Was beinhaltet die Zwischeninformation?
Die Schüler der 4. Klassen erhalten immer am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar eine Zwischeninformation. Das ist in der Regel der Freitag der dritten Januarwoche.
Diese Zwischeninformation ist kein Zeugnis, sondern eine Information über den aktuellen Leistungsstand und enthält die „Jahresfortgangsnoten“ in allen Fächern und, soweit erforderlich, den Hinweis, dass das Vorrücken gefährdet ist (§ 6 Abs. 2 GrSO in Verbindung mit § 15 Abs. 6 Satz 3 GrSO). Die Jahresfortgangsnote wird nach § 15 Abs. 5 Satz 1 GrSO aus den Einzelnoten für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise gebildet, in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft (Art. 52 Abs. 3 Satz 2 BayEUG). Der gewichtete Durchschnitt, den Sie zu Hause ausrechnen, ist deshalb eine verlässliche Grundlage für Ihre Nachfrage, aber keine Garantie für die Zahl im Zeugnis. Wie sich diese berechnet, steht unter Notenbildung im Übertrittszeugnis.
So oder ähnlich sieht die Zwischeninformation aus:

Wie hilfreich ist diese Information für den Übertritt?
Wenn das Kind nicht gerade nur 1er und 2er in den Proben geschrieben hat, sondern eher zwischen 2 und 3 pendelt, ist die gerundete Durchschnittsnote wenig aussagekräftig. So kann die Note 3 irgendeinen Wert zwischen 2,50 bis 3,50 bedeuten, entsprechend die Note 2 zwischen 1,50 und 2,50. Man kann diesen Jahresfortgangsnoten nicht entnehmen, wie knapp die Note ist und welche Noten in den letzten Proben noch zu dem erhofften Ergebnis benötigt werden.
Wenn Sie den genauen Leistungsstand Ihres Kindes kennen möchten, sollten Sie folgendes in Erfahrung bringen:
- die Notenübersicht Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, also alle Einzelnoten mit Datum und Art der Leistungserhebung
- die einzelnen Gewichtungen der Noten (manche Noten zählen mehrfach)
Wie erhalten wir alle Noten, also auch die mündlichen Noten?
Lesen Sie dazu die Seite Notenübersicht.
Wie berechnen wir den aktuellen Notenschnitt?
Wie sich der Notenschnitt zusammensetzt, steht auf der Seite Notenbildung im Übertrittszeugnis.
Die Zwischeninformation ist noch keine Eignungsfeststellung. Die kommt erst mit dem Übertrittszeugnis, und zwar „am ersten Unterrichtstag des Monats Mai“ (§ 6 Abs. 3 Satz 1 GrSO); weil der 1. Mai Feiertag ist, liegt der Ausgabetag je nach Wochentag einige Tage später. Was das Zeugnis enthält und wie die Gesamtdurchschnittsnote gebildet wird, steht auf der Seite Notenbildung im Übertrittszeugnis.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine, nicht auf einen konkreten Einzelfall bezogene Informationen zum bayerischen Schulrecht und eine Einordnung aus unserer Sicht. Sie enthält keine individuelle rechtliche Prüfung oder Handlungsempfehlung; konkrete Fälle werden auf dieser Seite nicht beurteilt. Für die Beurteilung eines Einzelfalls sind dessen tatsächliche Umstände, die jeweils geltenden amtlichen Fassungen der einschlägigen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen. Bei Bedarf sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Prüfung können die Angaben Fehler enthalten; bitte prüfen Sie die genannten Vorschriften und Entscheidungen selbst. Stand: 31.07.2026.
