Zwei Strichfiguren mit Sprechblasen: „Nur noch 18 Proben statt 22 – das entlastet doch die Lehrkräfte!“ und „Und die Kinder? Ein Patzer wiegt jetzt schwerer.“

Weniger Proben, mehr Gewicht: Wie aus 22 Probearbeiten 18 wurden

Zwei Strichfiguren mit Sprechblasen: „Nur noch 18 Proben statt 22 – das entlastet doch die Lehrkräfte!“ und „Und die Kinder? Ein Patzer wiegt jetzt schwerer.“

Wie viele Proben schreibt ein Kind in der vierten Klasse, bevor das Übertrittszeugnis kommt? Die meisten Eltern lernen die Antwort im Laufe des Schuljahres auswendig: 18. Weniger bekannt ist, dass diese Zahl noch gar nicht lange gilt – und dass sie einmal 22 war. Die Absenkung kam im Herbst 2020, mitten in der Pandemie, und wurde rückwirkend in Kraft gesetzt. Öffentlich diskutiert wurde sie kaum. Dabei verändert sie etwas Grundsätzliches: das Gewicht jeder einzelnen Arbeit.

Was bis 2020 galt

Die Grundschulordnung verlangte bis dahin keine feste Zahl, sondern eine „angemessene Zahl von Probearbeiten“ – und ergänzte dazu Richtwerte:

„Als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht je Fach fünf bewertete Probearbeiten.“
(§ 10 Abs. 3 GrSO in der bis September 2020 geltenden Fassung)

Zusammen: 22. Diese Richtwerte stammten aus der Übertrittsreform von 2009. Das Kultusministerium erklärte sie damals in einem Schreiben an die Schulen so:

„Die Zahl von 22 ist nicht verbindlich. Sie entspricht dem, was an vielen Schulen Praxis ist und bietet nun allen Schulen eine verlässliche Orientierung.“
(KMS vom 22.10.2009 zur „kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase“)

Die zwölf in Deutsch begründete das Ministerium ausdrücklich mit den vielen Lernbereichen des Faches – Lesen, Richtig schreiben, Sprache untersuchen. Wer mehrere Disziplinen prüft, braucht mehrere Arbeiten.

Was seit dem Schuljahr 2020/21 gilt

Am 10. September 2020 teilte das Kultusministerium den Schulen mit, die Grundschulordnung werde geändert. Aus der angemessenen Zahl mit Richtwerten wurde eine feste Vorgabe:

„In der Jahrgangsstufe 4 sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) insgesamt nur noch 18 Probearbeiten durchgeführt werden. Feste Richtwerte für die Zahl der Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU werden in der GrSO nicht mehr vorgegeben.“
(KMS vom 10.09.2020, Az. III.4-BS7422.0/53/1)

Empfohlen wurde die Verteilung zehn/vier/vier. Neu kam eine Untergrenze in die Verordnung: Vier Probearbeiten je Fach dürfen nicht unterschritten werden. Beschlossen wurde all das erst Monate später – die Verordnung vom 22. Dezember 2020 (GVBl. 2021 S. 5) setzte die Änderung rückwirkend in Kraft: „Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 18. September 2020 in Kraft.“ Im Corona-Schuljahr 2020/21 senkte eine befristete Sonderregelung die Zahl vorübergehend weiter auf 14; seit dem Schuljahr 2021/22 gilt durchgehend die 18.

Die amtliche Begründung – und ihre Leerstelle

Das Ministerium nannte im Schreiben von 2020 drei Ziele: Die Änderungen „sorgen für eine zeitliche Entlastung der Lehrkräfte, garantieren auch künftig eine aussagekräftige Leistungserhebung, ermöglichen eine noch qualitätsvollere Leistungsrückmeldung als bisher“.

Auffällig ist, wer in dieser Aufzählung nicht vorkommt: die Kinder.

Denn für sie bedeutet die Absenkung rechnerisch das Gegenteil von Entlastung. Je weniger Arbeiten geschrieben werden, desto schwerer wiegt jede einzelne. Eine Probe unter 22 trägt rund 4,5 Prozent zum Gesamtbild bei, eine unter 18 schon 5,6 Prozent – gut ein Fünftel mehr. In Mathematik und HSU ist der Effekt am größten: Wo früher fünf Arbeiten üblich waren, sind es heute vier; jede einzelne macht damit ein Viertel der Probearbeiten des Faches aus statt eines Fünftels. Ein verpatzter Vormittag – Kopfschmerzen, ein Streit auf dem Pausenhof, ein Thema, das erst eine Woche später sitzt – lässt sich mit drei verbleibenden Arbeiten schlechter ausgleichen als mit vier. Zur Einordnung: In die Zeugnisnote fließen daneben auch mündliche und praktische Leistungen ein; am Befund ändert das nichts, denn die Proben sind und bleiben der gewichtigste Block.

Genau mit diesem Zusammenhang hatten wir schon im Mai 2020 – damals ging es um corona-bedingt ausgefallene Proben – vor Verkürzungen gewarnt: „Die Erhöhung der Probenanzahl seit 2009 dient dazu, die Eignung der Kinder verlässlicher einzuschätzen. Denn bei mehr Proben fällt ein einzelner Patzer weniger ins Gewicht.“ Wer den Druck aus dem Übertritt nehmen will, muss die Folgen des einzelnen Fehlgriffs senken – nicht die Zahl der Chancen.

Aus unserer Sicht ist die Absenkung deshalb keine Entlastung der Kinder, sondern eine Entlastung der Korrekturstapel. Das ist ein legitimes Ziel. Man sollte es nur beim Namen nennen – und die Nebenwirkung dazu.

Nebenwirkung: Eine Zehn-Prozent-Regel ohne Boden

Die Änderung von 2020 hatte eine Folge, die bis heute kaum jemandem aufgefallen ist. Mit dem alten Satz 3 verschwand das Wort „Richtwerte“ aus der Vorschrift – das Ministerium schrieb es selbst: Feste Richtwerte würden „nicht mehr vorgegeben“.

Die Handreichung des ISB, mit der Schulen und Schulämter bis heute arbeiten, behauptet aber weiterhin einen pauschalen Spielraum – und stützt ihn ausgerechnet auf diesen Begriff. In der Auflage von 2017 hieß es: „Der Begriff des Richtwerts eröffnet die Möglichkeit, die in Jahrgangsstufe 4 vorgesehene Zahl von insgesamt 22 Probearbeiten … zu über- oder zu unterschreiten (plus/minus 10 %).“ In der aktuellen Auflage von 2025 steht derselbe Satz noch einmal – wortgleich, nur die 22 wurde durch 18 ersetzt. Der Begriff, an dem die ganze Regel hängt, steht seit fünf Jahren nicht mehr im Verordnungstext.

Was stattdessen gilt – eine Soll-Vorschrift, von der nur mit sachlichem Grund im Einzelfall abgewichen werden darf – haben wir auf der Seite Die Probe im Einzelnen dargestellt.

Was Eltern heute wissen sollten

  • Die 18 ist eine Soll-Vorgabe, keine Verhandlungsmasse. Eine Schule, die davon abweichen will, braucht dafür einen sachlichen Grund – eine pauschale Zehn-Prozent-Marge kennt die Verordnung nicht. Einzelheiten und Belege: Die Probe.
  • Die Ankündigungspflicht hängt nicht an der Zahl. Jeder bewertete schriftliche Test in der Jahrgangsstufe 4 muss eine Woche vorher angekündigt werden – gleich, ob er „Probe“, „Kurzprobe“ oder „Quiz“ heißt. Dazu: Mündliche Noten.
  • Vier je Fach sind die Untergrenze. Weniger als vier Probearbeiten darf es in keinem Fach geben; in Deutsch und HSU kann höchstens eine davon durch einen anderen gleichwertigen Leistungsnachweis ersetzt werden.

Eine stille Änderung – und warum es um mehr geht als eine Zahl

Die Regelung gilt nun schon ein paar Jahre. Berichtenswert ist die Art, wie sie umgesetzt wurde: beschlossen zwei Tage vor Weihnachten, verkündet Mitte Januar, in Kraft gesetzt rückwirkend zum September – mitten in einem Schuljahr, in dem alle Aufmerksamkeit den Schulschließungen und der befristeten Corona-Absenkung auf 14 Proben galt. Die dauerhafte Änderung ging im Ausnahmezustand unter; eine öffentliche Debatte über sie hat nie stattgefunden. Wie unbemerkt sie blieb, zeigt ausgerechnet der Staat selbst: Das ISB übernahm in seine Handreichung von 2025 denselben Zehn-Prozent-Satz wie 2017 – nur die Zahl wurde getauscht, der längst gestrichene „Richtwert“ blieb stehen. Wenn nicht einmal die staatliche Handreichung den Wegfall nachvollzieht, wie sollen es Eltern tun? So haben inzwischen fünf Jahrgänge von Viertklässlern die 18 durchlaufen, ohne dass je öffentlich gefragt wurde, was das für sie bedeutet.

Diese Stille passt zum Inhalt der Änderung. Das Ministerium hatte, wie seine eigene Begründung zeigt, die Lehrkräfte im Blick – die Kinder kommen darin nicht vor. Aus unserer Sicht ist das bezeichnend und unerfreulich zugleich: eine Änderung mitten im Herzstück des Übertrittsverfahrens, begründet allein mit der Arbeitsentlastung der Erwachsenen.

Denn in der Sache stecken die Kinder in einem Dilemma, das sich durch keine Probenzahl auflösen lässt: Viele Prüfungen bedeuten Dauerdruck. Wenige Prüfungen bedeuten, dass jede einzelne zu viel wiegt. Man kann die Zahl auf 22, 18 oder 14 stellen – solange in der Jahrgangsstufe 4 über Bildungswege entschieden wird, verschiebt man nur die Form des Drucks, nicht den Druck selbst.

Auflösen ließe sich das Dilemma nur an anderen Stellschrauben: durch echte Durchlässigkeit nach der vierten Klasse, damit die eine Entscheidung ihr Gewicht verliert. Durch längeres gemeinsames Lernen bis hin zur Gesamtschule. Durch einen Probeunterricht, der eine faire zweite Chance ist – zuletzt bestand ihn am Gymnasium nur gut die Hälfte der Kinder. Oder durch die Freigabe des Elternwillens, für die wir seit Jahren eintreten. Man kann über jede dieser Stellschrauben streiten. Aber dazu müsste öffentlich besprochen werden, was sich 2020 still geändert hat. Genau dafür ist dieser Beitrag da.

Quellen

  • § 10 Abs. 3 GrSO, Fassung bis September 2020 („Als Richtwerte gelten … zwölf … je Fach fünf“) und geltende Fassung („… sollen … 18 Probearbeiten abgehalten werden“). Geändert durch die Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung vom 22. Dezember 2020 (GVBl. 2021 S. 5), § 1 Nr. 2; Inkrafttreten rückwirkend zum 18. September 2020 (§ 3).
  • KMS vom 10.09.2020, Az. III.4-BS7422.0/53/1 („Änderung der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO); Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 und Zeugnisse“; liegt uns vor).
  • KMS „Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase“ vom 22.10.2009 (liegt uns vor): Herkunft und Begründung der Richtwerte 12/5/5.
  • KMS vom 26.02.2021, Az. III.1-BS7302.0/298/2 (liegt uns vor): befristete Absenkung auf 14 Probearbeiten im Schuljahr 2020/21.
  • ISB, Kompetenzorientierter Unterricht: Leistungen beobachten – erheben – bewerten, Auflage 2017, S. 34, und 2. Auflage 2025, S. 33 (Zehn-Prozent-Passage, wortgleich bis auf die Zahl).
  • Pressemitteilung der Bürgerinitiative vom 10.05.2020 (Zitat Prof. Michael Zehetleitner).
  • Bayerischer Landtag, Drs. 19/2741 vom 31.07.2024 (Antwort des Staatsministeriums auf eine Schriftliche Anfrage): Bestehensquote im Probeunterricht am Gymnasium, Schuljahr 2023/24 – rund 55 %.