Wer über den Probeunterricht nachdenkt, hört oft Abratendes. Die Zahlen des Landtags sprechen eine andere Sprache. Diese Seite zeigt, wie viele Kinder den Probeunterricht bestehen, wie viele über den Elternwillen übertreten und wie es ihnen danach in der 5. Klasse ergeht. Alle Zahlen stammen aus Antworten der Staatsregierung auf Anfragen im Bayerischen Landtag; wo wir selbst gerechnet haben, steht es dabei.
Zum Ablauf und den Bestehensregeln: Probeunterricht. Zum Üben mit den Original-Prüfungen: Vorbereitung auf den Probeunterricht.
Wie viele bestehen?
Am Gymnasium besteht mehr als jedes zweite Kind, an der Realschule etwa jedes vierte. Im Mittel der zwölf Jahrgänge von 2012/13 bis 2023/24 waren es 57 % am Gymnasium und 23 % an der Realschule. Dazu kommen die Kinder, die den Probeunterricht mit zweimal der Note 4 abschließen und auf Antrag der Eltern trotzdem aufgenommen werden: noch einmal 16 % am Gymnasium und 19 % an der Realschule. Die Möglichkeit überzutreten erhalten damit rund 72 % der Teilnehmer am Gymnasium und rund 42 % an der Realschule (Quelle je Jahrgang in der Tabelle unten).
Gymnasium
Realschule
Die Zahl über dem Balken ist die Chance überzutreten. Sie setzt sich zusammen aus der Bestehensquote (dunkel) und den Kindern mit zweimal der Note 4 (hell): Die haben nicht bestanden, dürfen aber auf Antrag der Eltern trotzdem übertreten. Im Mittel der zwölf Jahrgänge sind das 72 % am Gymnasium und 42 % an der Realschule. Skala bis 85 %.
Übertritte 2012/13 bis 2023/24 · bis 2017/18 amtlich: Drs. 17/22706, S. 42–44 · ab 2018/19 eigene Auszählung aus Drs. 18/29034, S. 15 und 18, und Drs. 19/2741, S. 10 und 14
Bis zum Übertritt 2017/18 hat das Kultusministerium diese Quoten selbst ausgewiesen. Seither veröffentlicht es nur noch die Notenkombinationen; die Quote haben wir daraus nach der Bestehensregel „eine 3 und eine 4“ (§ 3 Abs. 5 Satz 1 GSO) selbst ausgezählt. Beide Reihen passen bruchlos aneinander: Der letzte amtliche Wert am Gymnasium liegt bei 59,2 %, der erste selbst ausgezählte bei 58,0 %.
Alle Werte als Tabelle
| Übertritt zum Schuljahr | Quelle | Gymnasium: Teilnehmer | bestanden | zweimal Note 4 | Realschule: Teilnehmer | bestanden | zweimal Note 4 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2012/13 | amtlich | 2 088 | 48,5 % | 17,2 % | 6 844 | 29,4 % | 14,6 % |
| 2013/14 | amtlich | 2 055 | 51,3 % | 15,5 % | 6 306 | 20,5 % | 19,0 % |
| 2014/15 | amtlich | 1 893 | 58,3 % | 14,7 % | 6 059 | 20,4 % | 17,5 % |
| 2015/16 | amtlich | 1 834 | 64,6 % | 13,5 % | 5 755 | 29,2 % | 18,8 % |
| 2016/17 | amtlich | 1 864 | 58,7 % | 16,1 % | 5 845 | 26,2 % | 19,1 % |
| 2017/18 | amtlich | 1 993 | 59,2 % | 16,0 % | 6 321 | 22,0 % | 19,3 % |
| 2018/19 | eigene Auszählung | 1 937 | 58,0 % | 16,5 % | 6 203 | 19,6 % | 21,4 % |
| 2019/20 | eigene Auszählung | 1 779 | 62,3 % | 14,8 % | 6 296 | 23,5 % | 18,5 % |
| 2020/21 | eigene Auszählung | 2 002 | 60,1 % | 15,9 % | 6 579 | 23,9 % | 22,1 % |
| 2021/22 | eigene Auszählung | 1 808 | 57,5 % | 13,6 % | 5 329 | 24,2 % | 21,1 % |
| 2022/23 | eigene Auszählung | 1 939 | 47,4 % | 18,6 % | 6 136 | 20,1 % | 20,2 % |
| 2023/24 | eigene Auszählung | 1 938 | 55,0 % | 14,8 % | 5 899 | 20,4 % | 18,3 % |
Übertritte 2012/13 bis 2023/24 · bis 2017/18 amtlich: Drs. 17/22706, S. 42–44 · ab 2018/19 eigene Auszählung aus Drs. 18/29034, S. 15 und 18, und Drs. 19/2741, S. 10 und 14
Werte unter 3 sind in den Tabellen aus Datenschutzgründen gelöscht; die ausgezählten Quoten sind deshalb Untergrenzen, die Abweichung liegt unter einem halben Prozentpunkt.
Gleiche Regel, sehr verschiedene Ergebnisse
Die Bestehensregel ist an beiden Schularten wortgleich: In einem Fach mindestens die Note 3, im anderen mindestens die Note 4 (§ 3 Abs. 5 Satz 1 GSO, § 3 Abs. 7 Satz 1 RSO). Auch der Abstand zur eigenen Eignungsgrenze ist bei beiden Gruppen fast derselbe: Die meisten Kinder im Gymnasial-Probeunterricht haben im Zeugnis 2,66 (einen Notenschritt unter der Gymnasialeignung), die meisten im Realschul-Probeunterricht 3,0, einen Schritt unter der Realschuleignung. Trotzdem besteht am Gymnasium mehr als jedes zweite Kind und an der Realschule nur jedes fünfte. Aus den Zahlen selbst lässt sich der Grund nicht ablesen; für Eltern folgt daraus aber ein klarer Rat, der auf der Seite Probeunterricht steht: Wer beides in Betracht zieht, versucht zuerst das Gymnasium.
Ein einziger Notenschritt fehlte zur Eignung
77 % der Kinder im Gymnasial-Probeunterricht hatten im Übertrittszeugnis den Schnitt 2,66, die Gymnasialeignung liegt bei 2,33. Der Abstand ist ein einziger Notenschritt in einem einzigen der drei Fächer. An der Realschule dasselbe Bild eine Stufe tiefer: 56 % der Teilnehmer hatten 3,0, die Realschuleignung liegt bei 2,66. Zählt man die jeweils nächste Stufe dazu, liegen über 90 % (Gymnasium) und über 80 % (Realschule) höchstens zwei Notenschritte unter der Grenze. Alle diese Anteile beziehen sich auf die Teilnehmer mit bayerischem Übertrittszeugnis; wer aus einer privaten Grundschule ohne staatliche Anerkennung kommt, hat gar keines (siehe unten).
Gymnasial-Probeunterricht
Grenze für die Gymnasialeignung: Schnitt 2,33
Schnitt 3,33: 5 % · schlechter: 3 %
Realschul-Probeunterricht
Grenze für die Realschuleignung: Schnitt 2,66
schlechter: 7 %
Drei Viertel der Kinder im Gymnasial-Probeunterricht liegen genau einen Notenschritt unter der Eignungsgrenze. Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Teilnehmer mit Zeugnis.
Übertritte 2018/19 bis 2023/24 · Drs. 18/29034, Tabellen zu 3.2 und 4.2, und Drs. 19/2741, Tabellen zu 1.2 und 2.2
Der Probeunterricht ist also kein Verfahren für Kinder, bei denen die Eignung ernsthaft fraglich wäre. Er ist das Auffangbecken für die, die an einer einzigen Note gescheitert sind. Wie 2,66 im Übertrittszeugnis entsteht und welche Rolle das doppelte Runden dabei spielt, steht auf → Notenbildung im Übertrittszeugnis.
Zweimal Note 4: an der Realschule fast jede zweite Aufnahme
Über die zwölf Jahrgänge lief gut jede fünfte Aufnahme am Gymnasium (22 %) und fast jede zweite an der Realschule (45 %) über den Elternwillen nach zweimal der Note 4. Am Gymnasium ist 4 und 4 zugleich die häufigste einzelne Notenkombination überhaupt; an der Realschule ist es 5 und 5. Für die Eltern heißt das: Dieser Fall ist kein Ausnahmefall, mit dem niemand rechnet. Was in diesem Fall zu tun ist (in aller Regel nichts), steht auf der Seite Probeunterricht unter „Zweimal Note 4“.
Wer darf, geht nicht immer
Dürfen heißt nicht gehen. Am Gymnasium hat in den Jahren, für die es Zahlen gibt, knapp zwei Drittel der Kinder, die übertreten durften, die Möglichkeit auch genutzt: Von 100 Teilnehmern durften 71 übertreten, 45 taten es, 26 blieben trotz Erlaubnis weg. An der Realschule dagegen geht praktisch jedes Kind, das darf: 42 von 100 dürfen, 42 treten über. Wohin die übrigen gehen, sagen die Zahlen nicht: Die Erhebungen lassen sich nach Auskunft des Ministeriums auf Personenebene nicht verknüpfen. Naheliegend ist, dass ein Teil der Familien nach zweimal Note 4 doch die Realschule wählt.
Gymnasium, von 100 Kindern im Probeunterricht
Realschule, von 100 Kindern im Probeunterricht
Am Gymnasium nutzt gut ein Drittel derer, die dürften, die Möglichkeit nicht; an der Realschule geht praktisch jedes Kind, das darf. „Dürfen“: bestanden oder zweimal Note 4 mit Antrag der Eltern. Neuere Zahlen zum tatsächlichen Übertritt gibt es nicht (Drs. 19/2741, S. 5).
Übertritte 2012/13 bis 2015/16, Mittelwerte, gerundet · Drs. 17/22706, Tabellen zu 3.1–4.3, zu 5.1/5.2 und zu 8.1/8.2 · Umrechnung auf 100 Teilnehmer eigene Auszählung
Ein Vorbehalt, den das Ministerium selbst nennt: Die Teilnehmerzahlen stammen aus der Erhebung im Juni, die Übertrittszahlen aus einer Erhebung im Herbst des Folgejahres, in der auch zugezogene Kinder enthalten sind (Drs. 17/22706, S. 3). Die beiden Zahlen passen deshalb nicht auf den Kopf zueinander, als Größenordnung sind sie aber belastbar.
Was zuletzt schwerer geworden ist: Deutsch
Zum Schuljahr 2022/23 bestanden am Gymnasium nur 47,4 %, der niedrigste Wert der ganzen zwölf Jahre. Die Notenkombinationen zeigen, wo es passiert ist: Der Anteil der Kinder mit einer 5 oder 6 in Mathematik bleibt über alle sechs Jahrgänge in einer schmalen Spanne von 15 bis 20 %. Der Anteil mit einer 5 oder 6 in Deutsch lag 2018/19 bis 2020/21 bei 15 bis 18 % und ist seither deutlich höher: 23,6 %, dann 27,7 %, zuletzt 22,8 % (eigene Auszählung, Quellen wie oben). 2022/23 scheiterten am Gymnasium 258 Kinder allein an Deutsch, aber nur 117 allein an Mathematik. Woran das liegt (am Aufgabensatz, an der Korrektur oder am Jahrgang), lässt sich aus den Zahlen nicht sagen.
Woran gescheitert wird: Deutsch. Anteil der Teilnehmer am Gymnasial-Probeunterricht mit einer 5 oder 6 im Fach; Bezugsgröße alle Teilnehmer des Jahrgangs.
Übertritte 2018/19 bis 2023/24 · Drs. 18/29034, Tabelle zu 3.3, und Drs. 19/2741, Tabelle zu 1.3 · Anteile eigene Auszählung
Für die Vorbereitung folgt daraus eine klare Priorität: Deutsch, und darin der Aufsatz, der ein Drittel der Deutschnote trägt (→ Nach welchen Regeln läuft der Probeunterricht?). Wie Sie mit den Original-Prüfungen üben, steht auf → Vorbereitung auf den Probeunterricht.
Wie es in der 5. Klasse weitergeht
Rund 3.500 Kinder traten pro Jahr nach dem Probeunterricht auf ein Gymnasium oder eine Realschule über: Gut 2.300 von ihnen hatten ihn bestanden, knapp 1.200 wechselten nach zweimal Note 4 auf Antrag der Eltern. Von diesen 3.500 verließen im Schnitt nur etwa 150 die Schule im Verlauf oder am Ende der 5. Klasse wieder. Das sind rund vier von hundert. Neuere Zahlen dazu gibt es nicht. Warum, steht weiter unten.
Alle diese Kinder galten nach dem Übertrittszeugnis als nicht geeignet. Von 100 Kindern, denen das Zeugnis die Eignung absprach, bleiben 96 auf der höheren Schule. Aufgeschlüsselt nach Gruppen sieht es so aus:
Realschule, Probeunterricht bestanden
2,8 % verlassen die Schulart in der 5. Klasse
Realschule, zweimal Note 4 (Elternwille)
4,1 % verlassen die Schulart in der 5. Klasse
Gymnasium, Probeunterricht bestanden
5,5 % verlassen die Schulart in der 5. Klasse
Gymnasium, zweimal Note 4 (Elternwille)
10,6 % verlassen die Schulart in der 5. Klasse
Selbst in der schwächsten Gruppe bleiben 89 von 100: Alle galten nach dem Übertrittszeugnis als nicht geeignet. Anteil der übergetretenen Kinder.
Übertritte 2012/13 bis 2015/16 zusammengefasst, 14.033 Kinder · Drs. 17/22706, Tabellen 1 bis 4 zu 8.1 und 8.2, S. 103–104 · Zusammenfassung der vier Jahrgänge eigene Auszählung
Die Zahlen als Tabelle
| Übergetreten nach … | Kinder (4 Jahrgänge) | haben die Schulart in der 5. Klasse wieder verlassen |
|---|---|---|
| Realschule, Probeunterricht bestanden | 6 612 | 2,8 % |
| Realschule, zweimal Note 4 (Elternwille) | 3 889 | 4,1 % |
| Gymnasium, Probeunterricht bestanden | 2 627 | 5,5 % |
| Gymnasium, zweimal Note 4 (Elternwille) | 905 | 10,6 % |
| zusammen | 14 033 | 4,2 % |
Übertritte 2012/13 bis 2015/16 zusammengefasst · Drs. 17/22706, Tabellen 1 bis 4 zu 8.1 und 8.2, S. 103–104 · Summenzeile eigene Auszählung
Zum Vergleich: Von allen Fünftklässlern wechseln jedes Jahr 1,5 bis 2,9 % vom Gymnasium und 2,0 bis 3,1 % von der Realschule weg (Drs. 19/3064, Tabellen zu 4.1 und 4.2, S. 24–25). Die Vergleichsgruppe ist allerdings nicht dieselbe.
Am schwächsten schneidet die Gruppe ab, die am Gymnasium allein auf Wunsch der Eltern aufgenommen wurde: Dort verlassen gut zehn von hundert die Schulart wieder. Man kann das so lesen, wie das Ministerium es tut. Man kann es aber auch andersherum lesen: Selbst in dieser Gruppe wurden 89 von 100 Kindern vom Übertrittszeugnis falsch eingeschätzt. Sie galten als nicht geeignet, hatten den Probeunterricht nicht bestanden und blieben trotzdem am Gymnasium.
Für uns ist das der Kern dieser Zahlen: Das Übertrittszeugnis hatte allen diesen Kindern die Eignung abgesprochen, und in der großen Mehrheit der Fälle hat sich diese Prognose nicht bestätigt. Sie misst also nicht zuverlässig, was sie zu messen vorgibt. Wenn ein Verfahren über den weiteren Schulweg entscheidet und seine Prognose so oft danebenliegt, zweifeln wir daran, dass es den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Woran wir das festmachen, steht auf der Seite Verfassungsbeschwerde. Der Verbleib in der Schulart ist dabei ein Anhaltspunkt, kein Vollbeweis: Wie es den Kindern dort in Noten und im weiteren Verlauf ergeht, weist keine Drucksache aus.
Das Kultusministerium behauptet das Gegenteil
2017 erklärte das Kultusministerium in einer Pressemitteilung:
Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern, der allein aufgrund des Elternwillens den Weg ins Gymnasium bzw. auf die Realschule gefunden hat, hat nach Rückmeldungen aus den Schulen bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit erheblichen Problemen zu kämpfen.
(Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Pressemitteilung Nr. 153 vom 28. April 2017)
Die eigenen Zahlen der Staatsregierung stützen das nicht. Von den Kindern, die nach zweimal Note 4 allein auf Wunsch der Eltern übertraten, blieben an der Realschule 96 von 100 und am Gymnasium 89 von 100 auf der Schule (Drs. 17/22706, S. 103–104). Ob ein Kind bleibt, misst nicht alles: Noten, Wiederholungen und der weitere Weg ab der 6. Klasse stehen in diesen Zahlen nicht. Aber „ein hoher Anteil“ mit „erheblichen Problemen“ sieht anders aus.
Seit 2018 hat das Ministerium keine solchen Zahlen mehr geliefert. Auf die Frage, wie es den Probeunterrichts-Kindern in der 5. Klasse ergeht, antwortete es 2024 zweimal ablehnend: Die Art des Übertritts stelle „kein Merkmal im Rahmen der Amtlichen Schulstatistik“ dar (Drs. 19/3064, Antwort zu 4.1 und 4.2, S. 6), und im Verfahren „Amtliche Schuldaten“ werde „die Teilnahme am Probeunterricht nicht erfasst“ (Drs. 19/2741, Antwort zu 3.1, 3.2, 7.1 und 7.2, S. 5).
Sechs Jahre zuvor hatte dasselbe Ministerium genau diese Aufschlüsselung geliefert, aus einer gesonderten Erhebung der Schullaufbahndaten in Jahrgangsstufe 5 (Drs. 17/22706, Antwort zu 5.1 und 5.2, S. 3). Dieselbe Antwort sagt allerdings auch, dass diese Erhebung ab dem Schuljahr 2016/17 „erstmals im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten“ stattfand. Bei dieser Umstellung ist das Merkmal offenbar verloren gegangen. Die Behauptung von 2017 bleibt damit unbelegt, und seit der Umstellung lässt sie sich auch nicht mehr überprüfen.
Was der Staat nicht mehr zählt
Zwei Kennzahlen zum Probeunterricht gibt es amtlich nicht oder nicht mehr:
Die Bestehensquote. Bis zum Übertritt 2017/18 stand sie in den Antworten der Staatsregierung, absolut und in Prozent (Drs. 17/22706, S. 42–44). Seit 2023 kommen nur noch die rohen Notenkombinationen (Drs. 18/29034), und 2024 wurde die Frage nach der Zahl der bestandenen und der über den Elternwillen aufgenommenen Kinder ausdrücklich abgelehnt (Drs. 19/2741, S. 5). Wer heute wissen will, wie viele Kinder den Probeunterricht bestehen, muss selbst zählen.
Die Noten der einzelnen Prüfungsteile. Auf die Frage nach den Noten in Aufsatz, Lesen, Sprache untersuchen, Rechtschreiben und im mündlichen Teil antwortete das Ministerium 2024: „Die Noten aus den einzelnen Prüfungsteilen der jeweiligen Fächer werden nicht einzeln erfasst.“ (Drs. 19/2741, Antwort zu 4.1 bis 5.2, S. 5). Das gilt auch für die mündliche Note, die ein Drittel der Fachnote ausmacht: Es gibt weder eine veröffentlichte Regel, wie sie zustande kommt, noch irgendeine Statistik über sie (→ Der mündliche Probeunterricht).
Wie viele nutzen den Probeunterricht überhaupt?
Wenige. Von einem Grundschuljahrgang gehen 1,7 % in den Probeunterricht des Gymnasiums und 5,6 % in den der Realschule, zusammen rund 7 % (Teilnehmer nach Drs. 18/29034 und 19/2741; Jahrgangsstärke nach Drs. 18/29034, Tabelle zu Frage 1.1, S. 7, und Drs. 19/3064, Tabelle zu Frage 1.1, S. 7–11; Mittel 2018/19 bis 2023/24).
Eine Gruppe fällt aus dem Rahmen: die Kinder an privaten Grundschulen ohne staatliche Anerkennung, rund 2.700 pro Jahrgang. Diese Schulen dürfen kein Übertrittszeugnis ausstellen; für ihre Kinder ist der Probeunterricht der einzige Weg auf Gymnasium oder Realschule. Jedes fünfte dieser Kinder macht den Probeunterricht fürs Gymnasium (20 %), weitere 8 % den für die Realschule (Drs. 19/2741, Tabellen zu 6.1 bis 6.3, S. 15; die Antwort weist darauf hin, dass Jahrgangsstärke und Teilnehmerzahl aus verschiedenen Erhebungen stammen, die Quote ist deshalb eine Größenordnung). Für diese Familien ist alles, was auf dieser und den verlinkten Seiten steht, nicht die zweite Chance, sondern die erste.
Was die Zahlen zeigen, und was nicht
Die Zahlen zeigen, dass am Gymnasium mehr als jedes zweite Kind den Probeunterricht besteht, dass die Aufnahme nach zweimal Note 4 kein Ausnahmefall ist und dass fast alle übergetretenen Kinder die 5. Klasse auf der Schule bleiben. Sie zeigen nicht, warum die Quote an der Realschule bei gleicher Regel so viel niedriger liegt, wohin die Kinder gehen, die trotz Erlaubnis nicht übertreten, und wie es ab der 6. Klasse weitergeht: Noten und Wiederholungen stehen in keiner Drucksache. Und über ein einzelnes Kind sagen die Zahlen nichts.
Lesen Sie weiter
Der Probeunterricht in Ihrer Region: wo er wie oft genutzt wird
Eignungszahlen: wie viele Kinder überhaupt eine Gymnasialeignung bekommen
Alle Zahlen zum Übertritt: die Übersicht.
Quellen: Antworten der Staatsregierung auf Schriftliche Anfragen im Bayerischen Landtag:
- Drs. 17/22706 (Antwort vom 05.06.2018; Anfrage vom 12.04.2018 „Übertritte an und Rücktritte von Gymnasien und Realschulen in Bayern“, Antwort vom 05.06.2018): Tabellen 1 bis 6 zu 3.1 bis 4.3 (S. 42–44), Tabellen 1 bis 4 zu 5.1 und 5.2, Tabellen 1 bis 4 zu 8.1 und 8.2 (S. 103–104)
- Drs. 18/29034 (Antwort vom 12.05.2023; Anfrage vom 20.04.2023 „Übertritte an Gymnasien und Realschulen in Bayern“, Antwort vom 12.05.2023): Tabellen zu 3.1 bis 4.3 (S. 13–18)
- Drs. 19/2741 (Antwort vom 05.07.2024; Anfrage vom 05.06.2024 „Probeunterricht am Gymnasium und an der Realschule“, Antwort vom 05.07.2024): Antworten S. 3–5, Tabellen S. 7–15
- Drs. 19/3064 (Antwort vom 12.08.2024; Anfrage vom 05.06.2024 „Übertritte und Abgänge an Gymnasien und Realschulen in Bayern“, Antwort vom 12.08.2024): Antwort zu 4.1/4.2 (S. 6), Tabellen zu 1.1 (S. 7–11) und zu 4.1/4.2 (S. 24–25)
- § 3 Abs. 5 GSO, § 3 Abs. 7 RSO in der aktuellen Fassung auf www.gesetze-bayern.de
- Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Pressemitteilung Nr. 153 vom 28.04.2017
Eigene Berechnungen und Vorbehalte: Alle Prozentwerte, die als „eigene Auszählung“ gekennzeichnet sind, haben wir aus den genannten Tabellen berechnet; die Rechenwege legen wir auf Anfrage offen. Zuletzt überarbeitet: 31.08.2026.
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