wiederholer nach Jahrgangsstufen 2012/13 bis 2021/22, getrennt nach eigener und anderer Schulart; verwendet ab 2015/16)
  • Drs. 18/30609 (Antwort vom 27.09.2023; Tabelle 1 zu Frage 1: Wiederholer nach Jahrgangsstufen 2022/23)
  • Übertrittsquoten je Kreis für die Kohorten 2016/17 bis 2018/19 (Gruppierungsgröße im Abschnitt „Mehr Übertritte, mehr Sitzenbleiben?“): Drs. 17/23221 (Antwort vom 09.07.2018), 18/3249 (Antwort vom 22.07.2019), 18/9446 (Antwort vom 04.08.2020); aufbereitet auf der Seite Übertrittsquoten

Amtliche Schulstatistik: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Berichte B1400C „Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs … in Bayern“ (Tabelle 1.21) und B1300C „Realschulen … in Bayern“ (Tabelle 1.19), Ausgaben 2019 bis 2025, Stand jeweils Oktober des Berichtsjahres; verwendet für die beiden Klassen-Diagramme ab 2019/20 und für die vier Wiederholergruppen 2025/26 (verlinkt ist die jüngste Ausgabe, frühere über dieselbe Adresse mit der jeweiligen Jahreszahl).

Lesehilfe und eigene Berechnungen: Die Jahresangabe ist das Schuljahr, in dem wiederholt wird; das Klassenziel wurde am Ende des Vorjahres verfehlt. Pflichtgemäß bezeichnet den Grund: Das Klassenziel wurde nicht erreicht. Davon getrennt ist die Herkunft, also ob das Kind vorher dieselbe oder eine andere Schulart besucht hat. Freiwillige Wiederholungen, Wiederholungen nach nicht bestandener Probezeit und Wiederholungen aus sonstigen Gründen (etwa nach einem Schulartwechsel) sind in den Kreis-, Schulart- und Vergleichsquoten nicht enthalten; ihre Größenordnung zeigt allein das Diagramm im Abschnitt „Vier Gruppen von Wiederholern“. In den beiden Klassen-Diagrammen sind zusätzlich die Pflichtwiederholer mitgezählt, die aus einer anderen Schulart kommen, weil das Landesamt nur diese Summe ausweist; die Tabellen der Kreisauswahl (Drs. 18/29064) zählen allein die eigene Schulart. Am Gymnasium sind solche Zugänge so selten, dass die Drucksachen sie sperren; an der Realschule machen sie je nach Klasse ein Sechstel bis ein Drittel der Pflichtwiederholer aus, dort liegen die Diagramme deshalb höher als die Kreisauswahl. Für die Realschule ist der Drucksachenwert die Summe der Spalten „eigene Schulart“ und „aus anderen Schularten“; in den Überlappungsjahren 2019/20 bis 2022/23 stimmen Landesamt und Drucksachen 18/23984 und 18/30609 überein. Die Kreisauswahl kennt die Klassen 5 bis 7 nur für Gymnasium und Realschule und nur bis 2021/22, weil die zugrunde liegende Anfrage so gestellt war; eine neuere gibt es bisher nicht. Alle Quoten sind eigene Rechnung aus gedruckten Wiederholer- und Schülerzahlen, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen, weil viele Werte unter 1 % liegen. X heißt: in der Drucksache gesperrt, weil Rückschlüsse auf einzelne Kinder möglich wären; Nullen druckt die Drucksache als 0, ein X steht also für mindestens ein Kind. Dass es höchstens zwei sind, ist eine Annahme, Sperrungen zum Schutz anderer Zellen könnten größere Werte betreffen. Zur Einordnung der Klassenwerte: Vor Corona wiederholten in der 5. Klasse 0,6 bis 0,9 % der Gymnasiasten und 1,7 bis 2,1 % der Realschüler pflichtgemäß, in der 7. Klasse 1,5 bis 2,2 % bzw. 4,6 bis 5,0 % (Schuljahre 2015/16 bis 2019/20, Landesamt, einschließlich der Kinder aus anderen Schularten). Auf Probe vorrücken heißt: trotz verfehltem Klassenziel vorrücken und sich im nächsten Schuljahr bewähren. In der Kreisauswahl tragen kreisfreie Städte den Zusatz „Stadt“, bei gleichnamigen Paaren der Landkreis den Zusatz „Landkreis“; Kreise ohne Zusatz sind Landkreise. Drs. 19/8227 fasst alle nicht pflichtgemäßen Wiederholungen als „sonstige Gründe“ zusammen (laut Staatsregierung insbesondere freiwillige Wiederholung); das Landesamt trennt diese Gruppen, siehe den Abschnitt „Vier Gruppen von Wiederholern“. Für 2022/23 und 2023/24 zählt Drs. 19/8227 „ohne Schüler in Brückenklassen“, für 2024/25 „ohne Schüler in schulartunabhängigen Deutschklassen“; die Zeitreihe über alle Schularten hat deshalb zwei kleine Brüche. Die Kreiszeilen fassen alle Schularten von der Grundschule bis zur Fach- und Berufsoberschule zusammen; nach Schulart getrennt gibt es die Zahlen nur bayernweit. Gesperrte Kreiswerte (X) fehlen in Summen; so ergibt die Summe der pflichtgemäßen Grundschul-Wiederholer über die Kreise 2024/25 nur 447 gegenüber 503 bayernweit. Maßgeblich sind die gedruckten Landeswerte. Zuletzt überarbeitet: 04.09.2026.

Grundlage ist eine eigene Zusammenstellung aus 48 Landtagsdrucksachen zum Übertritt und seinen Folgen; für diese Seite sind die vier oben genannten und die Statistischen Berichte des Landesamts maßgeblich.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite wertet amtliche Zahlen aus und ordnet sie aus unserer Sicht ein. Sie enthält keine individuelle rechtliche Prüfung oder Handlungsempfehlung; konkrete Fälle werden auf dieser Seite nicht beurteilt. Trotz sorgfältiger Prüfung können die Angaben Fehler enthalten; bitte prüfen Sie die genannten Quellen selbst.

Inhalt zuletzt aktualisiert: 5. September 2026