Tafel mit dem Kreide-Schriftzug „nachgezählt“

Wiederholen in der Grundschule

Jedes Jahr wiederholen in Bayern rund 6.000 Grundschülerinnen und Grundschüler eine Klasse, fast alle freiwillig und auf Antrag der Eltern. In der vierten Klasse, unmittelbar vor dem Übertritt, ist es am seltensten. Diese Seite zeigt, wie oft es vorkommt, wie unterschiedlich die Regionen sind, und was der Freistaat darüber nicht weiß. Alle Zahlen stammen aus Antworten der Staatsregierung auf Anfragen im Bayerischen Landtag und aus den Statistischen Berichten des Landesamts; wo wir selbst gerechnet haben, steht es dabei.

Zur Rechtslage und zu den Fristen: Die vierte Klasse wiederholen.

Das Wichtigste in vier Sätzen

Als Ausweg vor dem Übertritt taugt das freiwillige Wiederholen nicht. Wer die vierte Klasse wiederholen will, weil ihm das Übertrittszeugnis nicht passt, bekommt dafür fast nie eine Genehmigung: Die Lehrerkonferenz entscheidet, und die Gerichte stützen ihre strenge Linie.

Das Sitzenbleiben ist in der Grundschule fast verschwunden. In der vierten Klasse waren es zuletzt 35 Fälle im ganzen Freistaat, im Schuljahr 2010/11 noch 138.

Ob das freiwillige Wiederholen zugenommen hat, ist weniger klar, als es aussieht: Der große Sprung fällt in eine Zählungsumstellung 2017/18, und die Corona-Welle ist wieder abgeebbt. Es ist heute praktisch die einzige Form der Wiederholung.

Ob eine Wiederholung dem Kind hilft, hat der Freistaat nie untersucht. Gefragt, wie sie die Klassenwiederholung bewerte, antwortete die Staatsregierung, sie könne helfen, und nannte dafür keinen einzigen Beleg.

Wie selten ist es wirklich?

Was aus 100 bayerischen Viertklässlern wird

Kohorte 2023/24, also die Kinder, die zum Schuljahr 2024/25 übergetreten sind

GymnasiumRealschuleMittelschulesonstigewiederholen die 4. Klasse

Die beiden schmalen Segmente rechts sind zu klein für eine Beschriftung, ihre Werte stehen in der Tabelle.

von 100 Viertklässlern gehenKinder
an ein Gymnasium39,6
an eine Realschule27,9
an eine Mittelschule28,7
an eine sonstige Schule3,2
wiederholen die vierte Klasse0,6

Kohorte 2023/24 · Übertrittsquoten: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Wiederholung der vierten Klasse: Drs. 19/10988 (Anlage) · Aufstellung eigene Rechnung

In absoluten Zahlen waren es 655 Kinder im Schuljahr 2024/25. Verteilt auf die 2.421 bayerischen Grundschulen heißt das: An einer durchschnittlichen Grundschule wiederholt etwa alle vier Jahre ein Kind die vierte Klasse. Viele Lehrkräfte erleben es in ihrer Laufbahn nur wenige Male.

Freiwillig wiederholt wird vor allem am Anfang der Grundschule

Wiederholungen aus sonstigen Gründen

1. Klasse
1.669
2. Klasse
1.963
3. Klasse
1.405
4. Klasse
655

Die vierte Klasse ist das Schlusslicht. Sie wird nur etwa halb so oft wiederholt wie die dritte und zuletzt ein Drittel so oft wie die zweite; das Schlusslicht ist sie in allen elf Jahren.

Schuljahr 2024/25, ganz Bayern · Drs. 19/10988, Anlage

An fehlender Nachfrage liegt das kaum, eher im Gegenteil. Freiwillig wiederholt wird nur auf Antrag der Eltern; über den Antrag entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 14 Abs. 1 GrSO). Gerade in der vierten Klasse wird er besonders streng geprüft: Wer wiederholen will, weil ihm das Übertrittszeugnis nicht passt, dringt nicht durch: Die Gerichte verlangen die Erwartung einer deutlichen Leistungsverbesserung (VG München, Beschluss vom 05.09.2024, M 3 E 24.5106, Rn. 34). Dass Eltern es dennoch versuchen, zeigen die Verfahren: Allein im September 2024 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei Fälle aus der vierten Klasse, beide gegen die Eltern (7 CE 24.1561, 7 CE 24.1612). Das Schlusslicht spricht also nicht für wenig Interesse, sondern für eine hohe Hürde; wie viele Anträge gestellt oder abgelehnt werden, erhebt allerdings keine Statistik (Drs. 19/8227). Wer die vierte wiederholt, macht das Übertrittsjahr noch einmal, mit offenem Ausgang. Einzelheiten: Die vierte Klasse wiederholen.

Die Entwicklung: weniger Sitzenbleiben, mehr freiwilliges Wiederholen

Zwei gegenläufige Linien: Das Sitzenbleiben hat sich seit 2014/15 halbiert, die Wiederholung aus sonstigen Gründen, ganz überwiegend die freiwillige, scheinbar verdoppelt.

02.0004.0006.0008.0002014/152015/162016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/232023/242024/25neue ZählweiseCoronaaus sonstigen Gründen (ganz überwiegend freiwillig)pflichtgemäß („Sitzenbleiben“)2.9207.2165.692922503

Anzahl der Wiederholungen, Klassen 1 bis 4 zusammen, ganz Bayern; alle Werte gedruckt (Drs. 19/10988).

Der Warnhinweis dazu: Der Anstieg fällt fast vollständig in das eine Schuljahr 2017/18, von 3.376 auf 5.062. Das ist genau das Jahr, ab dem die Statistischen Berichte die Kategorie neu abgrenzen; wie viel Verhalten und wie viel Zählung in dem Sprung steckt, lässt sich nicht entscheiden. Dafür, dass es die Zählung war, spricht zweierlei: Der Sprung tritt in allen sieben Regierungsbezirken gleichzeitig auf, und die Regel zum freiwilligen Wiederholen (heute § 14 GrSO, zuvor § 41 VSO) ist seit 2008 inhaltlich unverändert.

In der vierten Klasse allein: 452 im ersten Jahr, 743 vor Corona, 1.053 in der Spitze, zuletzt 655.

Jungen und Mädchen: ein Sonderfall

Fast überall im bayerischen Schulsystem sind es Jungen, die häufiger ein Jahr zusätzlich bekommen. Von 100 Kindern, die bei der Einschulung zurückgestellt werden, sind 64 Jungen; beim Sitzenbleiben sind es je nach Schulart 55 bis 63. Nur beim freiwilligen Wiederholen in der Grundschule sind die Mädchen knapp in der Mehrheit, zuletzt 862 Mädchen zu 799 Jungen in den Klassen 3 und 4.

Von 100 Kindern, die ein Jahr zusätzlich bekommen: wie viele Jungen, wie viele Mädchen

Die gestrichelte Linie ist die Hälfte

bei der Einschulung zurückgestellt
64
36
1. Klasse: Sitzenbleiben*
56
44
1. Klasse: freiwillig*
53
47
2. Klasse: Sitzenbleiben*
51
49
2. Klasse: freiwillig*
49
51
3. Klasse: Sitzenbleiben
55
45
3. Klasse: freiwillig
48
52
4. Klasse: Sitzenbleiben
56
44
4. Klasse: freiwillig
49
51
Mittelschule: Sitzenbleiben
63
37
Mittelschule: freiwillig
56
44
Realschule: Sitzenbleiben
60
40
Realschule: freiwillig
53
47
Gymnasium: Sitzenbleiben
59
41
Gymnasium: freiwillig
52
48
Jungen (glatt)Mädchen (gestreift)Farbe = Schulart der Zeile

Lesebeispiel: Von 100 Kindern, die bei der Einschulung zurückgestellt werden, sind 64 Jungen und 36 Mädchen. * Die Klassen 1 und 2 weist der Bericht seit 2018/19 nicht mehr aus; ihre Werte sind das Mittel der Schuljahre 2010/11 bis 2017/18. Das Sitzenbleiben in der Grundschule beruht auf kleinen Fallzahlen (zuletzt rund 130 Kinder je Jahr in den Klassen 3 und 4, in der 4. Klasse rund 30) und schwankt entsprechend. Quellen: Statistische Berichte B1102C, B1300C und B1400C, Ausgaben 2010 bis 2025; Anteile eigene Rechnung. Einzelheiten unten im Quellenblock.

Mittel der Schuljahre 2023/24 bis 2025/26 · Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik: B1102C, B1300C, B1400C · Anteile eigene Rechnung

Zwei Muster zeigt die Grafik, ohne sie zu erklären: Das Sitzenbleiben ist auf jeder Stufe männlicher geprägt als das freiwillige Wiederholen derselben Stufe. Und nur beim freiwilligen Wiederholen in der Grundschule liegt die Trennlinie zeitweise links der Mitte, dort sind die Mädchen leicht in der Mehrheit. Warum, geben die Zahlen nicht her.

Der Wohnort macht einen Unterschied, und zwar dauerhaft

Vorweg die Größenordnung: Es geht um den Vergleich von Seltenem mit noch Seltenerem. Selbst in Weiden in der Oberpfalz, dem Kreis mit der höchsten Quote, wiederholen nur 2,5 von 100 Grundschülern; im Landkreis Schweinfurt am anderen Ende sind es 0,7. Der Abstand zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg, um den es gleich geht, entspricht gut einem halben Kind je hundert Grundschüler. Wie viele Familien einen Antrag stellen und wie viele abgelehnt werden, weiß niemand; gezählt werden nur die Genehmigungen.

Wo die 96 Kreise liegen

0,7Landkreis Schweinfurt
2,5Weiden i. d. OPf., Stadt

Ø Bayern 1,2

Jeder Strich ein Kreis: Wiederholungen aus sonstigen Gründen je 100 Grundschüler, Elfjahresmittel. Höchster und niedrigster Kreis, dazwischen liegt der Faktor 3,7.

In den kreisfreien Städten wird um rund vierzig Prozent häufiger wiederholt als in den Landkreisen. Nach Regierungsbezirken führt Oberfranken mit 1,45, am Ende steht Oberbayern mit 1,05, jeweils als ungewichtetes Mittel der Kreiswerte.

Der höchste und der niedrigste Kreis, Bayern zum Vergleich

0,00,51,01,52,02,53,03,52014/152015/162016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/232023/242024/25neue ZählweiseCoronaWeiden i. d. OPf., StadtMittel 2,5BayernMittel 1,2Schweinfurt, LandMittel 0,7

Besonders auffällig sind benachbarte Kreise. In der Stadt Würzburg wird drei Viertel häufiger wiederholt als im Landkreis Würzburg, 1,4 gegen 0,8. Formal sind das zwei Schulämter, eines für die kreisfreie Stadt und eines für den Landkreis; tatsächlich sitzen beide im selben Haus, haben dieselbe fachliche Leitung, und dieselben Schulräte betreuen die Grundschulen auf beiden Seiten der Stadtgrenze. Dieser Abstand beruht auf dem Elfjahresmittel; er war zu Beginn der Reihe größer (1,0 gegen 0,5) und ist zuletzt kleiner geworden (1,3 gegen 0,9). In München dagegen unterscheiden sich Stadt und Land kaum. Der Anstieg der letzten Jahre ist flächendeckend: In 94 der 96 Kreise lag die Quote zuletzt höher als in den Jahren 2014 bis 2016.

Wiederholungen aus sonstigen Gründen je 100 Grundschüler, Klassen 1 bis 4 zusammen, über elf Schuljahre. Zwei Ereignisse prägen alle Kurven: die geänderte Zählweise ab 2017/18 und die Corona-Welle mit der Spitze 2021/22, die wieder abgeebbt ist. Seit einheitlich gezählt wird, ist die Quote heute nicht höher als am Anfang: 1,2 damals, 1,2 zuletzt.

Ihr Kreis oder Bezirk: elf Schuljahre als Diagramm und als Tabelle, jeweils mit dem bayerischen Mittel zum Vergleich.

Wiederholungen aus sonstigen Gründen je 100 Grundschüler, Klassen 1 bis 4 zusammen. Der bayerische Wert und die Bezirkswerte sind ungewichtete Mittel der jeweiligen Kreise, eigene Berechnung. Die Elfjahresmittel mischen beide Zählweisen; für den Vergleich untereinander taugen sie, weil die Umstellung alle gleich trifft. Weiden hat das höchste Elfjahresmittel, der Landkreis Schweinfurt das niedrigste; Hof liegt knapp hinter Weiden.

Diese Unterschiede sind weder zufällig noch flüchtig. Vergleicht man die erste Hälfte des Zeitraums mit der zweiten, bleiben die Kreise auf ihren Plätzen; die Korrelation zwischen beiden Zeiträumen beträgt 0,84. Und sie folgen keiner offensichtlichen Logik: Ausgerechnet Oberbayern, der Bezirk mit der höchsten Übertrittsquote ans Gymnasium, hat die niedrigste Wiederholungsquote.

Mittel der Schuljahre 2014/15 bis 2024/25 · Drs. 19/10988, Anlage; Mittel eigene Rechnung

Wo häufiger wiederholt wird

Wiederholungen aus sonstigen Gründen je 100 Grundschüler. Mit der Maus oder dem Finger auf einem Kreis erscheinen Name und Wert.

Ingolstadt, Stadt: 1,05 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)München, Stadt: 1,18 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,3)Rosenheim, Stadt: 1,61 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 1,5)Altötting: 1,38 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,7)Berchtesgadener Land: 0,94 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 0,8)Bad Tölz-Wolfratshausen: 0,83 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 0,8)Dachau: 0,94 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,2)Ebersberg: 0,93 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)Eichstätt: 0,78 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,9)Erding: 0,80 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,9)Freising: 0,77 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,9)Fürstenfeldbruck: 1,41 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,4)Garmisch-Partenkirchen: 1,15 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,2)Landsberg a. Lech: 0,96 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,0)Miesbach: 0,92 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,1)Mühldorf a. Inn: 1,33 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,4)München, Land: 1,05 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,2)Neuburg-Schrobenhausen: 1,16 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,3)Pfaffenhofen a. d. Ilm: 0,82 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,8)Rosenheim, Land: 1,05 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,1)Starnberg: 1,28 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,3)Traunstein: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,0)Weilheim-Schongau: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)Landshut, Stadt: 1,55 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 1,3)Passau, Stadt: 1,55 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,5)Straubing, Stadt: 1,46 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 2,1)Deggendorf: 1,08 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,2)Freyung-Grafenau: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,0)Kelheim: 1,14 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,3)Landshut, Land: 0,90 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 0,9)Passau, Land: 1,23 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,2)Regen: 1,26 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,8)Rottal-Inn: 1,26 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,2)Straubing-Bogen: 0,85 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,9)Dingolfing-Landau: 0,99 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)Amberg, Stadt: 0,90 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,8)Regensburg, Stadt: 1,54 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,8)Weiden i. d. OPf., Stadt: 2,52 je 100 Grundschüler (von 1,6 auf 2,6)Amberg-Sulzbach: 0,91 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,9)Cham: 0,85 je 100 Grundschüler (von 0,4 auf 1,0)Neumarkt i. d. OPf.: 1,12 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,0)Neustadt a. d. Waldnaab: 0,82 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,1)Regensburg, Land: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,1)Schwandorf: 1,48 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,7)Tirschenreuth: 0,75 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,7)Bamberg, Stadt: 1,25 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,5)Bayreuth, Stadt: 1,47 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,3)Coburg, Stadt: 1,66 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 2,0)Hof, Stadt: 2,36 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 2,7)Bamberg, Land: 0,90 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)Bayreuth, Land: 1,29 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,4)Coburg, Land: 1,52 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,5)Forchheim: 1,28 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,2)Hof, Land: 1,51 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,7)Kronach: 1,21 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,3)Kulmbach: 1,43 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,9)Lichtenfels: 1,03 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,2)Wunsiedel i. Fichtelgebirge: 1,95 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 1,8)Ansbach, Stadt: 1,56 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,8)Erlangen, Stadt: 1,23 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,3)Fürth, Stadt: 1,65 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,7)Nürnberg, Stadt: 1,67 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 2,1)Schwabach, Stadt: 1,63 je 100 Grundschüler (von 1,2 auf 1,5)Ansbach, Land: 1,07 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,0)Erlangen-Höchstadt: 1,05 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 0,9)Fürth, Land: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,1)Nürnberger Land: 1,22 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,3)Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim: 1,52 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 1,4)Roth: 0,77 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,9)Weißenburg-Gunzenhausen: 1,19 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,2)Aschaffenburg, Stadt: 1,34 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,3)Schweinfurt, Stadt: 1,62 je 100 Grundschüler (von 1,1 auf 1,6)Würzburg, Stadt: 1,41 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,3)Aschaffenburg, Land: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,0)Bad Kissingen: 1,29 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,5)Rhön-Grabfeld: 0,85 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 0,8)Haßberge: 0,86 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,0)Kitzingen: 1,32 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,3)Miltenberg: 1,23 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,4)Main-Spessart: 1,14 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,4)Schweinfurt, Land: 0,67 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,7)Würzburg, Land: 0,84 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,9)Augsburg, Stadt: 1,31 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,5)Kaufbeuren, Stadt: 1,31 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,3)Kempten (Allgäu), Stadt: 1,48 je 100 Grundschüler (von 1,0 auf 1,3)Memmingen, Stadt: 1,01 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,1)Aichach-Friedberg: 0,89 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,0)Augsburg, Land: 0,99 je 100 Grundschüler (von 0,8 auf 1,0)Dillingen a. d. Donau: 1,05 je 100 Grundschüler (von 0,4 auf 1,3)Günzburg: 0,95 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,0)Neu-Ulm: 1,21 je 100 Grundschüler (von 0,9 auf 1,3)Lindau (Bodensee): 1,26 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,6)Ostallgäu: 0,84 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 1,0)Unterallgäu: 0,89 je 100 Grundschüler (von 0,5 auf 0,8)Donau-Ries: 0,96 je 100 Grundschüler (von 0,7 auf 1,1)Oberallgäu: 1,08 je 100 Grundschüler (von 0,6 auf 1,2)

unter 0,90,9 bis 1,01,0 bis 1,11,1 bis 1,31,3 bis 1,51,5 und mehr

Die Skala trägt die Kennfarbe der Grundschule. Verlässlich sind vor allem die Ränder: Weiden steht in allen elf Jahren unter den zehn höchsten Kreisen, Freising in zehn von elf unter den zwanzig niedrigsten. Ein einzelner Kreis schwankt von Jahr zu Jahr um rund ein Fünftel, weshalb diese Karte Elfjahresmittel zeigt und keine Einzeljahre; innerhalb des Mittelfelds sollte man benachbarte Stufen nicht deuten. Die Elfjahresmittel mischen zudem beide Zählweisen (Umstellung 2017/18); für den Vergleich der Kreise untereinander taugen sie trotzdem, weil die Umstellung alle gleich trifft.

Mittel der Schuljahre 2014/15 bis 2024/25 · Drs. 19/10988, Anlage; Mittel eigene Rechnung

Kreisgrenzen: © BKG (2026) dl-de/by-2-0 (Daten verändert), Datenquellen: datenquellen_vg_nuts.pdf. Datensatz: Verwaltungsgebiete 1:2 500 000 (VG2500), Stand 01.01.2026; verändert: Zuschnitt auf Bayern, vereinfachte Umrisslinien, für die Bildschirmdarstellung umgerechnet.

Was der Freistaat nicht weiß, und was ihn nie jemand gefragt hat

Die Rechtslage verlangt für eine Genehmigung, dass eine deutliche Verbesserung der schulischen Leistungen zu erwarten ist (VG München, Beschluss vom 05.09.2024, M 3 E 24.5106, Rn. 34). Ob diese Erwartung eintrifft, sieht sich hinterher niemand an. Dabei muss man drei Dinge auseinanderhalten: was der Staat ausdrücklich nicht erhebt, was seine Statistik nicht trennt, und was er sehr wohl beantworten könnte, aber nie gefragt wurde.

Was ausdrücklich nicht erhoben wird

Nach dem Erfolg wurde gefragt. Eine Abgeordnete wollte wissen, wie oft nach einem freiwilligen Rücktritt erneut eine Versetzungsgefährdung eintrat. Die Antwort: Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten würden keine Daten darüber erhoben, ob ein freiwilliger Rücktritt vor oder nach der Versetzungsentscheidung getroffen wird, welche Gründe die Eltern dafür angeben und ob eine Versetzungsgefährdung vorliegt (Drs. 19/8227, Antwort auf die Fragen 5.1 bis 5.3). Die Frage ist also gestellt und mit Nichtwissen beantwortet worden.

Ebenso der Zeitpunkt. Auf die Frage, wie viele Grundschulkinder schon zum Halbjahr in die untere Jahrgangsstufe zurücktraten, heißt es, hierzu könne keine Aussage getroffen werden, da der genaue Zeitpunkt des Rücktritts kein Bestandteil der Amtlichen Schulstatistik ist (Drs. 19/10988, Antwort auf Frage 3).

Und wer die betrachteten Schularten verlässt, verschwindet aus der Betrachtung: Zu Kindern, die im folgenden Schuljahr nicht mehr an einer der erfassten Schularten waren, lägen keine belastbaren Daten vor (Drs. 19/4028, Antwort auf Frage 1).

Was die Statistik nicht unterscheidet

Die Kategorie heißt nicht „freiwillige Wiederholung“, sondern „Wiederholung aus sonstigen Gründen“, darunter nach dem Antworttext „insbesondere“ die freiwillige (Drs. 19/10988). In den Kreisdaten gibt es damit keine Zahl allein für die freiwillige Wiederholung, nur diese Sammelgröße. Bayernweit weist der Statistische Bericht die freiwilligen Wiederholer zwar getrennt aus, aber erst ab der dritten Jahrgangsstufe: Die Klassen 1 und 2, in denen am meisten wiederholt wird, sind dort seit 2018/19 aus der Wiederholertabelle verschwunden; sie führt nur noch die Landtagsdrucksache.

Kreis und Jahrgangsstufe werden nie miteinander gekreuzt. Die Anlage zur Drucksache führt beides auf, aber nacheinander: die 96 Kreise als Summe der Klassen 1 bis 4, die vier Jahrgangsstufen nur für Bayern insgesamt. Die Frage, ob vor dem Übertritt regional unterschiedlich oft wiederholt wird, ist deshalb aus den veröffentlichten Zahlen nicht zu beantworten. Dass die zugrunde liegenden Daten beides hergeben, zeigt die Anlage selbst: Sie rechnet aus demselben Bestand einmal nach Kreisen und einmal nach Jahrgangsstufen aus.

Was nie gefragt wurde, obwohl es zu beantworten wäre

Ob Kinder, die eine Grundschulklasse wiederholt haben, danach ein besseres Übertrittszeugnis bekommen, ist im Landtag nach unserer Durchsicht nie gefragt worden. Die vorliegenden Schriftlichen Anfragen zu Wiederholern, Schulartwechseln und Übertritt sind daraufhin durchgesehen; eine solche Frage findet sich nicht.

Beantwortbar wäre sie. Das Ministerium hat eine Verlaufsbetrachtung dieser Art bereits geliefert, nur für eine andere Gruppe: In Drs. 19/3064 wurden Kinder aus der vierten Klasse in die fünfte und ins Folgejahr weiterverfolgt, aufgeschlüsselt danach, ob sie mit Übertrittszeugnis, über den Probeunterricht oder über den Elternwillen gekommen waren. Was für Übertreter geht, ginge auch für Wiederholer. Es hat nur nie jemand verlangt.

Dasselbe gilt für die abgelehnten Anträge. Über sie entscheidet die Lehrerkonferenz vor Ort, und diese Entscheidung geht nicht in die Schulstatistik ein; gezählt werden nur die vollzogenen Wiederholungen. Eine Landtagsfrage nach der Zahl der Ablehnungen haben wir nicht gefunden. Ob ein Kreis also höher liegt, weil dort mehr Eltern fragen, oder weil die Konferenzen häufiger zustimmen, ist offen.

Und niemand hat je gefragt, wie drei nebeneinander gedruckte Zahlen zusammenpassen: Rund 1.900 Grundschulkinder verfehlen jedes Jahr das Klassenziel, aber nur 500 bis 700 wiederholen pflichtgemäß, und das Vorrücken auf Probe wird nur 34 bis 59 Mal im Jahr gestattet (Drs. 19/4028, Antworten auf die Fragen 1 bis 3). Die Größen sind wegen unterschiedlicher Zählzeitpunkte nicht verrechenbar; gerade deshalb wäre die Frage nach dem Verbleib der übrigen Kinder eine für den Landtag.

Eine Bewertung ohne Datengrundlage

Gefragt, wie sie die Klassenwiederholung bewerte, antwortete die Staatsregierung, in begründeten Fällen erscheine sie „durchaus sinnvoll“; sie sei eine „pädagogisch begründete Maßnahme, die in besonderen Situationen der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in ihrer bzw. seiner Bildungsbiografie helfen kann“ (Drs. 19/4028, Antwort auf die Fragen 5 und 6). Einen Beleg nennt die Antwort nicht: keine Zahl, keine Auswertung, keine Studie.

Das ist der eigentliche Befund. Es ist nicht so, dass der Staat diese Kinder nicht wiederfinden könnte. Er sieht nur nicht nach. Eltern sollen eine Entscheidung treffen, die ihr Kind ein Jahr seines Lebens kostet, die Schule soll prognostizieren, ob es hilft, und die Verwaltung, die beides verlangt, hält ihre eigene Einschätzung für gesichert, ohne sie je überprüft zu haben.

Was diese Zahlen zeigen, und was nicht

Sie zeigen: Die Wiederholung in der Grundschule ist heute fast immer eine Elternentscheidung, und wo ein Kind wohnt, macht dauerhaft einen Unterschied. Ob sie häufiger geworden ist, lässt sich wegen der Zählungsumstellung 2017/18 nicht sicher sagen; seit einheitlich gezählt wird, ist die Quote stabil.

Sie zeigen nicht, dass vor dem Übertritt strategisch wiederholt wird. In den vollzogenen Wiederholungen spricht nichts dafür, was auch daran liegt, dass Anträge mit diesem Ziel kaum genehmigt werden. Die vierte Klasse ist die seltenste Jahrgangsstufe, und die Kreisquoten hängen nicht an der Eignungsquote; dieser Zusammenhang ist rechnerisch praktisch null. Mit der Übertrittsquote ans Gymnasium zeigt sich ein schwach positiver Zusammenhang, etwa so schwach wie der mit dem Migrationsanteil; er passt zum höheren Niveau der Städte.

Sie zeigen auch nicht, warum die Unterschiede zwischen den Kreisen bestehen. Die höchsten Werte liegen in Städten Nordostbayerns. Ein Zusammenhang mit dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist erkennbar, aber schwach; er erklärt das Muster nicht. Auf der Ebene des einzelnen Kindes ist derselbe Zusammenhang dagegen stark: Grundschüler mit Migrationshintergrund wiederholten 2022/23 zu 2,84 Prozent, ohne zu 0,81 Prozent, das Dreieinhalbfache (Drs. 18/30609; Quoten eigene Rechnung). Dass beides zugleich gilt, zeigt vor allem, wie wenig Kreisvergleiche über einzelne Kinder aussagen.

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Quellen: Antworten der Staatsregierung auf Schriftliche Anfragen im Bayerischen Landtag und Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik:

  • Drs. 19/10988 (Antwort vom 12.03.2026): Anlage „Sitzenbleiben in der Grundschule“, Schuljahre 2014/15 bis 2024/25 je Landkreis und kreisfreier Stadt sowie bayernweit je Jahrgangsstufe; die Kategorie „aus sonstigen Gründen“ umfasst laut Antworttext insbesondere die freiwillige Wiederholung
  • Drs. 19/8227 (Antwort vom 01.10.2025): was über Zeitpunkt, Gründe und Versetzungsgefährdung erhoben wird (Antwort auf die Fragen 5.1 bis 5.3)
  • Drs. 19/4028 (Antwort vom 15.11.2024): Verbleib (Antwort auf Frage 1), Bewertung der Klassenwiederholung (Antwort auf die Fragen 5 und 6)
  • Drs. 19/3064 (Antwort vom 12.08.2024): Verlaufsbetrachtung der Übertreter von Jahrgangsstufe 4 in die 5. Klasse und ins Folgejahr
  • Drs. 18/30609 (Antwort vom 27.09.2023): Wiederholer nach Geschlecht und Migrationshintergrund; Quoten eigene Rechnung
  • Statistische Berichte: Drs. „Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen in Bayern“ (Kennziffer B1102C; dort die aktuelle Ausgabe, ältere nach demselben Adressmuster), Schuljahre 2010/11 bis 2025/26: Sitzenbleiben, Art der Wiederholung, Wiederholer nach Geschlecht, Zurückstellungen; dieselbe Tabelle führt auch die Mittelschulen · Drs. „Realschulen in Bayern“ (B1300C) · Drs. „Gymnasien in Bayern“ (B1400C) · Drs. „Bayerische Schulen“ (B0100C, Ausgabe 2024) für die Zahl der Grundschulen
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Übertrittsquoten aus Jahrgangsstufe 4, für die Aufstellung der 100 Viertklässler

Eigene Berechnungen und Vorbehalte: Drucksache und Statistischer Bericht nennen bis 2018/19 identische Zahlen, ab 2019/20 weichen sie um 5 bis 13 Prozent voneinander ab; die Ursache ist ungeklärt. Jede Reihe dieser Seite stammt deshalb durchgehend aus einer Quelle. Die Mehrjahresmittel je Kreis sind eigene Rechnung als Mittel der in der Drucksache gedruckten Jahresquoten, kaufmännisch gerundet; die Rechenwege legen wir auf Anfrage offen. Zur Schulaufsicht in Würzburg (Stadt und Landkreis mit gemeinsamer fachlicher Leitung): Drs. Art. 115 BayEUG; Zuständigkeiten nach Drs. schulamt-wuerzburg.de. Zuletzt überarbeitet: 31.08.2026.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite wertet amtliche Zahlen aus und ordnet sie aus unserer Sicht ein. Sie enthält keine individuelle rechtliche Prüfung oder Handlungsempfehlung; konkrete Fälle werden auf dieser Seite nicht beurteilt. Trotz sorgfältiger Prüfung können die Angaben Fehler enthalten; bitte prüfen Sie die genannten Quellen selbst.