Zeichnung mit zwei Strichfiguren: Ein Mann mit Krawatte sagt „Deutsch können wir leider nicht veröffentlichen. Urheberrecht.“ Ihm gegenüber ein Junge, der fragt: „Ist das Urheberrecht oder einfach die bequemste Lösung?“

Urheberrecht als Ausrede?

Zeichnung mit zwei Strichfiguren: Ein Mann mit Krawatte sagt „Deutsch können wir leider nicht veröffentlichen. Urheberrecht.“ Ihm gegenüber ein Junge, der fragt: „Ist das Urheberrecht oder einfach die bequemste Lösung?“

Auf der Website des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung steht ein Satz, der dort seit mindestens Oktober 2023 unverändert steht: „Eine Veröffentlichung ist aus urheberschutzrechtlichen Gründen im Fach Deutsch nicht möglich.“ Er gilt für das Gymnasium und die Realschule gleichermaßen. Er ist der Grund, warum es die Mathematik-Prüfungen des Probeunterrichts für das Gymnasium seit 2013 und für die Realschule seit 2017 zum Herunterladen gibt, die Deutsch-Prüfungen aber für genau einen Jahrgang (→ Probeunterricht Deutsch: Nicht veröffentlichbar – aber jederzeit für Lehrkräfte).

Das Ergebnis vorweg: Drei der vier Teile sind eigens für die Prüfung geschrieben, und auch der vierte ist überwiegend hausgemacht. Gesperrt ist trotzdem die ganze Prüfung – und üben kann damit vor allem, wessen Eltern eine Lehrkraft kennen.

Wir haben uns angesehen, was in den Prüfungen tatsächlich steht. Uns liegen die Deutsch-Prüfungen beider Schularten für die Jahrgänge 2017 bis 2026 vor (vom Gymnasium 2026 nur der zweite Tag) – dieselben Dateien, die jede Lehrkraft in Bayern im Prüfungsarchiv abrufen kann. Die Frage war einfach: Wie viel fremdes Material steckt in einer Deutsch-Prüfung – so viel, dass sie komplett unter Verschluss bleiben muss?

Wie die Prüfung gebaut ist

Die schriftliche Deutsch-Prüfung besteht in beiden Schularten und in allen Jahrgängen aus denselben vier Teilen: am ersten Tag Texte verstehen und Texte verfassen, am zweiten Tag Richtig schreiben und Sprache untersuchen. Jeder Teil wird für sich benotet. Das ist in allen zehn untersuchten Jahrgängen so.

Drei Teile sind für die Prüfung geschrieben

Man muss nicht lange lesen, um zu sehen, woher drei der vier Teile kommen. In Sprache untersuchen spielt jedes Jahr eine erfundene Klasse mit erfundenen Lehrkräften: 2017 näht Frau Schneider mit ihrer Klasse Kirschkernkissen, 2021 räumen Leni und Ben mit Herrn Fromm eine Waldwiese auf, 2024 spielt die Franz-Beckenbauer-Grundschule ein Fußballturnier, 2026 macht Julia bei Frau Kuhn ein Regenwald-Quiz. So geht das durch alle zehn Jahrgänge (die vollständige Liste steht unten bei den Quellen). An erfundenen Figuren hat niemand Rechte außer dem ISB selbst.

An der Realschule ist es nicht anders: Dort sind die Grammatikaufgaben am jeweiligen Lesetext entlang gebaut – 2021 rund um das Chamäleon, 2022 um Meerestiere, 2024 um einen Besuch im Giraffenhaus, 2026 um Hase und Fuchs.

Texte verfassen stellt am Gymnasium jedes Jahr dieselben drei Aufgaben zur Wahl: einen Erzählanfang fortsetzen, zu drei Reizwörtern schreiben, einen Vorgang beschreiben. Die Erzählanfänge sind kurze, für die Prüfung geschriebene Ich-Erzählungen; 2022, im Bienenjahr, summen darin natürlich die Bienen. Die Vorgangsbeschreibungen heißen „Wie bereite ich feine Waffeln zu?“ oder „Wie baue ich eine Insekten-Dose?“ und kommen mit einer handgezeichneten Bilderfolge – Jahr für Jahr erkennbar dieselbe Hand, im Quellenverzeichnis nicht als fremd ausgewiesen.

An der Realschule sind es zwei Wahlaufgaben: ein Erzählanfang oder Reizwörter, und „Schreiben zu einem Bild“. Auch dort sind die Erzählanfänge hausgemacht.

Richtig schreiben ist ein Lückendiktat samt Fehlertext – in beiden Schularten und in allen Jahrgängen, in denen wir den Text lesen konnten, hausgemacht und am Lesetext entlang gebaut (bis auf einen Jahrgang am Gymnasium, dazu gleich): Der Förster erzählt, der Klassenlehrer erzählt, Lea steht vor dem Terrarium mit dem Chamäleon Konrad.

Was übrig bleibt, ist im Wesentlichen ein einziger Teil: der Sachtext in Texte verstehen. Dazu an der Realschule ein Foto – darauf kommen wir gleich.

Der eine Teil – und woher er kommt

Die Lesetexte handeln vom T-Shirt, von der Kartoffel, vom Zirkus, vom Wald, vom Müll, von Bienen, von Schokolade, vom Fußball, vom Traum vom Fliegen. An der Realschule von Waschbären, Nilpferden, Seehunden, Papageien, Chamäleons, Meerestieren, Papageientauchern, Giraffen, Lemuren, Hasen. Das sind Sachtexte für Zehnjährige, und für die braucht man Vorlagen. Das ISB weist die Vorlagen für die Gymnasialprüfungen in den uns vorliegenden Jahrgängen 2018 bis 2023 in einem Quellenverzeichnis aus. Dort stehen zum Beispiel: das Kinderlexikon des Bayerischen Rundfunks, die „Sendung mit der Maus“ des WDR, kindernetz.de des SWR, die Kinderseite des Bundesumweltministeriums, GEOlino, planet-wissen.de, ein Kinderbuch von Peter Wohlleben, ein Auer-Verlag-Band, die Kinderzeitschrift Pfiffikus.

Das sind echte Rechteinhaber, und die Rechte an ihren Texten sind echt. Aber man sehe sich die Liste an: Sie besteht überwiegend aus kostenlosen Kinderangeboten öffentlich-rechtlicher Sender und eines Bundesministeriums. Das sind die Stellen, von denen man am ehesten erwarten darf, dass sie einer staatlichen Bildungseinrichtung eine Freigabe erteilen – wenn man sie fragt. Der Auer-Band von 2019 ist der eine Fall, in dem „Rechte klären“ tatsächlich Verhandlung mit einem Verlag heißt.

Und selbst dieser eine Teil ist zum größten Teil für die Prüfung geschrieben. Wir haben die Prüfungstexte mit den angegebenen Quellen verglichen, wo die Quelle sich noch beschaffen ließ – 2018 (Kartoffel) und 2019 (Zirkus): Wortgleich übernommen sind einzelne Sätze und Halbsätze, zusammen 15 bis 16 Prozent des Prüfungstextes. Der Rest ist umgeschrieben, gekürzt, neu geordnet und auf Zehnjährige zugeschnitten. Alle Lesetexte von 2017 bis 2025 sind gleich gebaut – rund 500 Wörter, sechs bis acht nummerierte Abschnitte, derselbe Ton bis in wiederkehrende Wendungen; 2020 endet der Waldtext mit dem Walderlebnistag einer Grundschulklasse, dem Thema des nächsten Prüfungstags. So schreibt man für eine Prüfung, nicht für eine Kinderzeitschrift. Wer die Texte im Einzelnen verfasst hat – Referenten des ISB oder beauftragte Lehrkräfte –, wissen wir nicht; für die Rechtefrage macht das keinen Unterschied. Fremd sind die übernommenen Sätze. Die ließen sich ersetzen; ob der Rest dann als eigenständiger Text gilt oder als Bearbeitung der Vorlage, wäre im Einzelfall zu klären – bei Texten, die zu über vier Fünfteln neu formuliert und neu aufgebaut sind, spricht viel für Ersteres.

Wo es absurd wird

Vier Fundstellen zeigen, dass die Grenze zwischen „eigen“ und „fremd“ nicht immer da verläuft, wo man sie vermuten würde – und dass die Begründung älter ist als der Zustand, den sie begründen soll.

2018 – ein Diktat aus der Seniorenzeitung. Für das Rechtschreibdiktat dieses Jahres – Bauer Antons Kartoffelscheune, zwei eingebildete Kartoffeln, am Ende grüne Pickel und „Wer zuletzt lacht, lacht am besten“ – weist das ISB als Quelle die ZWAR-Zeitung Nr. 104, Herbst 2013 aus. ZWAR steht für „Zwischen Arbeit und Ruhestand“; es ist das Mitteilungsblatt eines Seniorennetzwerks im westfälischen Borken. Ein Prüfungsteil, den das ISB in allen anderen Jahren selbst schreibt, ist 2018 urheberrechtlich belastet – weil man das Diktat diesmal aus einer Seniorenzeitung übernommen hat.

2020 und 2021 – Quellen für Fakten, nicht für Texte. Für die Einleitung der Grammatikaufgaben nennt das Quellenverzeichnis einen Vereinsbericht des Alpenvereins Augsburg, einen Artikel der Berliner Zeitung und einen des Spiegels – der Prüfungstext selbst ist die hausgemachte Geschichte von Leni und Ben. Verglichen haben wir diese drei Texte nicht; das Quellenverzeichnis dürfte hier aber die Recherche belegen, nicht die Übernahme eines Werkes – Fakten sind urheberrechtlich frei, geschützt wäre nur ihre konkrete Formulierung.

Realschule – keine einzige Quellenangabe. In sämtlichen uns vorliegenden Realschul-Prüfungen der Jahrgänge 2017 bis 2026 – zehn Aufgabensätze und neun Lösungsbände, nur die Lösungen 2026 fehlen uns – findet sich keine einzige Quellenangabe. Die Lösungsbände sind vollständig; es ist keine abgeschnittene Fassung. Dabei gäbe es etwas anzugeben: In allen zehn Jahrgängen steht in Texte verfassen die Aufgabe „Schreiben zu einem Bild“, und das Bild ist jeweils ein Foto – Waschbären auf einem Zaun, ein offener Karton, ein Fußballstadion. Auch ein einfaches Foto ist in aller Regel geschützt (§ 72 UrhG). Ob diese Fotos hausintern aufgenommen oder mit Nutzungsrechten übernommen wurden, steht nirgends – aus der fehlenden Angabe folgt nicht, dass die Rechte fehlen; für Prüfungen erlaubt das Gesetz sogar den Verzicht auf die Quellenangabe (§ 63 Abs. 1 Satz 3 UrhG). Aber genau darum geht es: Wer sich auf fehlende Rechte beruft, muss sagen können, an welchen Werken. Für die Realschule gibt es diese Liste nirgends – die Begründung des Kultusministeriums vom April 2023 – „fehlende Urheberrechte an Texten und Bildern“ – verweist auf Texte und Bilder, die das ISB selbst nirgends als fremd ausweist. Für Außenstehende ist sie damit unüberprüfbar. Veröffentlicht ist trotzdem kein einziger Jahrgang; das ISB stellt nur Beispielaufgaben bereit, die nach eigener Auskunft „keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich Anzahl/Umfang und Inhalt der Aufgaben“ erheben.

Woher die Begründung stammt. Uns liegen auch ältere Gymnasialprüfungen vor. Im Jahrgang 2009 war die Prüfung noch anders gebaut: Ein Kinderbuch – Willi Fährmanns „Der überaus starke Willibald“ – lieferte den Text fürs Diktat und den Text für die Sprachbetrachtung, der Lesetext war aus GEOlino gekürzt, die Bilderfolge zur Vorgangsbeschreibung war ausdrücklich „nach“ einem Ravensburger Kinderkochbuch gezeichnet – und die Quellen standen jeweils direkt unter der Aufgabe. 2011 lieferte ein weiteres Kinderbuch den Lesetext. Damals steckte in drei der vier Teile ein fremdes Werk und im vierten eine nachgezeichnete Vorlage; „aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlichbar“ war eine plausible Beschreibung. Dann hat das ISB die Prüfung umgebaut: eigene Klassen, eigene Lehrkräfte, eigene Diktate, eigene Zeichnungen. Der Anlass, die ganze Prüfung als fremdrechtsbelastet zu behandeln, ist damit weitgehend weggefallen. Die Begründung steht noch da.

Fairerweise

Warum das ISB fremde Texte überhaupt in die Prüfung nehmen darf, regelt § 60a UrhG: Für Unterricht und Prüfungen an Bildungseinrichtungen dürfen Teile fremder Werke ohne Lizenz genutzt werden – soweit die Schranke greift, ist die Prüfung selbst also unproblematisch. Die Hürde entsteht erst beim Veröffentlichen im offenen Netz, und nur beim fremden Anteil. Der Sachtext im Leseteil enthält fremde Sätze, und wer ihn ins offene Netz stellt, braucht dafür die Erlaubnis. Das ist keine Ausrede, das ist Urheberrecht. Dasselbe gilt für das Foto in der Realschulaufgabe „Schreiben zu einem Bild“. Lizenzen kosten Geld oder wenigstens Schriftwechsel, und beides muss jemand aufbringen. Für 2021 „liegen die Veröffentlichungsrechte vor“, schreibt das ISB – und bietet den Jahrgang seither als Gesamtsatz und in einzelnen Aufgabenbereichen an. Es geht also, und es ist Aufwand. Und wer die Prüfung stellt, hat gute Gründe, den Lesetext nicht selbst zu schreiben – ein authentischer Sachtext ist genau das, was die Kinder später auch lesen müssen. Und der Einwand, Prüfungen müssten der Vergleichbarkeit wegen unter Verschluss bleiben, erledigt sich von selbst: In Mathematik veröffentlicht der Freistaat sie Jahr für Jahr.

Nur: Aus einem geschützten Sachtext folgt nicht, dass die ganze Prüfung geschützt ist. Die Prüfung besteht aus vier getrennten Teilen – Texte verstehen, Texte verfassen, Richtig schreiben und Sprache untersuchen –, jeder auf eigenen Blättern, jeder mit eigener Note. Wenn der Sachtext in Texte verstehen nicht veröffentlicht werden darf, dann wäre es zumindest möglich, die Teile zu veröffentlichen, an denen keine fremden Rechte bestehen: am Gymnasium drei von vier, an der Realschule zwei von vier – und der dritte, sobald man ein Foto durch ein eigenes ersetzt oder schlicht weglässt. Die Rechte an den eigenen Teilen liegen beim Freistaat (§ 43 UrhG) – bei den Mathematik-Prüfungen macht er davon Jahr für Jahr Gebrauch. Er könnte sie morgen ins Netz stellen – für beide Schularten und alle Jahrgänge.

Was daraus folgt

Das Hindernis ist nicht vorgefunden, es ist gemacht – und es lässt sich auf drei Wegen aus dem Weg räumen, von denen der Freistaat jeden schon einmal gegangen ist:

  1. Veröffentlichungsrechte klären, wie für 2021. Bei Kinderseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eines Bundesministeriums sollte das kein Hexenwerk sein.
  2. Die eigenen Teile veröffentlichen und nur den Lesetext zurückhalten. Genau das hat das Kultusministerium 2023 auf Nachfrage für den Gymnasialjahrgang 2020 selbst getan – mit geschwärztem Sachtext, alles andere lesbar. Eine Einzelherausgabe ist noch keine Veröffentlichung im Netz; aber sie zeigt, dass die geschwärzte Fassung herstellbar ist – und für 2021 hat das ISB den Schritt ins Netz ja getan.
  3. Texte und Bilder verwenden, deren Rechte man hat – so wie das ISB es im größten Teil der Prüfung ohnehin tut, und so wie es die Bilderfolgen fürs Gymnasium seit Jahren selbst zeichnet. Beim Lesetext hieße das: die wenigen wörtlich übernommenen Sätze ersetzen und den Rest so eigenständig fassen, dass er von der Vorlage genügend Abstand hält.

Dass das Haus differenzieren kann, zeigt es selbst: Für die Jahrgangsstufentests Deutsch der Realschule schreibt das ISB, eine Veröffentlichung „der Texte und Abbildungen/Grafiken“ sei aus urheberschutzrechtlichen Gründen nicht möglich – der Texte und Bilder, nicht der Prüfung.

Solange keiner dieser Wege gegangen wird, bleibt es dabei: Lehrkräfte haben die vollständigen Prüfungen jederzeit – und können damit auch ihre eigenen Kinder üben lassen. Manche Eltern bekommen sie von der Grundschule – die sie herausgeben darf, es aber längst nicht überall tut (→ Vorbereitung auf den Probeunterricht). Andere Eltern fragen bei derselben Schulart nach und bekommen nichts. Ob ein Kind mit den Originalprüfungen üben kann, hängt also davon ab, wen seine Eltern kennen und an welche Grundschule es geht – nicht davon, was es kann. Das verletzt aus unserer Sicht die Chancengleichheit. Und der Grund dafür ist ein einzelner Sachtext pro Jahrgang – an der Realschule dazu ein Foto. Der Probeunterricht ist eine staatliche Auswahlentscheidung über den Bildungsweg. Ein Sachtext über Bienen sollte nicht darüber entscheiden, wer sich darauf vorbereiten kann. Ob hinter der Begründung Absicht steckt oder Gewohnheit, wissen wir nicht – von außen sieht beides gleich aus.

Quellen: Die Rahmengeschichten in Sprache untersuchen am Gymnasium, Jahrgang für Jahrgang: Frau Schneider und das Kirschkernkissen (2017) · Bauer Anton und die Klasse 4b (2018) · der Zirkusbesuch der Klasse 4a, Bamberg (2019) · der Walderlebnistag der Klasse 4b, Goethe-Grundschule Passau (2020) · die Aufräumaktion der Klasse 4a mit Leni, Ben und Herrn Fromm (2021) · der Besuch beim Imker mit Frau Heller und Imker Kurt (2022) · zu Besuch bei Familie Weiß (2023) · das Fußballturnier der Franz-Beckenbauer-Grundschule (2024) · die Klasse 4b im Technik-Museum Sinsheim (2025) · Frau Kuhn, die Klasse 4c und Julias Regenwald-Quiz (2026). Aufgabensätze des Probeunterrichts Deutsch, Gymnasium 2017–2026 und Realschule 2017–2026, jeweils mit den vom ISB beigefügten Quellenverzeichnissen (Gymnasium 2018–2023), sowie ältere Gymnasialprüfungen 2009–2016 – liegen uns vor · § 72 UrhG (Schutz von Lichtbildern) · § 63 Abs. 1 Satz 3 UrhG (Verzicht auf die Quellenangabe bei Prüfungen) · § 60a UrhG (Unterricht und Lehre) · § 43 UrhG (Werke aus Dienstverhältnissen) · § 23 UrhG (Bearbeitungen) · ISB, Jahrgangsstufentests Deutsch Realschule (isb.bayern.de) · ISB, Probeunterricht am Gymnasium und an der Realschule, Fach Deutsch und Fach Mathematik (isb.bayern.de) · Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Schreiben vom 12.04.2023 (Az. V.4-BS5402.5/77/2) und Lieferung der geschwärzten Aufgaben 2020 vom 09.05.2023, FragDenStaat Nr. 273020 · ZWAR e.V., Zwischen Arbeit und Ruhestand (zwar-ev.de). · Vergleich der Lesetexte 2018 und 2019 mit den vom ISB genannten Quellen (daserste.de „W wie Wissen“, Fassung 2017; planet-wissen.de „Zirkus in Deutschland“, Fassung 2019; Fassungen vom 09.11.2017 und 06.02.2019 im Internet Archive; gezählt wurden Wörter in wortgleichen Folgen ab sechs Wörtern, bezogen auf die Wortzahl des Prüfungstexts) · ISB-Seite Probeunterricht Deutsch Gymnasium in den Fassungen vom 13.10.2023, 11.12.2023, 12.08.2024 und 06.03.2026 (Internet Archive), Satz jeweils identisch. Alle Internetquellen abgerufen am 16.08.2026.