Der Probeunterricht ist zu schaffen – aber er muss vorbereitet werden. Aufbau und Anforderungen ähneln sich von Jahr zu Jahr, deshalb lässt er sich gezielt üben, in Deutsch sogar sehr gut. Vorausgesetzt, man kennt die Prüfungen der vergangenen Jahre. Genau daran hakt es: Für Mathematik sind sie öffentlich zugänglich, für Deutsch nicht.
Ob Sie selbst oder ein Nachhilfelehrer die Vorbereitung für den Probeunterricht vornimmt, ist eine Frage Ihrer Kapazität und Ihrer häuslichen Strukturen. Dass Ihr Kind den Probeunterricht aus dem Stegreif und ohne Vorbereitung schaffen müsse, um an der weiterführenden Schule bestehen zu können, wird von manchen Grundschullehrern behauptet, stimmt aber nicht. Auch können Sie sich nicht darauf verlassen, dass die Grundschule den Stoff für den Probeunterricht ausreichend behandelt hat, auch wenn sie das rechtlich gesehen müsste und dies auch immer wieder beschwichtigend behauptet wird. Erfahrungsgemäß reicht das, was die Grundschule bis dahin behandelt hat, für den Probeunterricht oft nicht aus. Das liegt selten am Kind und meist am System: Der Probeunterricht prüft in Formen und auf einem Niveau, auf die der Grundschulunterricht nicht durchgehend hinführt. Manchmal spielt die Vorbereitung durch die Lehrkraft eine Rolle, oft aber auch nicht. Über die Eignung Ihres Kindes sagt das jedenfalls nichts. Für Sie heißt es vor allem eins: Der Probeunterricht ist zu schaffen – aber er muss vorbereitet werden.
Historische Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Mathematik
Die Prüfungsunterlagen für das Fach Mathematik Gymnasium finden Sie hier: Probeunterricht Gymnasium für das Fach Mathematik
Die Prüfungsunterlagen für das Fach Mathematik Realschule finden Sie hier: Probeunterricht Realschule für das Fach Mathematik
Historische Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Deutsch
Die Prüfungsunterlagen für den Probeunterricht Deutsch Gymnasium und Realschule der vergangenen Jahre wurden bislang aus urheberrechtlichen Gründen nicht online gestellt. Immerhin wurden dieses Jahr die Probeunterrichtsprüfungen Gymnasium für das Fach Deutsch aus dem Jahr 2021 veröffentlicht, so dass Eltern einen Eindruck erhalten, wie die Prüfungen gestaltet sind:
Probeunterricht Gymnasium 2021 für das Fach Deutsch
Für die Realschule wurden hingegen nur Beispielaufgaben veröffentlicht:
Probeunterricht Realschule Beispielaufgaben für das Fach Deutsch
Die Begründung, dass die historischen Probeunterrichtsprüfungen aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden können, wirkt an den Haaren herbeigezogen. In den vier Teilprüfungen des Faches Deutsch findet sich in der Regel pro Jahrgang in einer einzigen Teilprüfung von einer von vier Prüfungen genau eine Zitation, die Urheberrechte vermuten lässt. Weshalb werden die anderen Teilprüfungen dann nicht veröffentlicht?
Problematisch an der fehlenden Veröffentlichung der historischen Probeunterrichtsprüfungen für das Fach Deutsch
Über das Prüfungsarchiv der BayernCloud Schule (früher mebis) haben alle Lehrkräfte in Bayern Zugang zu den Prüfungsunterlagen des Probeunterrichts Deutsch – nicht nur die der Grundschule, sondern auch die an Gymnasien, Real-, Mittel- und Berufsschulen. Entsprechend groß ist der Kreis der Familien, in denen Kinder mit den Original-Prüfungen üben können. Eltern, die ihre Kinder vorbereiten wollen, können die Prüfungsunterlagen an der Grundschule erfragen, antwortete das Kultusministerium wiederholt zu elterlichen Anfragen. Unsere Erfahrung ist: In der Regel stellen Grundschullehrer die Prüfungsunterlagen nicht zur Verfügung. In diesem Fall raten wir Ihnen Ihre Anfrage zusätzlich schriftlich an die Grundschullehrerin zu stellen. Im Falle eines Rechtsstreites können Sie dann nachweisen, dass die Grundschule die Unterlagen nicht herausgegeben hat. Das benachteiligt Ihr Kind, denn vielerorts erhalten die Eltern auch die Unterlagen von den Grundschullehrern. Eltern, die selbst Lehrkraft sind, haben dagegen immer die Möglichkeit, ihre Kinder mit den Aufgaben üben zu lassen – unabhängig davon, an welcher Schulart. Hinzu kommt, dass sich der Kreis noch einmal erweitert, wenn der Onkel, die beste Freundin der Mutter, der Nachbar oder der Nachhilfelehrer als Lehrkraft arbeitet. Jedenfalls gibt es zahlreiche Kinder, deren Eltern die Prüfungsunterlagen für das Fach Deutsch vorliegen haben – und eben viele, die sie nicht haben. Anders als beim Abitur lassen sich die Original-Prüfungen auch nicht im Buchhandel kaufen. Aus unserer Sicht ist die Chancengleichheit damit verletzt. Der Probeunterricht ist eine staatliche Auswahlentscheidung über den weiteren Bildungsweg; alle Kinder müssen dafür unter möglichst gleichen Bedingungen antreten (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung). Hängt der Zugang zum entscheidenden Übungsmaterial davon ab, ob eine Familie zufällig eine Lehrkraft kennt, beruht der Vorsprung nicht auf Leistung, sondern auf Kontakten. Der Staat stellt die Prüfung – dann muss er auch dafür sorgen, dass sich alle darauf vorbereiten können.
Wie Sie doch noch an die Prüfungsaufgaben kommen
Sie müssen die Stufen nicht der Reihe nach gehen – Sie können eine überspringen und sich gleich an das Schulamt oder das Ministerium wenden. Fragen Sie aber immer schriftlich. Dann haben Sie später schwarz auf weiß, was Sie versucht haben und was Ihnen geantwortet wurde:
- Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes – sie hat über das Prüfungsarchiv unmittelbar Zugriff und darf die Unterlagen zu Übungszwecken herausgeben.
- Die Schulleitung – wenn die Klassenlehrkraft ablehnt oder nicht antwortet.
- Das Staatliche Schulamt als Schulaufsicht über die Grundschulen.
- Das Kultusministerium (poststelle@stmuk.bayern.de) – für alle vier Stufen finden Sie unten einen Musterbrief zum Kopieren.
Oft genügt schon eine der ersten Stufen. Und wenn gar nichts hilft, bleibt der Weg über den Landtag: Wir wissen von einem Fall, in dem eine Mutter eine Petition an den Landtag schrieb – die Unterlagen kamen daraufhin postwendend vom Schulamt. Für eine Petition sollten Sie allerdings mindestens eine schriftliche Ablehnung in der Hand haben – sonst fehlt der Beleg, dass der normale Weg nicht weiterhilft.

Urheberrecht und Herausgabe der Prüfungsunterlagen – was wir davon halten
Aus unserer Sicht trägt diese Begründung nicht:
- Geschützt ist allenfalls der fremde Text, der in einer einzelnen Teilprüfung abgedruckt ist – nicht die Prüfung als solche, nicht die Aufgabenstellungen und nicht die übrigen Teilprüfungen.
- Das Urheberrecht verbietet zuerst die Veröffentlichung, also das öffentliche Zugänglichmachen etwa im offenen Internet (§ 19a Urheberrechtsgesetz – UrhG). Eine einzelne Kopie an eine Familie zu Übungszwecken ist etwas ganz anderes.
- Zum privaten Gebrauch sind einzelne Vervielfältigungen zulässig (§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG) – und sie dürfen ausdrücklich auch von jemand anderem hergestellt werden, „sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger […] handelt“ (§ 53 Abs. 1 Satz 2 UrhG). Händigt eine Lehrkraft Eltern eine Kopie aus, ist sie also nur die Herstellerin für diejenigen, denen die Kopie ohnehin zusteht: die Familie selbst.
- Für den Unterricht erlaubt § 60a UrhG zusätzlich, bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes für „Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung“ zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Der Freistaat hält an den Aufgabenstellungen selbst die Rechte – er kann sich insoweit nicht gegen sich selbst auf das Urheberrecht berufen.
- Das Ministerium selbst verweist Eltern darauf, die Unterlagen bei der Grundschule zu erfragen. Was das Ministerium empfiehlt, kann die Schule schwerlich unter Berufung auf das Urheberrecht verweigern.
Wo die Grenze verläuft – auch für Eltern: Dieselbe Vorschrift bestimmt, dass solche Kopien „weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden“ dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Erlaubt ist also die Kopie für das eigene Kind – nicht, sie anschließend in der Klassenchat-Gruppe zu verteilen oder ins Netz zu stellen. Genau deshalb zielen wir auf eine offizielle Veröffentlichung: Solange die Aufgaben unter Verschluss stehen, haben nur die einen Vorteil, die jemanden kennen.
Ob das Urheberrecht überhaupt einer Veröffentlichung im Internet entgegensteht, halten wir im Übrigen für diskussionswürdig – das hinge davon ab, welche Rechte der Freistaat an den verwendeten Texten erworben hat. Für die Herausgabe an einzelne Eltern kommt es darauf aber gar nicht an.
Der Musterbrief passt für jede Stufe. Er ist bewusst ohne Anrede an eine bestimmte Stelle geschrieben – Sie können ihn unverändert an die Klassenlehrkraft, die Schulleitung, das Staatliche Schulamt oder das Kultusministerium schicken (dort: poststelle@stmuk.bayern.de). Wenn Sie bereits eine Ablehnung erhalten haben, legen Sie sie in Kopie bei: Sie ist Ihr eigentliches Beweisstück – sie zeigt, dass Sie gefragt haben und woran es gescheitert ist.
Betreff: Prüfungsunterlagen Probeunterricht Deutsch – Bitte um Bereitstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Kind [Name] besucht die 4. Klasse der [Schule] und nimmt im Mai [Jahr] am Probeunterricht für [das Gymnasium / die Realschule] teil.
Für die Vorbereitung sind die Original-Aufgaben der vergangenen Jahre das wichtigste Material. Für Mathematik sind sie öffentlich zugänglich, für Deutsch nicht: Sie stehen im Prüfungsarchiv der BayernCloud Schule nur Lehrkräften zur Verfügung. Kinder, deren Eltern eine Lehrkraft kennen, können damit üben – unser Kind nicht.
Darin sehen wir eine Verletzung der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV): Der Probeunterricht ist eine staatliche Auswahlentscheidung über den Bildungsweg; alle Kinder müssen unter gleichen Bedingungen antreten.
Wir bitten Sie daher, uns die Aufgaben des Probeunterrichts Deutsch der vergangenen Jahre zur Verfügung zu stellen – für das Gymnasium wie für die Realschule. Das Urheberrecht steht dem nicht entgegen: Es verbietet die Veröffentlichung, nicht die Weitergabe einer Kopie zum privaten Gebrauch (§ 53 Abs. 1 UrhG).
[Falls vorhanden:] Die ablehnende Antwort der [Klassenlehrkraft / Schulleitung / des Schulamts] vom [Datum] fügen wir in Kopie bei.Für eine Antwort bis zum [Datum] wären wir dankbar – der Probeunterricht findet am [Datum] statt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, E-Mail]
Kommt keine oder eine ablehnende Antwort? Dann bleibt die Petition an den Landtag (petitionen@bayern.landtag.de) – formlos, kostenlos, und der Landtag muss sie sachlich behandeln. Legen Sie auch dort alle Ablehnungen in Kopie bei: Erst der gesammelte Schriftwechsel zeigt, dass keine Stelle geholfen hat. Achtung: Weder Beschwerde noch Petition halten Fristen an.
Falls Sie die Unterlagen auch auf diesem Weg nicht erhalten, bitten wir Sie uns den Fall per Mail mitzuteilen.
Weiterlesen: Alles zu Anmeldung, Ablauf und Bestehensregeln steht auf der Seite Probeunterricht; bei einer Lese-Rechtschreib-Störung lesen Sie zusätzlich Legasthenie im Probeunterricht.
Und lohnt sich das alles? Wie viele Kinder den Probeunterricht bestehen und wie es ihnen danach in der 5. Klasse ergeht: Erfolgschancen im Probeunterricht.
Quellen: § 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 5 Satz 1 GSO (Aufnahme und Bestehen des Probeunterrichts) · Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 118 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern (Chancengleichheit) · §§ 17, 19a, 53 Abs. 1 und 6 sowie 60a UrhG (Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Privatkopie, Unterricht und Lehre) · BayernCloud Schule, Prüfungsarchiv (bycs.de), Zugriffsregeln · Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (isb.bayern.de), Probeunterricht Gymnasium und Realschule. Alle Internetquellen abgerufen am 09.08.2026.
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