Tafel mit dem Kreide-Schriftzug „Kenne die Regeln“

Der mündliche Probeunterricht

Am dritten Tag des Probeunterrichts fällt keine einzige schriftliche Note mehr — und doch entscheidet dieser Tag mit wie kaum ein anderer: Die mündliche Note zählt in beiden Fächern ein Drittel des Gesamtergebnisses. Zugleich ist der dritte Tag der am wenigsten geregelte Teil des ganzen Verfahrens. Was dort geschieht, wie lange es dauert und wie daraus eine Note wird, steht in keiner veröffentlichten Vorschrift. Diese Seite trägt zusammen, was sich belegen lässt — mit einer Einordnung aus unserer Sicht.

Ein Drittel der Note

Das schriftliche Gesamtergebnis wird gegenüber dem mündlichen doppelt gewichtet — die mündliche Note zählt also ein Drittel der Fachnote, in Deutsch wie in Mathematik. Sie wiegt damit so viel wie der Aufsatz und mehr als Lesen, Sprache untersuchen und Richtig schreiben je einzeln. An der Bestehensgrenze entscheidet regelmäßig sie.

Die Rechnung dahinter: Die schriftlichen Teilnoten eines Fachs werden zuerst zu einer schriftlichen Note gemittelt; diese zählt doppelt, die mündliche Note einfach. Die Fachnote ist also (schriftliche Note × 2 + mündliche Note) : 3. Ein Beispiel: Wer in Deutsch schriftlich auf der 5 steht und mündlich eine 4 bekommt, landet bei 4,67 — Note 5. Mit einer mündlichen 3 sind es 4,33 — Note 4. Zwischen diesen beiden Eindrücken aus wenigen Gesprächsminuten liegt der Zugang zum Gymnasium. Alle Formeln mit Quellen: → Nach welchen Regeln läuft der Probeunterricht?

Was am dritten Tag passiert: eine Blackbox

Die Schulordnung sagt zum Ablauf nur: Die Schülerinnen und Schüler „sollen in kleineren Unterrichtsgruppen zusammengefasst werden“; für jede Gruppe sind „mindestens zwei Mitglieder des Aufnahmeausschusses verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten“ (§ 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GSO). Wie der Vormittag tatsächlich aussieht, entscheidet jede Schule selbst — die internen Vorgaben sprechen von der Durchführung „in eigener Regie“. Eltern berichten uns entsprechend Unterschiedliches: mal ein klassisches Unterrichtsgespräch, mal Reihum-Abfragen, mal Einzelbefragungen an der Tafel — und auch schriftliche Tests am „mündlichen“ dritten Tag kommen vor. Was Ihr Kind erwartet, hängt davon ab, an welcher Schule es geprüft wird. Vorher erfahren Sie es nicht.

Auch der Maßstab ist nicht veröffentlicht: Benotet wird nicht nur das fachliche Wissen, sondern auch, was die Lehrkräfte beobachten — Mitarbeit, Arbeitsverhalten, Konzentration. Als Grundlage dient eine interne Beobachtungsliste, die sich selbst als „Maximalkatalog“ möglicher Beobachtungen bezeichnet; wie aus Beobachtungen eine Note wird — welche Gewichtung, welche Notenstufen, wo die Grenze zwischen 3 und 4 liegt —, regelt sie nicht. Ein kleiner Trost: Nach den Vorgaben soll der Schwerpunkt der Beobachtung bei den Kindern liegen, deren Eignung nach den schriftlichen Ergebnissen noch fraglich ist — wer wackelt, bekommt am dritten Tag also besondere Aufmerksamkeit. Das ist als Chance gedacht.

Man muss sich klarmachen, was hier in wenigen Minuten „beobachtet“ werden soll. Die interne Anlage zählt fünf Merkmalsbereiche auf: „Aufgeschlossenheit für Neues und Lerneifer“, „Konzentrationsvermögen“, „Auffassungsvermögen und Fähigkeit, logische Zusammenhänge nachzuvollziehen“, „sprachliche Fertigkeiten“ sowie „Phantasie und Kreativität“ — bis hin zu der Frage, „wie rasch sie ermüden“ und „inwieweit sie sich durch Störungen von außen ablenken lassen“. Das ist, beim Wort genommen, das Programm einer psychologischen Begabungs- und Leistungsdiagnostik. Wer Konzentration, Auffassungsgabe, logisches Denken, Sprachentwicklung oder Kreativität eines Kindes fachlich beurteilen will, verwendet dafür standardisierte, an Normstichproben geeichte Testverfahren, deren Objektivität, Zuverlässigkeit (Reliabilität) und Aussagekraft (Validität) über Jahre geprüft wurden — durchgeführt einzeln, in ruhiger Umgebung, über Stunden. Genau dafür gibt es Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, mit einem mehrjährigen Studium — in Bayern typischerweise zehn Semester — und anschließendem Vorbereitungsdienst. Der Probeunterricht verlangt dieselbe Einschätzung von Lehrkräften nebenbei: im laufenden Unterricht, bei bis zu 15 Kindern gleichzeitig, in wenigen Minuten je Kind, festgehalten in Stichworten. Aus unserer Sicht ist das keine Diagnostik, sondern ein Eindruck — der anschließend wie eine Diagnose behandelt wird. Wie die Verwaltung selbst darüber denkt, steht in ihren Rundschreiben: Dieselbe Dienststelle, die den Maximalkatalog verschickt, empfiehlt den Schulen, Eltern vor dem Probeunterricht zur schulpsychologischen Untersuchung zu raten, „um dann zu entscheiden, ob sie die Anmeldung aufrechterhalten“. Was das bedeutet: → Haltung per Rundschreiben.

Dazu kommt: Ein Eindruck aus einer fremden Situation misst immer auch den Persönlichkeitstyp mit. Der Probeunterricht findet in einer unbekannten Schule statt, mit unbekannten Lehrkräften und unbekannten Kindern. Wer schüchtern ist oder Prüfungsangst hat, zieht sich in genau so einer Lage zurück und meldet sich seltener — und wirkt damit „wenig beteiligt“, ganz gleich, was es kann. Ein extrovertiertes Kind fällt dagegen wie von selbst positiv auf. Beobachtet wird dann nicht die gymnasiale Eignung, sondern das Temperament. Aus unserer Sicht benachteiligt das stille Kinder systematisch.

Zeichnung mit zwei Strichfiguren. Eine Lehrkraft sagt: „Ich habe mir einen Eindruck gebildet.“ Eine Mutter fragt zurück: „In 5 Minuten Prüfung? Die ein Drittel der Note zählt?“

Vorbereiten auf eine Blackbox — geht das?

Viele Eltern lesen diese Seite vor dem Probeunterricht und fragen sich, wie sie ihr Kind auf den dritten Tag vorbereiten sollen. Die ehrliche Antwort: gezielt gar nicht — eine Blackbox lässt sich nicht trainieren. Das ist aber kein Grund zur Sorge, denn was sich vorbereiten lässt, wirkt auch hier.

Der wichtigste Rat: die schriftlichen Prüfungen sehr gut vorbereiten — am besten mit den Originalaufgaben der vergangenen Jahre (→ Probeunterricht vorbereiten: Originalaufgaben nutzen). Sie zählen zwei Drittel der Note — und der dritte Tag prüft keinen anderen Stoff, sondern denselben Grundschulstoff in anderer Form. Ein Kind, das den Stoff sicher beherrscht, ist damit auch für das Unterrichtsgespräch gerüstet; mehr als den Grundschulstoff darf ohnehin niemand verlangen (→ Nicht behandelter Stoff im Probeunterricht).

Für Deutsch zusätzlich: Die Begrifflichkeiten der Grammatik sollten sitzen — Wortarten, Satzglieder, Zeitformen. Das ist unser Standardrat für den mündlichen Teil; dass sie tatsächlich abgefragt wurden, hat uns allerdings bisher niemand berichtet. Was Eltern uns konkret berichten: In Mathematik wurde ein Kind an die Tafel geholt, um eine Parallele zu zeichnen, dazu gab es Kopfrechenaufgaben. In Deutsch wurde auch schon eine Fabel schriftlich bearbeitet — aus unserer Sicht ein Kategorienfehler: Im mündlichen Prüfungsteil hat eine schriftliche Arbeit nichts verloren.

Und sonst? Gelassenheit. Nach allem, was uns berichtet wird, gilt: Sitzt der Stoff in den schriftlichen Prüfungen, geht in aller Regel auch der mündliche Teil gut aus. Drillen Sie Ihr Kind für den dritten Tag nicht — bewertet wird dort ohnehin eher der Eindruck als abfragbares Wissen. Ein ausgeschlafenes Kind, das weiß, dass es mitmachen und sich melden darf, hat das Wesentliche dabei.

Vier Minuten oder zwanzig — je nach Gruppengröße

Für den ganzen dritten Tag — Unterrichtsgespräch in Deutsch und Mathematik samt Pausen — sind nach den uns vorliegenden Plänen etwa zweieinhalb Stunden angesetzt, typisch 8:30 bis 11:00 Uhr; auf das einzelne Fach entfallen damit, soweit sich das den Unterlagen entnehmen lässt, bis zu 60 Minuten für die ganze Gruppe. Die Gruppen dürfen bis zu 15 Kinder umfassen; nach unten gibt es keine Grenze, in der Praxis kommt alles zwischen 2 und 15 vor. Bei 15 Kindern bleiben damit im Durchschnitt vier Minuten je Kind und Fach. Und weil die Prüfung als Unterricht läuft, heißt das praktisch: Jedes Kind bekommt nur wenige Fragen — zwei bis fünf, nach Berichten teilnehmender Kinder oft nur zwei oder drei. Hat die Gruppe dagegen nur drei Teilnehmer, bleiben jedem Kind rund zwanzig Minuten und entsprechend viele Gelegenheiten, zu zeigen, was es kann. Eine Vorgabe, wie viel Gesprächszeit einem Kind mindestens zusteht, existiert nicht.

Aus unserer Sicht ist das eine Verletzung der Chancengleichheit: Dieselbe Note — ein Drittel des Ergebnisses — entsteht je nach Zufall der Gruppengröße aus völlig verschieden viel Prüfungszeit. Und wir stehen mit dieser Einschätzung nicht allein. 2023 wurde genau das vor dem Verwaltungsgericht München bemängelt — mit Erfolg: Das Gericht stellte fest, dass bei einer vollen Gruppe nur rund fünf Minuten je Kind und Fach bleiben und auf dieser Grundlage keine zuverlässige Feststellung der Eignung möglich ist; es hielt eine Prüfungszeit von etwa 12 bis 15 Minuten je Kind und Fach für erforderlich und verpflichtete die Schule im Eilverfahren, den mündlichen Teil im Fach Deutsch erneut durchzuführen (Beschlüsse vom 14./15.09.2023 – M 3 E 23.4306, M 3 E 23.4307). Bestand hatte dieser Erfolg allerdings keine zwei Wochen: Auf die Beschwerde des Freistaats hin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beide Beschlüsse wieder auf — dazu gleich mehr.

Was die Gerichte dazu sagen

Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs: Der Probeunterricht sei „keine typische Aufnahmeprüfung“, pädagogische Einschätzungen aus der Beobachtung dürften in die mündliche Note einfließen, und auch Gruppengrößen bis 15 mit im Schnitt fünf Minuten Gespräch je Kind und Fach seien nicht zu beanstanden (Beschluss vom 25.09.2023 – 7 CE 23.1682, NVwZ-RR 2024, 292). Das heißt ehrlich gesagt: Wer heute allein gegen Gruppengröße, Gesprächsdauer oder die Beobachtungsbewertung vorgeht, dringt damit vor dem BayVGH derzeit nicht durch. Endgültig geklärt ist damit allerdings nichts: Die Beschlüsse ergingen im Eilverfahren und binden künftige Verfahren nicht — ein Hauptsacheverfahren zu diesen Fragen gab es bis heute nie. Warum wir diese Entscheidung gleichwohl für falsch halten — bis hin zu einem nachrechenbaren Rechenfehler bei der Frage, wie viel die mündliche Note wiegt —, nehmen wir in einem eigenen Beitrag auseinander: → Fünf Minuten für ein Drittel der Note.

Was Sie tun können

Wenn Sie nach der Prüfung wissen möchten, was am dritten Tag beobachtet und dokumentiert wurde: Die Eindrücke aus dem Unterrichtsgespräch sind festzuhalten — und diese Beobachtungsunterlagen können Sie sich, zusammen mit den Prüfungsarbeiten, als Kopien geben lassen. Wie das geht und warum gerade die Unterlagen des dritten Tages in jeden Antrag gehören, steht auf → Kopien der Probeunterrichts-Unterlagen beantragen. Und bitten Sie um eine Begründung der mündlichen Noten im Einzelnen — welche Leistungen beobachtet und wie sie bewertet wurden.

Quellen: § 3 Abs. 3 und 4 GSO. Schreiben der MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberbayern-West vom 17.03.2023 mit Anlage „Hinweise zur Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im mündlichen Teil des Probeunterrichts“, dort Nr. 2.2.1 (Gruppen bis 15), 2.2.4 (Zeitplan, Schwerpunkt der Beobachtung, Durchführung in eigener Regie), 2.5 (Gewichtung); KMS vom 20.03.2023, Az. V.3 – BS 5302.0/82/1 (sämtlich nicht veröffentlicht; liegen uns vor). BayVGH, Beschluss vom 25.09.2023 – 7 CE 23.1682, NVwZ-RR 2024, 292 (ebenso 7 CE 23.1683). Berichte von Eltern und teilnehmenden Kindern an uns aus mehreren Prüfungsjahren.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine, nicht auf einen konkreten Einzelfall bezogene Informationen zum bayerischen Schulrecht und eine Einordnung aus unserer Sicht. Sie enthält keine individuelle rechtliche Prüfung oder Handlungsempfehlung; konkrete Fälle werden auf dieser Seite nicht beurteilt. Für die Beurteilung eines Einzelfalls sind dessen tatsächliche Umstände, die jeweils geltenden amtlichen Fassungen der einschlägigen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen. Bei Bedarf sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Prüfung können die Angaben Fehler enthalten; bitte prüfen Sie die genannten Vorschriften und Entscheidungen selbst. Stand: 14.08.2026.